Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten durch die Meldebehörde

N eue Unionsrichtlinie 1. Oktober 2015

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) 1. Oktober 2015(*)

Vorschlag für Widerspruch

Weiterhin möchte ich über jegliche getätigte Datenweitergabe im Voraus informiert werden, um von meinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das bindende Wort in der Rechtssache EuGH C-201/14 (https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168943&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=188266) in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte, um wirksam vom garantierten Widerspruchsrecht (Absatz 33: Verweis des EuGH Urteils) Gebrauch machen zu können.

Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern das im Unionsrecht Richtlinie 95/46 Art 13 die Ausnahmen und Einschränkungen definiert wurden, unter denen per nationalem Recht Daten eines EU-Bürgers erhoben und weiterverarbeitet werden dürfen. Weitere Ausnahmen sind nicht zulässig bzw. können wirksam widersprochen werden. Ich widerspreche jeder weiteren Ausnahme und Einschränkung die dazu genutzt werden kann, eine Weitergabe/Weiterverarbeitung meiner gespeicherten Daten zu ermöglichen.

den obigen Text entnahm ich der Webseite

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.0.html

bitte die Webseite aufsuchen um kompletten Überblick über die Folgen des neuen Urteils zu erfahren.

Dies ist nun ein sehr brisantes Urteil und stärkt die Rechte der Bürger.

Mein Widerspruchschreiben an die Kommune vom 17. November 2015

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17

95028 Hof

Rudolf Wöhrle, Bismarckstr. 17, 95028 Hof
Einwohnermeldeamt Hof
Bürgeramt – Bürgerbüro – Bürgerservice – Meldeamt – Meldestelle
Bürgeramt
Karolinenstraße 40
95028 Hof

Hof, den 17. November 2015

Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten durch die Meldebehörde

Hiermit mache ich von meinen Rechten laut Bundesdatenschutzgesetz Gebrauch und widerspreche jeglicher Weitergabe meiner bei ihnen gespeicherten Daten. Das schließt alle Arten in jeglicher Form der Auskunftserteilung an Dritte ausnahmslos ein.

Ich möchte auch allen zukünftigen Änderungen im Meldegesetz und dessen Auslegung in der Meldedatenverordnung für mich als Bürger immer so ausgelegt sehen, das jede neue Art oder Änderung der Datenerhebung und -weitergabe immer in der Voreinstellung das Zustimmungsverfahren eingestellt ist, das heißt keine Datenweitergabe meiner Daten.
Weiterhin möchte ich über jegliche getätigte Datenweitergabe im Voraus informiert werden, um von meinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das letzte Wort in der Rechtssache EuGH C?201/14 (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150110de.pdf) in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte.

Falls Sie nicht die technischen Möglichkeiten haben das kurzfristig umzusetzen, dann sollten meine Daten solange in ausgedruckter Form an einem abgesicherten, zugriffsgeschützten Ort vorgehalten werden, damit mir als mündigen Bürger keine Nachteile durch ungeklärte Datenweitergaben entstehen können. Das schließt  insbesondere automatisierte Datenweitergaben ein, die einmal eingerichtet, fortwährend im Hintergrund ereignisgesteuert laufen.

Da nur ich die Entscheidung treffen kann was mir zum Nachteil gereicht, würde ich Sie im Zusammenhang mit zukünftigen Datenauskunftsersuchen auffordern mir auch gleich die Begründung des Auskunftsersuchenden zur schnelleren Entscheidungsfindung mitzuliefern.

Unabhängig von der Bearbeitung der vorherigen Punkte, bitte ich Sie mir die vollständige Liste aller bisherigen Datenanfragen/-übertragungen zu meiner Person, die seit dem 01.01.2013 eingegangen sind, mir zuzusenden. Sollten dadurch Kosten entstehen, bitte ich diese vorher zu benennen, damit ich feststellen kann, ob diese für mich tragbar sind.

Mit freundlichen Grüßen
:
Rudolf Wöhrle

Die Antwort des Bürgeramtes vom 23. November 2015

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Diese Antwort ist total unbefriedigend und wahrt nicht meine Rechte, deshalb gibt es weiteren Schriftverkehr.

