Archiv der Kategorie: Schurkenstaat

Stadt Hof Gasthäuser

Die Stadt Hof erlässt aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und § 24 der Achten Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020 (BayMBl. S.616) folgende

https://www.hof.de/hof/media/files/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/Allgemeinverf-gung-04-11-20.pdf

Das Infektionsschutzgesetz ist seit Mittwoch 18.11.2020 durch ein neues IFSG im Schweinsgalopp ersetzt und vom Bundespräsidenten noch am Abend unterschrieben worden.

Es kann nur allen Gastronomiebetrieben geraten werden, den Verband auf den Umstand hinzuweisen, dass die Schließung der Gastronomie durch Regierung und Kommune am 1. November 2020 mit einem nicht gerichtsfesten Gesetz begründet wurde, damit rechtswidrig war. Deshalb sah sich die Regierung genötigt ein neues IFSG zu beschließen. Bei der Hofer Verwaltung scheint nun Warten auf Godot die Handlungsmaxime zu sein.Wäre ich Gastronom würde ich die Stadt Hof auf Schadenersatz verklagen. Die Anordnung der Schließungen war rechtsmissbräuchlich

Die Ausweisung der roten Zone stellt damit ebenfalls einen Verwaltungsakt dar, der ex tunc nichtig war. Die Grundrechte der Bürger wurden verletzt. Verantwortlich dafür die SPD Bürgermeisterin Eva Döhla.

Gestorben wird immer

Sterben tut man übrigens auf allen Intensivstationen, und zwar immer und leider relativ häufig. Wenn dann noch die Station mit über Achtzigjährigen aufgefüllt wird, grenzte es schon an ein Wunder, wenn davon die Hälfte lebend wieder verlegt werden könnte.

https://www.rubikon.news/artikel/die-angst-aus-der-klinik

Eine nachdenklich machende und lesenswerte Publikation

Ärzte Coronaleugner?

Die Zeit schreibt:

Veronika Völlinger – ZEIT ONLINE – Samstag, 21. November 2020

Äußerungen von Ärzten haben ein besonderes Gewicht
Ärzte sind zentrale Figuren in der Coronavirus-Pandemie. Sie müssen Patientinnen versorgen und sind selbst in den Kliniken und Praxen einem großen Infektionsrisiko ausgesetzt. Sofern sie auch in der Forschung arbeiten, wird von ihnen erwartet, dass sie schnell ein gutes Gegenmittel finden, Medikamente oder einen Impfstoff. Die meisten gehen mit diesen Anforderungen verantwortungsbewusst um.

https://a.msn.com/r/2/BB1be41M?m=de-de&referrerID=InAppShare

Die Zeit vergeudet viel Druckerschwärze um den Menschen nichts zu sagen. Die Zeit reiht sich ein, in die Verunglimpfung von Kritikern, ohne die Behauptungen der Kritiker näher zu beleuchten. Die Zeit bedroht Ärzte, die ihre Patienten durchaus verantwortungsvoll auf die vielen unbeantworteten Fragen rund um sars-cov-2 oder die Erkrankung Covid-19 hinweisen. Ein Arzt macht sich ebenfalls strafbar, wenn er die Patienten nicht verantwortungsvoll aufklärt.

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84rztekammer_(Deutschland)

Das jeweils zuständige Landesministerium übt die Rechtsaufsicht (nicht die Fachaufsicht) aus.

über den Landesärztekammern wacht die Bundesärztekammer.

Die Gefahr, die von der Massenverblödung durch Rundfunk und Fernsehen ausgeht, ist durchaus evident. Die Hetze ist allgegenwärtig.

