Herrn Hetz Ordnungsamt Chef

Sehr geehrter Herr Hetz,

ihre Ordnungsdienstleute wollen diese Allgemeinverfügung nicht beachten. Ich ersuche Sie ebenso höflich wie auch dringend Ihre Angestellten zu instruieren.

Ich fühle mich nun schon mehrfach belästigt, ja sogar die Polizei wurde schon zu Hilfe gerufen.

Ich benutze diese Bereiche nicht um mich dort aufzuhalten, sondern begehe diese Bereiche nur um meine Lebensmittel einzukaufen.

Ich lese diese Vorschrift so:

“soll” bedeutet, es kann von der Vorschrift abgewichen werden.

Masken sind zu tragen, wenn der Raum eng ist.

Masken sind zu tragen, wenn sich Mensch in diesem Bereich aufhält.

Masken sind zu tragen, wenn zwischen Personen keine 1,5 Meter Abstand möglich sind.

Keine der vorstehenden Bedingungen sind in Hof im Bereich der ausgewiesenen “rote Zone” anzutreffen.

Sie sind Beamter der Stadt Hof, damit auch dem Grundgesetz als der höchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik unterworfen.

Vorschriften.

Die Stadt Hof erlässt aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und § 24 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 05. März 2021 (BayMBl. S. 171) folgende

Allgemeinverfügung Nr. 32/17/2021:

Die Stadt Hof referenziert die 12. BayIfSMV

Gründe

  • 24 der Zwölften Baye-rischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 05. März 2021

§ 1
Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung

(1) 1Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. 2Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. 3Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. 4In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten.

Aufgrund des Pandemiegeschehens ist in § 24 Abs. 1 Nr. 1 der 12. BayIfSMV geregelt, dass auf den von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten Maskenpflicht herrscht.

Sollte ich irren wäre ich an einer Begründung interessiert.

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