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17

95028 Hof

Rudolf Wöhrle, Bismarckstr. 17, 95028 Hof
Einwohnermeldeamt Hof
Bürgeramt – Bürgerbüro – Bürgerservice – Meldeamt – Meldestelle
Bürgeramt
Karolinenstraße 40
95028 Hof

Hof, den 1. Dezember 2015

Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten durch die Meldebehörde
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Antwort vom 23. November 2015 auf das unten nochmal eingefügte Schreiben bezüglich der Weitergabe meiner Daten habe ich dankend erhalten. Ebenso höflich und nachdrücklich darf ich jedoch darauf hinweisen, dass die von ihnen gegebene Antwort nicht meinen grundgesetzlichen Rechten entspricht. Ich fordere sie auf, meine Grundrechte lt. Grundgesetz in der geltenden Fassung zu beachten. Ebenso das Urteil des EUGH(EuGH, Urteil vom 7. 11. 2013 – C-473/12 ). Die Weitergabe meiner Daten zwischen Behörden ist nur zulässig gemäß. Bundesdatenschutzgesetz:das ich zu beachten fordere. Ebenso fordere ich sie auf, das Bundesmeldegesetz in Gänze zu beachten. Wobei über allen diesen Gesetzen das Grundgesetz als unmittelbar geltendes Recht wirkt. Das Herauspicken von Sachverhalten, die der Behörde nicht weh tun ist unzulässig.

Insbesondere verbiete ich die Weitergabe meiner Daten explizit an den Beitragsservice oder an Rundfunkanstalten. Diese fallen unter die Regelung für Organisationen, die über die Landesgerenzen hinaus tätig sind.Berufen sie sich dabei bitte nicht auf die Verträge(15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) diese Verträge sind nichtig, da sie unter Missachtung der Bayerischen Verfassung vom Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer vor der Zustimmung des Landtages unterzeichnet wurden.

Art. 72

(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.

  1. Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.

Unabhängig von der Bearbeitung der vorherigen Punkte, bitte ich Sie mir die vollständige Liste aller bisherigen Datenanfragen/-übertragungen zu meiner Person, die seit dem 01.01.2013 eingegangen sind, mir zuzusenden. Ich berufe mich da auf das Informationsfreiheitsgesetz ind er aktuell gültigen Fassung.

Sollten dadurch Kosten entstehen, bitte ich diese vorher zu benennen, damit ich feststellen kann, ob diese für mich tragbar sind.

Ich informiere sie darüber, dass ich den Schriftverkehr mit ihnen anonymisiert im Internet veröffentlichen werde. Sie können alles nachlesen unter zwangsabzocke-nein,de.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Wöhrle

Kopie meines Schreibens vom 17. November 2015. das ihnen vorliegt.
Hiermit mache ich von meinen Rechten laut Bundesdatenschutzgesetz Gebrauch und widerspreche jeglicher Weitergabe meiner bei ihnen gespeicherten Daten. Das schließt alle Arten in jeglicher Form der Auskunftserteilung an Dritte ausnahmslos ein.

Ich möchte auch allen zukünftigen Änderungen im Meldegesetz und dessen Auslegung in der Meldedatenverordnung für mich als Bürger immer so ausgelegt sehen, das jede neue Art oder Änderung der Datenerhebung und -weitergabe immer in der Voreinstellung das Zustimmungsverfahren eingestellt ist, das heißt keine Datenweitergabe meiner Daten.
Weiterhin möchte ich über jegliche getätigte Datenweitergabe im Voraus informiert werden, um von meinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das letzte Wort in der Rechtssache EuGH C?201/14 (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150110de.pdf) in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte.

Falls Sie nicht die technischen Möglichkeiten haben das kurzfristig umzusetzen, dann sollten meine Daten solange in ausgedruckter Form an einem abgesicherten, zugriffsgeschützten Ort vorgehalten werden, damit mir als mündigen Bürger keine Nachteile durch ungeklärte Datenweitergaben entstehen können. Das schließt  insbesondere automatisierte Datenweitergaben ein, die einmal eingerichtet, fortwährend im Hintergrund ereignisgesteuert laufen.

Da nur ich die Entscheidung treffen kann was mir zum Nachteil gereicht, würde ich Sie im Zusammenhang mit zukünftigen Datenauskunftsersuchen darum bitten mir auch gleich die Begründung des Auskunftsersuchenden zur schnelleren Entscheidungsfindung mitzuliefern.

Unabhängig von der Bearbeitung der vorherigen Punkte, bitte ich Sie mir die vollständige Liste aller bisherigen Datenanfragen/-übertragungen zu meiner Person, die seit dem 01.01.2013 eingegangen sind, mir zuzusenden. Sollten dadurch Kosten entstehen, bitte ich diese vorher zu benennen, damit ich feststellen kann, ob diese für mich tragbar sind.