Ich habe versucht den Link auf msn zu zeit.de aufzulösen. Dort hindert mich aber – entweder ein Abo abzuschließen oder mich mit Werbung zukleistern zu lassen – an diesem, meinem Vorhaben. Microsoft News sollte derartige Veröffentlichungen unterlassen.

das RkI schweigt

Das könnte peinlich werden: Multipolar verklagt das RKI auf Auskunft über den Krisenstab und dessen Entscheidungsfindung

https://multipolar-magazin.de/artikel/multipolar-klagt-gegen-das-rki

PAUL SCHREYER, 7. November 2020, 14 Kommentare

Multipolar versucht bereits seit mehreren Monaten in verschiedenen Anfragen zu erfahren: Welche Personen gehören zum RKI-Krisenstab? An welchen Tagen erfolgten die Treffen des Gremiums? Hat sich die Zusammensetzung des Krisenstabs seit Einrichtung geändert? Vor allem: Existieren Sitzungsprotokolle des Krisenstabs? Die RKI-Pressestelle erklärte dazu bislang lediglich:

Maskenpflicht in Hof

Erstveröffenlichung 15.11.2020

Die Bürgermeister haben schon viel Unheil angerichtet in Hof. Die Stadt hängt seit Jahren am Finanztropf des Staates. Den Vogel schoß jetzt zum 1. Nov. Die Bürgermeisterin Eva Döhla ab. Die Hauptgeschäftsstraße wurde kurzerhand zur Seuchenzone erklärt. Nur Großkonzerne haben dort eine Überlebenschance. Ich versuche nun mit unrechtlichen und rechtlichen Mitteln dagegen anzugehen.

Link zum Rechtsstreit wird zu gegebener Zeit gefüllt

Update 18.11.2020

Eine dafür gerichtsfeste Gesetzesnorm scheint es nicht zu geben.

Update 20.11.2020

Mein heutiger Anruf beim Hofer Ordnungsamtchef Herrn Hetz ergab folgendes. Die Grundlage für die Seuchenzone in Hof – bleibt ungeachtet der Vorkommnisse dass das IFSG neu gefasst wurde – auf Basis des alten Gesetzes mit Gültigkeit Mittwoch 17.11.2020. Herr Hetz ist Beamter!

Corona Kritik

„Das Kriterium der Angemessenheit ist mittlerweile verletzt“

Im Sozialen gebe es zudem „kein kategorisches Richtig oder Falsch, sondern hier gilt das Kriterium der Angemessenheit. Und das ist mittlerweile verletzt“. Wenn es in der ersten Phase der Pandemie das Ziel gewesen sei, eine „Überlastung der Intensivkapazitäten zu verhindern und wir jetzt die Erfahrungen haben, dass es in dieser Hinsicht keine Bedrohung war und gegenwärtig auch nicht mehr ist, dann lassen sich die Corona-Maßnahmen in dieser Pauschalität nicht mehr rechtfertigen“.

Prof. Dr. Harald Matthes vom Krankenhaus Havelhöhe : Berliner Arzt: Scharfe Kritik an Corona-Maßnahmen

2.10.20, 13:51 Uhr | Von Philippe Debionne

Neue IfSG-Grundlage

Neue IfSG-Grundlage für Corona-Maßnahmen „Ver­fas­sungs­widrig und voller hand­wer­k­li­cher Fehler“

von Hasso Suliak 12.11.2020

Neue IfSG-Grundlage für Corona-Maßnahmen: „Verfassungswidrig und voller handwerklicher Fehler“ . In: Legal Tribune Online, 12.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43405/ (abgerufen am: 17.11.2020 )

Update 17.11.2020

Neue Ermächtigung für Corona-Maßnahmen im IfSG Nach Kritik von Juristen bes­sert die GroKo nach

von Hasso Suliak 16.11.2020

Neue Ermächtigung für Corona-Maßnahmen im IfSG: Nach Kritik von Juristen bessert die GroKo nach . In: Legal Tribune Online, 16.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43440/ (abgerufen am: 17.11.2020 )

Update 19.11.2020

Das zur Bewältigung der Coronakrise vorgelegte dritte Bevölkerungsschutzpaket wird von Gesundheits- und Sozialexperten grundsätzlich begrüßt. Kritisch äußerten sich hingegen Rechtsexperten, die in den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) keine geeignete Rechtsgrundlage sehen. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) über das Gesetzespaket am Donnerstag, 12. November 2020, in schriftlichen Stellungnahmen.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw46-pa-gesundheit-bevoelkerungsschutz-803156

gestern 18.11.2020 wurde nun die Gesetzesänderung im Schweinsgalopp beschlossen und der Bundespräsident hat noch gestern unterschrieben.

