Laib an Wöhrle xx1

Staatsanwaltschaft Hof

Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95030 Hof
Frau Knöchel Telefon: 09281 600240 Telefax: 09281 600296

Herrn
Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof

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Mo. – Fr. 08:30 – 11:00 Uhr
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2110 Js 17947/20 04.01.2022 Eingang 8.1.2022

Vollstreckungsverfahren gegen Sie
wegen OWi Infektionsschutzgesetz

Sehr geehrter Herr Wöhrle,

auf Ihr Schreiben vom 22.12.2021 darf ich mitteilen, dass die Staatsanwaltschaft Hof verpflichtet
ist, rechtskräftige Urteile zu vollstrecken. Gegen Sie wurde mit Urteil des Amtsgerichts Hof vom
30.03.2021, rechtskräftig seit 19.10.2021 eine Geldbuße von 1000 € verhängt. Die Vollstreckung
dieser Geldbuße einschließlich der angefallenen Kosten obliegt der Staatsanwaltschaft. Die ge-
gen Sie ausgesprochene Mahnung wegen der Nichtzahlung der Geldbuße ist daher berechtigt.

Ihre Einwendungen gegen die Vollstreckung der Geldbuße sind im Übrigen nicht nachvollzieh-
bar. Soweit Sie ihre Einwendungen aufrechterhalten wollen, werden Sie aufgefordert, konkret dar-
zulegen, welche Anträge gestellt werden so
llen.

Mit freundlichen. Grüßen

Laib
Leitende Oberstaatsanwalt

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Auf dieses Schreiben habe ich geantwortet:

Zwangsabzocke NEIN