Mit freundlichen Grüßen
:
Rudolf Wöhrle

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11.12.2015

Antwort der örtlichen Meldebehörde – wie zu erwarten wiederum unbefriedigend.

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Mein erneutes Schreiben an die Meldebehörde abgegeben 14. 12.2015

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17

95028 Hof

Rudolf Wöhrle, Bismarckstr. 17, 95028 Hof
Einwohnermeldeamt Hof
Bürgeramt – Bürgerbüro – Bürgerservice – Meldeamt – Meldestelle
Bürgeramt
Karolinenstraße 40
95028 Hof

Hof, den 13. Dezember 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bestätige das von ihnen erhaltene Antwortschreiben mit Datum 9. Dezember 2015 Eingang 11. Dezember 2015 auf mein Schreiben vom 1. Dezember 2015.

Ihre Antwort ist unbefriedigend und gibt einen Hinweis auf rechtswidriges Handeln der Behörde.
BVerfG: „Es widerspricht der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen.“
Ich zitiere aus meinem Schreiben vom 1. Dezember 2015
Insbesondere verbiete ich die Weitergabe meiner Daten explizit an den Beitragsservice oder an Rundfunkanstalten. Diese fallen unter die Regelung für Organisationen, die über die Landesgerenzen hinaus tätig sind.Berufen sie sich dabei bitte nicht auf die Verträge(15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) diese Verträge sind nichtig, da sie unter Missachtung der Bayerischen Verfassung vom Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer vor der Zustimmung des Landtages unterzeichnet wurden.
Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 5 Zweckbindung der Daten
Auszug: „die Meldepflicht bei bestimmten staatlichen Behörden dienen dem Schutz der öffentlichen Ordnung und der Allgemeinheit.“
Der Meldedatenabgleich für den öffentlich rechtlichen Rundfunk dient nicht „dem Schutz der öffentlichen Ordnung und der Allgemeinheit„.
§ 35
Datenübermittlungen an den Bayerischen Rundfunk
(1) 1Die Meldebehörden der Haupt- und Nebenwohnung können dem Bayerischen Rundfunk oder der gemeinsamen Verwaltungsstelle nach § 10 Abs. 7 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom 7. Juni 2011 (GVBl. S. 258, BayRS 2251-17-S) in der jeweils geltenden Fassung bei einer Anmeldung, Abmeldung oder einem Todesfall folgende Daten volljähriger Einwohner übermitteln:
Es besteht für sie keine gesetzliche Verpflichtung die Datenübermittlung an den Bayerischen Rundfunk vorzunehmen. daher untersage ich ihnen zum wiederholten Male diesen offensichtlichen Rechtsbruch.
Denken sie mal daran, dass sie den Grundrechten verpflichtet sind und als Bedienstete des Staates den Schutz der Bürger als Aufgabe bekommen haben. Sie sind den Grundrechten verpflichtet und haben ihre Aufgabe alleine unter diesem Gesichtspunkt zu erfüllen.
Die von mir geforderte Auskunft bezüglich übermittelter Daten haben sie nicht gegeben.

Anforderung einer Datenauskunft nach § 34 BDSG!

Ich ersuche sie ebenso höflich wie unmißverständlich diese Auskunft über die Weitergabe meiner Daten seit 1.1. 2013 zu erteilen.

Bestandteil dieses Schreibens sind die ihnen vorliegenden Schreiben:
Mein Widerspruchschreiben an die Kommune vom 17. November 2015
Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten durch die Meldebehörde – Hof, den 1. Dezember 2015
Ausnahmen sind im Urteil des EUGH festgelegt:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168943&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
welches ich ebenfalls zu beachten fordere.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Wöhrle
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Das Antwortschreiben
StadtHofMelde_800Ein Klick auf das Dokument macht ein neues Fenster auf

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Diese Antwort ist wieder unbefriedigend und so wird nach Weihnachten ein neuer Brief an die Behörde gehen.

Hier ist nun der neue Brief, übrigens der Verwaltungsbeamte war sehr freundlich und nett. Ich habe den brief persönlich bei der Kommune abgegeben.