1.560.000 PCR-Test

auf Tagespiegel 14.11.2020 Sven Lemkemeyer – Tagesspiegel – Samstag, 14. November 2020

angeblich lt. RKI 7,88 % positve Coronainfektionen – nicht Erkrankungen!

Das sind 122.928 Fälle. Gehen wir mal davon aus, dass diese Häufungen kein Alarmsignal bei den Gesundheitsämtern auslösen durfte und keine Nachprüfungen wie in einem Labor im Krankenhaus im oberbayerischen Taufkirchen/Vils

Das sei bei Nachprüfungen in einem Krankenhaus im oberbayerischen Taufkirchen/Vils aufgefallen, berichtete der „Münchner Merkur“. Dort hätten sich 58 von 60 positiven Tests als falsch herausgestellt.

Der Münchner Merkur berichtete das.

auslöste, dann kann es doch sein, dass auch hier die Fehlerquote extrem hoch ist. 96,67 % könnten durchaus Falsch Positive Resultate sein. Die Probleme dürften doch überall die gleichen sein, kaum gut ausgebildetes Personal, fehlerhafte Probenentnahmen, fehlende Agenzien(Primer), nichts von allem zertifiziert.

Damit ergibt sich eine Zahl von ca. 15.000 Nachweisen, dass ein Corona Virus vorhanden sei, gegenüber der Zahl des RKI von 122.928 Fällen.

Das Vorhandensein eines Virus bedeutet aber nicht Erkrankung!

Der Söder verbreitet über seinen Rundfunk(aka Goebbelsschnauze), durch Elisabeth Wehlings Framingmanual geschult, seine schrecklichen Botschaften.über die angebliche Pandemie. Dazu dann der Psychoterror mit dem Maskenzwang.

Grippe impfstoff

https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Informations-Desaster-fuer-bayerische-Grippeimpfung-id58538501.html

Seit Wochen sind Grippe-Impfmittel knapp, doch die Staatsregierung hortet still Hunderttausende Dosen

Zahllose Apotheker ärgerten sich über das überraschende Fax, dass das bayerische Gesundheitsministerium 550000 Grippe-Impfdosen hortet und diese ohne vorherige Ankündigung den Ärzten zur Verfügung stellen will. Denn seit Wochen ringen Apotheken und Ärzte auch nur um den kleinsten Nachschub, müssen Hausärzte enttäuschte Patienten vertrösten, ohne zu wissen, wie es weitergeht.

Meine Frage:

lliegen auf den Intensivstationen Grippekranke, weil für Belegung der Intensivbetten höhere Fallpauschalen an die Krankenhausbetreiber erstattet werden?

Das RKI meldet:

Die Werte der ARE-Konsultationsinzidenz
befinden sich trotz des Rückgangs in der 45. KW insgesamt über den Werten der Vorsaisons.
In einigen AGI-Regionen lag die Inzidenz in den Altersgruppen der 15- bis 59-Jährigen in den
letzten Wochen im Bereich der Werte zum Höhepunkt der letzten Grippewellen.

https://influenza.rki.de/

Fachausdrückke Erklärung:

https://influenza.rki.de/Glossar.aspx

Brief der Bürgermeisterin

auf meine Mail vom 28.10.2020 erhalte ich heute die Antwort von der Hofer Oberbürgermeisterin Frau Döhla (SPD). Sie beantwortet leider mein Anliegen nicht, sondern gibt ein transcript von Meldungen aus Radio und Fernsehen bekannt.

Nicht beantwortet sind damit meine Ausführungen zu den unzertifizierten Masken und auch das frühe Geständnis des Virologen Drosten ist für sie keiner Erwähnung wert.

Meine Feststellung, dass die Zahlen des RKI damit nicht Bestand haben können, läßt sie im Raum stehen.

Die Merkwürdigkeit der fehlerhaften Tests, die nicht von Gesundheitsämtern entdeckt wurden, lassen nun Raum für Spekulationen. Dürfen die keine Fehler erkennen? Der Söder scheint jedenfalls viele positive Resultate zu wünschen. Die staatlich gleichgeschalteten Gesundheitsämter liefern die gewünschten Resultate.

 

ohne Maske erwischt

Erstaunliches ist geschehen *lol die Verwaltung der Stadt Hof, bekannt für brähsige Arbeitsgeschwindigkeit, schaffte es eine angebliche Ordnungswidrigkeit – begangen am 3.Nov. 2020 – bereits am 5. Nov. 2020 zu bearbeiten. Am 6.. Nov. 2020 wurde eine förmliche Zustellung (gelber Brief) gesetzwidrig durch Einwurf in meinen Briefkasten vorgenommen. Ich möchte daher vorschlagen, den Amntmann Moser mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse zu ehren. Wir wissen doch wie das geht, die DDR hat es gelehrt.

für besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet verliehen. Der Orden wird in acht, inklusive dem Großkreuz in … Siehe wikipedia

Link zum Rechtsstreit

coming soon

Verm. Euthanasie

Genau so wie Politiker das Grundgesetz verachten, plärren sie ständig was von „Alten und Schwachen schützen“. Fakt ist jedoch, dass das ständige Masken tragen müssen, wenn diese Alten und Schwachen sich in den Lebensmittelläden, die sie gerade noch erreichen können, versorgen, ständig der Gefahr einer bakteriellen Lungenentzündung aussetzen.

Könnte der Beweggrund sein, dass man die Alten und Schwachen dezimieren will? Das ist kein schöner Tod.

Dann wäre wieder mehr Spielraum für Plünderung der Rentenkasse.

Bürgermeisterin von Hof unter BetreuUng?

So muss ich das vermuten, denn meine Mail an Frau Döhla Bürgermeister von Hof wurde nicht von ihr beantwortet. Ein Herr Amtmann Moser teilte mir mit, dass er die Mail, die für Frau Döhla bestimmt war, gelesen hätte. Die Vermutung darf wohl erlaubt sein, dass Herr Amtmann Moser dem Gedankengut der Reichsbürger anhängt? Reichsbürger –

was ist das? Reichsbürgerbewegung ist ein Sammelbegriff für eine organisatorisch und ideologisch sehr heterogene Szene aus meist Einzelpersonen, seltener teilweise sektenartigen Klein- und Kleinstgruppen, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimer und souveräner Staat bestreiten und deren Rechtsordnung ablehnen. Aus Wikipedia

Aktueller stand heute

Seit 2013 zahle ich keinen Rundfunkbeitrag. Gegen alle Zahlungsbitten und Festsetzungsbescheide wehrte ich mich. Seit Anbeginn war ich der Meinung, dass der Rundfunkbeitrag nicht gesetzlich legitimiert ist. Meinen Forderungen nach Nachweisen über Grundgesetzkonformität wurden nicht entsprochen. Die in der Sache beteiligten Richter, Staatsanwälte, Amtsgerichtsdirektor, „sogenannter Obergerichtsvollzieher“ und Landgerichtspräsidentin sowie die Bezirksrevision erwiesen sich als Mitarbeiter der Rundfunkanstalt. Meine Klage:

Link zu  Dokumentation Klage

Link zur Klage aus 2016

wollte das Amtsgericht unter der Leitung von Reiner Chwoyka erst in Erwägung ziehe, wenn ich einen Gerichtskostenvorschuss leiste. Meine Klage richtet sich jedoch gegen die massiven Grundgesetzverletzungen und ist daher gerichtskostenfrei zu führen. Ich wehrte mich also auch gegen die Gerichtskostenforderung, da diese nicht durch ein mit dem Grundgesetz übereinstimmenden Gesetz einforderbar ist.

Wie wir heute wissen, waren alle Festsetzungsbescheide, die maschinell erstellt wurden seit 2013 bis 2019 rechtswidrig. Erst durch eine Einfügung in den „Dreiundzwanzigster Staatsvertrag
zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
– Entwurf – Stand: 05.06.2019″

wurde ersichtlich, dass es für die vollautomatische Erstellung der Festsetzugsbescheide keine Zulassung gab.

