Jetzt frage ich das Landtagsamt

Meine Anfrage an das Landtagsamt wegen fehlender Dokumente

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof

Bayerischer Landtag

Landtagsamt

Maximilianeum

Max-Planck-Straße 1

81675 München

Telefon +49 89 4126-0

Fax +49 89 4126-1392

landtag@bayern.landtag.de

www.bayern.landtag.de

Datum 29.11.2017

Subjekt – Gesetzgebungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte um Übersendung der Informationen über Sitzungen und Debatten(Lesungen) über den 15.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor 15. Dez. 2010 falls stattgefunden, sowie den Auftrag an Horst Seehofer diesen Vertrag zu unterzeichnen. Auch über ein negatives Ergebnis möchte ich unterrichtet werden.

Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 müsste die Vorabinformation des Landtages über die Absicht der Staatskanzlei einen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen mindestens 4 Wochen vor 15. Dezember 2010 erfolgt sein.

(Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz – VerPBG)
Vom 3./4. September 2003
(GVBl S. 670)
BayRS 1100-6-1-S

Vollzitat nach RedR: Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz (VerPBG) vom 3./4. September 2003 (GVBl. S. 670, BayRS 1100-6-1-S), die zuletzt durch Vereinbarung vom 1./6. September 2016 (GVBl. S. 296) geändert worden ist

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerPIG/true

Am 3. März 2016 erhielt ich die nicht zufriedenstellende Antwort der Staatskanzlei, dass alles Rechtens sei.

Folgende Informationen liegen mir vor:

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf

  1. Sitzung des Bayerischen Landtages am 2.2.2011
    https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/066%20PL%20020211%20ges%20endg%20Kopie.pdf

Beschlussempfehlung und Bericht 14.4.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000005000/0000005154.pdf

Beschluss des Plenums 16/8653 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006558.pdf

Plenarprotokoll Nr. 76 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/076%20PL%20170511%20ges%20endg%20Kopie.pdf#page=28

Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.06.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-12.pdf

Gesetz- und Verordnungsblatt vom 16.08.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-15.pdf

Die Vorgangsmappe samt Inhalt über die Vorabinformation des Landtages über die Absicht der Staatskanzlei einen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen ist nicht auffindbar. Bitte suchen Sie danach und teilen Sie mir das Ergebnis mit.

Bei ausbleibender Antwort bis 14. Dezember 2017 muss ich davon ausgehen, der Vorgang ist nicht vorhanden, die Vorabinformation ist nicht erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Rusolf Wöhrle


Heute 14. Dezember 2017 liegt noch keine Reaktion auf vorstehendes Einschreiben an das Landtagsamt in Bayern vor. Keine Antwort ist auch eine Antwort. Damit ist der Schluss erlaubt, die Staatsregierung hat hier am Gesetz vorbei den Landtag übertölpelt. Die Ratifizierung konnte nicht gesetzeskonform erfolgen und muss deshalb als nichtig angesehen werden.

Nun werde ich die Richterin Frau Friedrich AG Hof von diesem Vorgang in Kenntnis setzen und sie auffordern selbst tätig zu werden, so wie es das Gesetz verlangt:

Der Amtsermittlungsgrundsatz (auch Untersuchungsgrundsatz, Inquisitionsmaxime, Amtsermittlungspflicht, Amtsaufklärungspflicht) besagt, dass ein Gericht oder eine Behörde verpflichtet ist, den Sachverhalt, der einer Entscheidung zugrunde gelegt werden soll, von Amts wegen, d. h. ohne Antrag eines Betroffenen oder unabhängig davon, zu untersuchen.

Ich habe schließlich in den letzten Jahren die Drecksarbeit für das Gericht gemacht.