Mein Antwortschreiben an die Kommune vom 26. Dezember 2015

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17

95028 Hof

Rudolf Wöhrle, Bismarckstr. 17, 95028 Hof
Einwohnermeldeamt Hof
Bürgeramt – Bürgerbüro – Bürgerservice – Meldeamt – Meldestelle
Bürgeramt
Karolinenstraße 40
95028 Hof

Hof, den 26. Dezember 2015

Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten durch die Meldebehörde – ihr Schreiben  vom 21.Dezember 2015

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXXXXXXXX

ihr Schreiben habe ich erhalten und bitte um Nachsicht, dass ich immer noch nicht ganz zufrieden bin.

Ergänzen sie bitte noch:

Auf Grund ihrer Nachfrage vom 13. Dezember 2015 haben wir die Sperre der Meldedatenübermittlung im hiesigen Melderegister eingetragen, Die Eintragung erfolgt unbefristet.

Des weiteren bitte ich zu beachten, dass die Anweisung des Bayerischen Innenministeriums bezüglich der Datenübermittlung an den Bayerischen Rundfunk und den Beitragsservice als nicht rechtsfähiger Inkassodienst keinen Ermessensspielraum gewährt.

Eine Durchschrift erhält der Datenschutzbeabtragte der Stadt Hof zur Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Wöhrle

Edit 28.4.2016

Zitat:
“Die Bürger können selbst entscheiden, welche persönlichen Daten sie freigeben wollen. Den Unternehmen gibt das neue Gesetz klare Vorgaben, weil in der ganzen EU dieselben Regeln gelten. Bei Verstößen müssen Unternehmen bis zu vier Prozent des Jahresweltumsatzes zahlen. Das neue Gesetz schafft Vertrauen, Rechtssicherheit und einen faireren Wettbewerb”, so Albrecht weiter.

Nach vier Jahren der Diskussion tritt die Verordnung nun demnächst in Kraft. In gut zwei Jahren wird sie dann unmittelbar geltendes Recht in den 28 EU-Mitgliedsstaaten. Ziel ist in erster Linie der Schutz der Verbraucher. Firmen müssen bis dahin einiges tun, um die Vorgaben einhalten und die angedrohten, empfindlichen Strafen vermeiden zu können.

Link Zu: silicon.de und zu europarl.eu und zu swr.de

https://www.silicon.de/41623366/eu-parlament-beschliesst-datenschutzgrundverordnung/

und hier:

https://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160407IPR21776/Parlament-verabschiedet-EU-Datenschutzreform-%E2%80%93-EU-fit-f%C3%BCrs-digitale-Zeitalter

und hier, speziell SWR als Unternehmen bezeichnet:

https://www.swr.de/unternehmen/-/id=3586/mmm7ol/

Ende edit 28.4.2016

Schreiben an Innenminister Herrmann


Edit 27.10.2018

Eine Antwort des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Odeonspl. 3 Herr Innenminister Joachim Herrmann CSU hat bis heute nicht geantwortet. Für mich ist ersichtlich, Herr Joachim Herrmann Innenminister fühlt sich weder dem Grundgesetz, noch dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet.

aus Wikipedia

Während seines Studiums in Erlangen wurde er 1980 Mitglied der katholischen Studentenverbindung KDStV Frankonia (Czernowitz) im CV. 2010 wurde er Ehrenmitglied der KAV Capitolina Rom.

Herrmann war von November 2007 bis zum 22. Oktober 2013 der Vertreter des Bayerischen Landtags im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks[9] und sitzt im Verwaltungsbeirat der bayerischen Landesbank (BayernLB). Zudem ist er Mitglied im Aufsichtsrat des Handballvereins HC Erlangen[10] und im Aufsichtsrat der rumänisch-deutschen Universität Hermannstadt.[11]

Sein Werdegang

Söhnchen aus Juristenhause
Student
Politiker


Schreiben der Stadt Hof an mich vom 21.12.2015

stadthof_bearbEin Klick auf das Dokument macht es größer

Diese Antwort der Stadt Hof ist nun wie so oft bei Behörden üblich, unverbindlich und nicht konkret. Nach dem nun die DSGVO

Stand: 27.04.2016

Inkrafttreten und Anwendung

1. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

2. Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.

geltendes Recht in der EU geworden ist, verlange ich nun detailliert Auskunft.

Zum Dokument an die Stadt Hof

Datenschutzanfrage an Stadt Hof

Nun kommt die erste Vertröstung um 3 Monate und eine weitere Verletzung des Datenschutzes, für die von mir keine Einwilligung vorliegt. Dieser Herr Spahn scheint nicht unabhängig zu sein und es ist sehr fraglich, ob er befähigt ist das Amt des behördlichen Datenschutzbeauftragten auszufüllen.

