Da ich vermute, dass der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht verfassungskonform beschlossen und verkündet wurde, habe ich mal bei den freien Wählern angefragt: Meine Mail vom 1.1.2016
Ich bekam Antwort zum 17, und 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – das war ein Mißverständnis und so frug ich noch mal genauer nach. Mail vom 15.1.2016 an die Freien Wähler: Meine Frage: War vor der Unterzeichnung durch Horst Seehofer im Zeitraum vom 15. Dezember 2010 bis 21. Dezember 2010 eine Landtagssitzung des Bayerischen Landtages in der Horst Seehofer den Auftrag erhielt den debattierten 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu unterzeichnen?
Art. 72 Gesetzgebungsgewalt, Gesetzesbeschluss, Staatsverträge
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen. (2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen. In ihrem angebotenen Link habe ich gelesen und dort habe ich auch gefunden, dass Gesetze vom Volk und/oder vom Landtag beschlossen werden. Bei dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag habe ich keine Landtagsdebatte vor Unterzeichnung durch Horst Seehofer gefunden Mit freundlichen Grüßen Rudolf Wöhrle
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Ilse Aigner, da ich mich gegenwärtig sehr intensiv mit dem 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beschäftigen muss, ist mir folgendes aufgefallen.
Art. 72 Gesetzgebungsgewalt, Gesetzesbeschluss, Staatsverträge
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen. (2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen. Die Unterschrift unter den Rundfunkänderungsstaatvertrag leistete der Herr Ministerpräsident Horst Seehofer zusammen mit seinen Kollegen Ministerpräsidenten der anderen Bundesländer am 15.12.2010. Gerüchte die im Internet kursieren besagen, dass die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer vor dieser Unterschrift in geheimer nicht öffentlicher Versammlung sich trafen. Ein Protokoll dieser Treffen kann ich nicht finden. Wurde in dieser geheimen Runde bereits die Absicht verfolgt, den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu Landesrecht zu machen? Zustimmung erbeten am 21.1.2011 https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf
- Sitzung des Bayerischen Landtages am 2.2.2011 https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/066%20PL%20020211%20ges%20endg%20Kopie.pdf
Beschlussempfehlung und Bericht 14.4.2011 https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000005000/0000005154.pdf Beschluss des Plenums 16/8653 vom 17.05.2011 https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006558.pdf Plenarprotokoll Nr. 76 vom 17.05.2011 https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/076%20PL%20170511%20ges%20endg%20Kopie.pdf#page=28 Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.06.2011 https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-12.pdf Gesetz- und Verordnungsblatt vom 16.08.2011 https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-15.pdf Hat nun der Herr Ministerpräsident Horst Seehofer die Bayerische Verfassung verletzt, indem nicht das Volk oder der Landtag(Legislative) die Initiative für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ergriff, sondern der Herr Ministerpräsident Horst Seehofer(Exekutive) die Legislative überging? Bitte informieren sie mich so, dass ich ihre Antwort veröffentlichen kann. Mit freundlichen Grüßen Rudolf Wöhrle
2.2.2016
Sehr geehrter Herr Wöhrle, vielen Dank für Ihre E-Mail an Frau Staatsministerin Ilse Aigner, in dem Sie Ihr Anliegen darstellen. Da die fachliche Zuständigkeit für Ihr Anliegen bei der Bayerischen Staatskanzlei liegt, habe ich Ihre E-Mail dorthin weitergeleitet. Sie werden von dort eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen 17. Februar 2016 Mit einer Antwort werde ich wohl nicht rechnen dürfen. Wer mauert jetzt? Frau ilse Aigner oder die Staatskanzlei. Volksweisheit: „einen Pudding kann man nicht an die Wand nageln“. 20. Februar 2016 Zitat aus wikipedia
Der Engel Aloisius: Er soll der bayerischen Regierung die göttlichen Ratschläge übermitteln; dadurch komme der Münchner ein paar mal jede Woche nach München und die liebe Seele habe ihre Ruhe. Alois ist sehr froh über diesen Auftrag, nimmt einen göttlichen Ratschlag mit und fliegt ab. Wie gewohnt geht er mit seiner Botschaft zuerst ins Hofbräuhaus, wo er sich ein Bier nach dem anderen bestellt, darüber seinen Auftrag vergisst und dort bis zum heutigen Tage sitzt. Derweil wartet die bayerische Regierung noch immer auf die göttlichen Ratschläge (bzw. die göttliche Eingebung).