§35a VwVfG NRW gestattet vollautomatisierte Verwaltungsverfahren zugleich nicht vorbehaltlos. Voraussetzung ist vielmehr, dass die Entscheidung der Verwaltung weder einen Ermessens-noch einen Beurteilungsspielraum eröffnet. Davon lässt der Gesetzgeber auch keine Ausnahmen zu.

Die Verwaltung darf Verfahren nicht aus eigenem Antrieb, sondern nur auf Grundlage einer weiteren Rechtsvorschrift vollständig automatisieren. Der Bundes- oder Landesgesetzgeber – bei Selbstverwaltungskörperschaften (in den Grenzen der Grundrechtswesentlichkeit) der Satzungsgeber– muss jeweils ergänzend tätig werden.

Schwierig für alle jene, die gutgläubig den geframten Nachrichten über die Rundfunkbeitragspflicht  glaubten und zahlten.

Dies alles ist jedoch nur ein Teilaspekt des gesamten Betrugsgeflechtes, denn auch durch die Behauptungen über die Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht- durch das Urteil des Bundesferfassungsgerichtes unter Beteiligung des Familienclans Kirchhof – ist nicht entschieden, ob das Ganze auch Grundgesetzkonform ist.

Für den „Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ gibt es kein ordentliches Gesetzgebungsverfahren. Das Abnicken der Landtagsabgeordneten bedeutete lediglich, das Vereinbaren eines Staatsvertrages ist vom Landtag erlaubt worden. Selbst dieses Verfahren über den „Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ wurde nicht nach der damals gültigen Verfassungsvorschrift und dem Parlamentsbeteiligungsgesetz in Bayern durchgeführt.

Link zu Meine Anfrage an die Legislative wegen Verfassungsbruch

wurde zur endgültigen Bearbeitung an die Staatskanzlei überstellt.  Welch eine Burleske im kleinen Welttheater der kleinwüchsigen Voralpenbewohner.

Einfügung 18. 10. 2019

Da es bis heute nach wie vor kein den Bürger belastendes Gesetz zur Abgabepflicht des Rundfunkbeitrages gibt, zahlen die zwangsbebeitragten Bürger ohne gesetzliche Verpflichtung nur aus dem Grund mehrheitlich deswegen, weil die Bürger es nicht gelernt haben, ihre Grundrechte nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu verteidigen. Sklaven halt. Die öffentlichen Bediensteten verachten auch ganz offensichlich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das leite ich ab aus dem Verhalten der Angehörigen der Justiz bis herunter zur kommunalen Verwaltung.

Einfügung 27. 10. 2019

Die Rundfunkanstalten sind Unternehmen, die mit anderen Unternehmen im Wettbewerb stehen. die Rundfunkanstalten sind Unternehmen, die staatliche Beihilfen erhalten. Die Rundfunkanstalten sind keine Behörden und haben auch keine Befugnisse zur Selbstitulierung zugesprochen per Gesetz erhalten.

Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1572239395118&uri=CELEX:02013R0549-20150824

Zwar sind die LRA durch die Länder gegründet worden, aber der BS nicht.

Dieser „Beitragsservice“ kann als „firmeneigene Finanzierungseinrichtung“ der LRA im Sinne dieser Verordnung betrachtet werden?

Update 8. Nov. 2020

Dem Beitragsservice Köln sandte ich heute einen gelben Brief zurück, der darauf verwies, dass gelbe Briefe von amtlichen Personen gegen Unterschrift überreicht werden Müssen.

Der Download erzeugt ein PDF, das sie ausdrucken können.

Download Aufkleberbogen

§ 166
Zustellung

(1) Zustellung ist die Bekanntgabe eines Dokuments an eine Person in der in diesem Titel bestimmten Form.

(2) Dokumente, deren Zustellung vorgeschrieben oder vom Gericht angeordnet ist, sind von Amts wegen zuzustellen, soweit nicht anderes bestimmt ist.

Der mir zugestellte gelbe Brief vom Beitragsservice Köln soll mir ein amtliches Dokument vortäuschen.