Ein Klick auf das Dokument macht es größer

Update 22. Oktober 2018

Erschreckend wie gut die Zusammenarbeit zwischen Meldeamt, Finanzamt, Rentenkasse, Krankenkassen, Arbeitsverwaltung, Rundfunkanstalt, Schulbehörde, Universität, Handelskammer, Grundbuchamt, Vermieter, Bank/Sparkasse, Versicherungen, Schufa & Co, Telefongesellschaften, Elektrizitäts- und Wasserwerken, Gaslieferanten, Flugesellschaften, Ärzten, Kassenärtlichen Vereinigungen, Arvato(Bertelsmann) wg. eGK, der Deutschen Post und vielen andere Organisationen klappt, alles ohne das Wissen des Beschwerten.

7 Gedanken zu „Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten durch die Meldebehörde“

  1. Ob die Wirkungslosigkeit deines Widerspruchs daran scheitert, dass die Datenweitergabe ja gar nicht an eine datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde vorgenommen wurde und der ortlichen Verwaltungsbehörde es verwehrt ist, vom Innenminister Herrmann höchstpersöhnlich angeordnet, irgend etwas zu prüfen.

  2. Hi cleverle2009,
    ich finde den Blog auch super. Wir werden auch bald umziehen und ich fragte mich ob ich dem ein Ende machen könnte, indem ich dem Einwohnermeldeamt widersage meine Daten an die GEZ weiterzugeben. Ich frage mich aber inwiefern mir dein Artikel helfen soll, da du dich sehr „bayern“-lastig ausdrückst und einiges für mich in Sachsen Anhalt nicht zutrifft. Außerdem bin ich juristisch kein Experte und kenne mich mit den Gesetzen nicht so gut aus.

    VG
    David

    1. Hi David,
      das mit den unterschiedlichen Gesetzen ist ein Problem. Mehrere tausend Stunden habe ich alleine für Recherche in den Gesetzeswerken für Bayern aufwenden müssen. Einen allgemeinen Leitfaden für die Vorgehensweise in anderen Ländern kann ich nicht zur Verfügung stellen. Allerdings ist das Grundgesetz für Deutschland für alle Länder gleich. Feststellen konnte ich während meiner Arbeit seit 2013 eine Eigentümlichkeit. Sobald ich den Behörden die Verletzung der Grundrechte aus dem Grundgesetz belegte, war Schweigen im Walde. Der Gerichtsvollzieher, der leitende Oberstaatsanwalt, der Amtsgerichtsdirektor und die Landgerichtspräsidentin – alles auf das Grundgesetz vereidigte Beamte – beugen schamlos das Recht. Du musst gewahr sein, dass die Behörden Deine bürgerliche Existenz versuchen zu vernichten. Einzig zu dem Zweck, die Profiteure der Rundfunkbeitragsabzocke schamlos zu alimentieren.
      https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29149.msg182986/topicseen.html#msg182986
      Auch das Bundesverfassungsgericht ist dort mit im Boot und die Leute in den roten Kostümen haben erst vor Kurzem das Bruderurteil gegen den Bürger gesprochen.
      Ganz gleich wie Du vorgehst, sei vorsichtig. Der Gegner setzt die 8 Milliarden Raubeuros bedenkenlos dafür ein, dass sich der Raubzug noch weitere Jahre fortsetzen kann.
      Gruß
      cleverle2009

  3. Hallo, ich finde deinen Artikel klasse. Da mein Umzug bevorsteht und ich genau diesen Punkt beachten muss.

    Weisst du, ob sich bis dato einige Sachen geändert haben?

    Würdest du mir empfehlen das gleiche Schreiben aufzusetzen?

    Ich bin für jeden Rat dankbar.

    Liebe Grüsse

    R.karic

  4. Soweit ich weiß, ist eine Auskunft nach Par. 34 BDSG pro Jahr kostenlos. Also beanstande bitte die 10€. Auch ich habe die o.g. 4 Auskunftssperren erteilt und eine Auflistung aller Datenermittlungen verlangt und auch erhalten. Ich werde diese Auflistung beizeiten auf meinem wordpress Blog veröffentlichen.
    Bitte halte uns weiterhin auf dem Laufenden! Nicht aufgeben!

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