Im Himmel rechnet man mit Ewigkeiten, in München soll es ähnlich sein. Entweder hat nun die Ilse Aigner gelogen oder die Staatskanzlei ist sich zu fein für profane Anfragen aus der Bürgerschaft.
Nu ist doch noch eine Antwort per email von der Staatskanzlei gekommen 4. März 2016
Bayerische Staatskanzlei 80535 München
Herrn
Rudolf Wöhrle
Ihre Nachricht vom 28.01.2016 |
Unsere Nachricht vom |
München, 03.03.2016 |
Ihr Zeichen |
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Sehr geehrter Herr Wöhrle,
Ihre an Frau Staatsministerin Ilse Aigner adressierte E-Mail vom 28. Januar wurde zuständigkeitshalber an die Bayerische Staatskanzlei weitergeleitet. Gerne nehmen wir zu Ihren Fragen über das Zustandekommen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) wie folgt Stellung:
Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit dem der RBStV seine derzeitige Fassung erhalten hat, wurde im Zeitraum vom 15. bis zum 21. Dezember 2010 durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet. Allein aus der Unterzeichnung eines Staatsvertrages durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder folgt je- doch noch nicht dessen Rechtsverbindlichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.
Hierfür ist vielmehr die Zustimmung aller 16 Landesparlamente erforderlich.
– 2 –
Der Bayerische Landtag hat am 17. Mai 2011 dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und damit der Umstellung von geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag zugestimmt. Mit der Bekanntmachung am 7. Juni 2011 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt ist der RBStV verfassungsmäßig zustande gekommen und seitdem verbindliche landesrechtliche Grundlage für die Rundfunkbeitragserhebung in Bayern, wie auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15. Mai 2014 festgestellt hat.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
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genau so habe ich mir die Demokratie nach König Ludwigs Gnaden vorgestellt. Der Bayerische Ministerpräsident unterschreibt einen Vertrag und zwingt damit die Legislative diesen Vertrag zu akzeptieren.
In der Verfassung von Bayern steht aber:
Artikel 71. Die Gesetzesvorlagen werden vom Ministerpräsidenten namens der Staatsregierung, aus der Mitte des Landtags, vom Senat oder vom Volk (Volksbegehren) eingebracht.
Durch Gesetz vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 39) wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2000 die Worte „, vom Senat“ gestrichen. siehe hierzu die Hinweise zu Art. 14.
Artikel 72. (1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen. https://www.verfassungen.de/de/by/bayern46.htm Weder der Landtag noch das Volk wurde vor der Unterschrift unter den Vertrag gefragt und der Abnickverein war gezwungen zu nicken. Der Ministerpräsident wäre desavouiert würde die Legislative nicht zustimmen. Edit 23.Dez.2017
1100-6-SGesetz über die Beteiligung des Landtags durch die Staatsregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union gemäß Art. 70 Abs. 4 der Verfassung des Freistaates Bayern sowie in sonstigen Angelegenheiten gemäß Art. 55 Nr. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern (Parlamentsbeteiligungsgesetz – PBG)vom 12. Juli 2016Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
… Dagegen 2003 (Parlamentsbeteiligungsgesetz – PBG)
III. Beabsichtigte Staatsverträge
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1. Will die Staatsregierung einen Staatsvertrag abschließen, so unterrichtet das federführende Staatsministerium den Landtag mindestens vier Wochen vor Unterzeichnung des Staatsvertrags.
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2. Die Unterrichtung erfolgt schriftlich; sie enthält den voraussichtlichen Text des Staatsvertrags und stellt seinen wesentlichen Gegenstand und die für und gegen seinen Abschluss sprechenden Gründe dar.
Das dafür notwendige Dokument konnte die Staatskanzlei nicht nachweisen. Siehe dazu: