Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof
Staatsanwaltschaft Hof beim Landgericht Hof
z. Hd. Herrn Reiner Laib Behördenleitung
Leitender Oberstaatsanwalt Herr Reiner Laib
Berliner Platz 1
- 95030 Hof
Hof, 24. Juni 2018
Az. 263 Js 3979/18 Ermittlungsverfahren gegen Michael Rehwagen wegen Rechtsbeugung.sowie
Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG
Sehr geehrter Herr Leitender Oberstaatsanwalt Reiner Laib,
bei mir ging das im Anhang befindliche Schreiben der Bayerische Staatskanzlei ein -Datum 22.06.2018 unser Zeichen D 2 2000.2013 – 985 – 2.
Die in dem Schreiben aufgestellte Behauptung, die im Anhang befindliche Kopie würde das Unterrichtungsschreiben darstellen, mag zwar aus der Sicht des Dr. Thorsten Schmiege einen Aspekt des Sachverhaltes darstellen, jedoch in keiner Weise meine an die Staatskanzlei im Schreiben vom 23. März 2018 aufgeworfenen Fragen erschöpfend beantworten.
Daher habe ich Sie nun zum wiederholten Male aufzufordern, die Ihnen vom Gesetz aufgetragenen Pflichten ernst zu nehmen und die Sache aufzuklären. Ich gehe bis zum Beweis der Rechtskonformität davon aus, der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag stellt einen Betrug am bayerischen Bürger dar.
Solange hier nicht der Nachweis erbracht wird, dass das Gesetz verfassungskonform zustande gekommen ist, muss ich weiterhin der Auffassung sein, der Gerichtsvollzieher Michael Rehwagen in Zusammenarbeit mit den zur Aufsicht verpflichteten Beamten der Hofer Justiz wollen den Betrug an mir und die Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG nicht rückabwickeln.
Anhang:
1 Schreiben Bayerische Staatskanzlei 22.6.2018
2 Schreiben an Staatsanwaltschaft Hof 14.6.2018
3 Schreiben an Bayerische Staatsregierung 22.3.2018
mit freundlichem Gruße
- Rudolf Wöhrle