Antwort an frau Döhla

Rudolf Wöhrle

Bismarckstr. 17

95028 Hof

Oberbürgermeisterin Eva Döhla Hof

Klosterstr. 1
95028 Hof

Hof 12.12.2020

Guten Tag Frau Döhla,

Ihr Schreiben vom 10.11.2020 habe ich gelesen. Es erweckt den Eindruck, als seien Sie eine Predigerin einer Sekte. Wir befinden uns im Rechtsrahmen der BRD. Ihre Plicht ist es als Exekutive die Gesetze anzuwenden. Haben sie Verständnisschwierigkeiten damit, sind die zuständigen Fachbeamten verpflichtet sie zu beraten. Ich muss daher meinen Text aus meiner Beschwerde wiederholen.

[Anfang der Wiederholung]

Sie exekutieren mit Ihrer Allgemeinverfügung mit Plan (05.11.2020/ 69 kB/ 2 MB) ein als rechtswidrig – nach Richtermeinung – angewendetes Gesetz.

Ihre Allgemeinverfügung vom 5.11.2020 hat seit Mittwoch 18. 11.2020 durch die Unterzeichnung des neuen IFSG durch den Bundespräsidenten keine gesetzliche Grundlage mehr. Die gesetzliche Grundlage ist von Anfang an – also 1. 11. 2020 nicht mehr gegeben.

Maskenpflicht Corona BW: Gericht kippt verschärfte …

Im eingebrachten „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ findet sich deshalb ein neuer § 28a IfSG („Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2.“) Dieser präzisiert die in Betracht kommenden Grundrechtseinschränkungen. Corona-Maßnahmen sollen auf diese Weise nicht mehr auf Grundlage einer unbestimmten Generalklausel getroffen werden.

Wiederholt muss ich sie auffordern die gesetzwidrigen Zustände aufzuheben.

Besonders schwer betroffen ist die Gastronomie, da werden auch die versprochenen Hilfsmaßnahmen die Verluste nicht ausgleichen.

Eine Entschuldigung an die betroffenen Inhaber ist damit fällig und die Zusicherung, die nicht vom Staat ausgeglichenen Verluste durch einen Zuschuss der Stadt Hof zu ergänzen.

[Ende der Wiederholung]

Weder das neue IFSG §28a noch die „Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ vom 30. November 2020 gibt Ihnen die Ermächtigung eine strikte Maskenpflicht in der Haupteinkaufsstraße in Hof zu verordnen.

Sie handeln also rechtswidrig. Da das Amtsgericht Hof wegen einer von mir angeblich begangenen Ordnungswidrigkeit das Gerichtsverfahren terminiert hat, habe ich an das Amtsgericht den erforderlichen Schriftwechsel eingereicht und Frau Schattner das rechtswidrige Verhalten von Ihnen angezeigt.

Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit der Hofer Stadtverwaltung muss ich davon ausgehen, dass ich in einem Schurkenstaat lebe.

Rudolf Wöhrle

Zwangsabzocke NEIN