Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Odeonspl. 3
Herrn Innenminister Joachim Herrmann
80539 München
Hof, 3. Oktober 2016
Sehr geehrte Herr Herrman,
mit dem im Anhang aufgeführten Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass sie die Anweisung für die Weitergabe meiner Daten an den Bayerischen Rundfunk veranlassten.
Diese ihre Anweisung war rechtsmissbräuchlich und das wissen sie als Jurist selbst sehr gut.
Bayerisches Datenschutzgesetz
(BayDSG)
Vom 23. Juli 1993
zuletzt geändert am 22. Dezember 2015 (GVBl 2015, S. 458)
Art. 4 Begriffsbestimmungen
Art. 17 Verarbeitung und Nutzung
9. es zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder von Gefahren für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person erforderlich ist,
KOMMENTAR.
Dieser Punkt trifft nicht zu und so ist die Weitergabe meiner Daten, da ohne meine Einwilligung erfolgt, rechtsmißbräuchlich durchgeführt worden.
Jegliche Weitergabe meiner Daten an eine andere datenverarbeitende Stelle muss stets von mir genehmigt werden, soweit Punkt 9 Art. 17 Verarbeitung und Nutzung nicht berührt wird.
Ich fordere sie daher auf, da sie anscheinend die weisungsgebende Stelle sind, diesen Adresshandel der Stadt Hof mit meinen Daten zu unterbinden.
Vollzug des Meldegesetzes (VollzBekMeldeG)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
vom 28. April 1984 Az.: IC2-2135-12/7,
zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 18. November 2013 (AllMBl S. 557) Auch dort findet sich keine zwingende Vorschrift, die meine Grundrechte einschränken dürfen, solange keine Gefahr für den Staat, das Gemeinwohl oder dritte Personen besteht.
Durch den grundgesetzwidrigen öffentlich-rechtlichen Zwang zur Entrichtung des grundgesetzwidrigen Rundfunkbeitrags(Verletzung von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG, welcher die UNGEHINDERTE Unterichtung aus allgemein zugänglichen Quellen garantiert) wird der Grundrechtsträger zum grundgesetzwidrigen Handeln und zum grundgesetzwidrigen Rechtsverzicht gezwungen und damit am gemeinschaftlichen Bruch des Grundgesetzes durch die öffentlichen Gewalten zwangsweise beteiligt. Dies bedeutet einen offenen Angriff der öffentlichen Gewalten auf die durch die Ewigkeitsgarantie gemäß Art. 79 Abs. 3 GG geschützten tragenden Grundgesetzgrundsätze der Art. 1 GG und 20 GG.
Daraus ergibt sich ebenfalls die Grundgesetzwidrigkeit ihrer Weisung sowie die Verletzung der Verfassung durch die Beamten der Kommune Hof die entgegen ihren Beamteneid – welcher gerade diese Grundrechtsverletzungen verhindern soll – diese ihre Weisung befolgten.
Mich erinnert dies alles an die Handlungsweisen aus längst vergangener, unguter und brauner Zeit als noch der Usurpator und Mörder Adolf Hitler seine Weisungen an die Beamten durch willfährige Kampfgenossen durchsetzen ließ. Er bediente sich der schrecklichen Richter der damaligen Zeit. Dies scheint auch heute noch zu funktionieren, denn wirkliche Demokraten wurden die Richter nach dem Ende des zweiten Weltkrieges nicht. Praktischerweise wurde das grundgesetzlich zwingende Gebot der Gewaltenteilung nicht umgesetzt und so wurden die Richter wegen des ständig in Aufrückstellung befindlichen Zustandes der Exekutive überantwortet. Nur brauchbare Gesellen werden befördert. Siehe dazu Bernd Brunn in
„Richterliche Unabhängigkeit und ihre Gefährdung durch
(die Art und Weise von) Beförderungen
Auch Udo Hochschild befasste sich mit dem Thema Gewaltenteilung nachzulesen im Internet unter https://www.gewaltenteilung.de/
301-J
Beurteilung der Richter und Richterinnen sowie
der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
Gemeinsame Bekanntmachung
der Bayerischen Staatsministerien
der Justiz,
des Innern, für Bau und Verkehr,
der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
sowie
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 26. März 2015 Az.: A3 – 2012 – V – 2903/2014, IZ2 – 0371 – 1 – 7,
P 1150 – 7/3 und A2/0371 – 1/43
…
Inkrafttreten
1 Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2015 in Kraft. 2 Mit Ablauf des 30. Dezember 2015 tritt die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz, des Innern, der Finanzen sowie für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen über die Beurteilung der Richter und Staatsanwälte vom 20. Dezember 1999 (JMBl 2000 S. 6, StAnz 2000 Nr. 1, BayRS 301-J), zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung vom 28. Februar 2011 (JMBl S. 52, StAnz Nr. 10), außer Kraft.
https://www.verkuendung-bayern.de/jmbl/jahrgang:2015/heftnummer:3/seite:18
Zitat aus Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Zeit_des_Nationalsozialismus
„Gleichschaltung“
Nachdem die NSDAP die Macht übernommen hatte, begann die Gleichschaltung, das heißt Unterwerfung, Selbstunterwerfung und Angleichung aller gesellschaftlichen Organisationen und Institutionen unter das NS-Regime. Somit ist dieser Begriff der NS-Propaganda eine verharmlosende Umschreibung. Erster Schritt war die „Gleichschaltung der Länder“, die alle hoheitlichen Aufgaben verloren. Ähnliche Maßnahmen betrafen bis Ende 1934 die meisten Vereine, Verbände, Gewerkschaften, die Handwerkerschaft, Studentenverbindungen, Medien, Kultureinrichtungen und die Justiz. Viele der betroffenen Organisationen ordneten sich oft lieber unter, statt von dem neuen System aufgelöst oder verboten zu werden. In Vereinen wurde das „Führerprinzip“ Mitte des Jahres 1933 umgesetzt. Dies äußerte sich formal darin, dass der Vorsitzende des Vereins „entsprechend der Gleichschaltung neugewählt“ wurde. Seine Vertreter ernannte er dann, was „der Genehmigung der höheren Stellen unterlag“. Danach nannte er sich nicht mehr „Vorsitzender“, sondern „Führer“.[8] Parteiorganisationen der NSDAP übernahmen in vielen Bereichen die vormaligen Aufgaben staatlicher Stellen und nichtstaatlicher Interessenverbände. Auf der anderen Seite entstanden innerhalb der nationalsozialistischen und der staatlichen Strukturen zahlreiche neue Ämter sowie Untergliederungen, deren Kompetenzen sich oft überschnitten.
Heute muss man sagen: „Wehret den Anfängen“!
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Wöhrle
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UPDATE 5. Mai 2019
so dem Herrmann habe ich nun doch wahrlich genug Zeit zum Nachdenken gegeben. Seit Oktober 2016 vergingen nun nahezu zwei Jahre und sieben Monate. Er hat auf meinen Brief nicht geantwortet. Er läßt den Vorwurf dass er grundgesetzwidrig handelt auf sich sitzen. Herrmann ist Mitglied der CSU.