kalkulierter Verfassungsverstoß

Multipolar:

Sie sagen, hier gilt das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die 3G-, 2G-, 1G-Regel ist gegen die Verfassung. Wieso wird dann nicht eingegriffen?

[…]

Seibert:

Weil diese Regeln inzwischen im Bundesgesetz mit den § 28 a und 28 b – das war der letzte Notnagel, die sogenannte Notbremse –, in eine Gesetzesform gekleidet sind. Das ist nach meinem Dafürhalten insgesamt ein Grundgesetzverstoß gewesen. Es ist ein Verstoß gegen die Staatsorganisation durch das Seuchengesetz, das seit 1900 im früheren Reich und dann auch im Übrigen in der Bundesrepublik galt, dort erst Anfang der 2000er Jahre umgetauft worden ist und seitdem Infektionsschutzgesetz heißt. Das Seuchengesetz war angelegt auf begrenzte, lokale, für Kranke vorgesehene Maßnahmen. Das, was wir jetzt, und zwar in kürzester Zeit, innerhalb von anderthalb Jahren erlebt haben, ist die Umstellung dieses Gesetzes auf Maßnahmen gegen Gesunde, gegen sogenannte Nichtstörer, die aber krank werden könnten, möglicherweise einen Keim dazu in sich tragen, von dem sie nicht wissen, dass er vorhanden ist, und von dem man ja im Übrigen weder bei einer Impfung noch bei einem Test weiß, ob er nicht doch da sein könnte.

Quelle: https://multipolar-magazin.de/artikel/kalkulierter-verfassungsverstoss

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