Mein Verfahren gegen den Obergerichtsvollzieher ist ein Verfahren nach dem Verwaltungsrecht, das nur deshalb nicht vor dem Verwaltungsgericht behandelt werden kann, weil die Verwaltungsgerichte ausschließlich für Verfahren nicht verfassungsrechtlicher Art in Anspruch genommen werden können. Mein Verfahren jedoch beinhaltet den zulässigen Anspruch auf

„Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung“

Meine Klage wurde folgerichtig an die ordentliche Gerichtsbarkeit in Gestalt des Amtsgerichtes in Hof eingereicht. Das Verfahren dauert nun schon eine überlange Zeit, was nur schwer mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung gebracht werden kann.

und nun die Antwort des Landtagsamtes dazu

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Hier steht nur eine Behauptung, ein Schriftstück mit der Angabe des Verantwortlichen fehlt. Weiterhin fehlen die Dokumente über die Vorlage im Landtag über den Wunsch des Ministerpräsidenten Horst Seehofer einen Staatsvertrag (15. RÄStV) abzuschließen, es fehlen auch die Dokumente über die Beratung im Landtag (1. und. 2. Lesung) mit Beschlussfassung und Auftrag an den Ministerpräsidenten Horst Seehofer diesen Vertrag zu unterzeichnen. Daher muss weiterer Schriftwechsel erfolgen.

Update 12.1.2018

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof

Bayerischer Landtag

Landtagsamt

Maximilianeum

Max-Planck-Straße 1

81675 München

Telefon +49 89 4126-0

Fax +49 89 4126-1392

landtag@bayern.landtag.de

www.bayern.landtag.de

Datum 12.1.2018

Subjekt – Gesetzgebungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Antwort auf meine Anfrage über die Vorabinformation des Landtages des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages habe ich erhalten. Sie schreiben, diese Information wurde in das elektronische Austauschverfahren „PBG – Verfahren BYBN“ eingestellt.

Ich bitte um Übersendung der Information über die 1. und 2.Lesung des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages im Landtag. Sowie den Auftrag des Landtages an Herrn Horst Seehofer diesen Vertrag zu unterzeichnen. Auch über ein negatives Ergebnis möchte ich unterrichtet werden.

Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 müsste die Vorabinformation des Landtages über die Absicht der Staatskanzlei einen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen mindestens 4 Wochen vor 15. Dezember 2010 erfolgt sein.

(Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz – VerPBG)
Vom 3./4. September 2003
(GVBl S. 670)
BayRS 1100-6-1-S

Vollzitat nach RedR: Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz (VerPBG) vom 3./4. September 2003 (GVBl. S. 670, BayRS 1100-6-1-S), die zuletzt durch Vereinbarung vom 1./6. September 2016 (GVBl. S. 296) geändert worden ist

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerPIG/true

Danach müssen sich lt. Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 Lesungen und Debatte und Beschlussfassung dieses Vertrages anschließen.

Die Vorgangsmappe samt Inhalt über die 1. und 2. Lesung sowie Beschlussfassung über den 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag ist nicht auffindbar. Bitte suchen Sie danach und teilen Sie mir das Ergebnis mit.

Bei ausbleibender Antwort bis 15. Febr. 2018 muss ich davon ausgehen, die geforderten Dokumente sind nicht vorhanden und die gesetzlich vorgeschriebenen Abläufe wurden nicht eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Rusolf Wöhrle


Die Antwort zu vorstehender Anfrage ist am 19. Januar 2018 eingetroffen.

Klick auf das Bild, macht es größer.

Es fehlt weiterhin der Text, der Information der in das elektronische Austauschverfahren „PBG – Verfahren BYBN“ eingestellt wurde.

Es fehlt die Auskunft über die Vorlage des Entwurfes des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages an den Landtag, wann dies erfolgt ist und wie das erfolgt ist.

Es fehlt die Auskunft über die Information über die 1. und 2.Lesung des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages im Landtag. Sowie den Auftrag des Landtages an Herrn Horst Seehofer diesen Vertrag zu unterzeichnen.

Alle diese Dinge enthält der gesetzliche Ablauf, wie so ein Staatsvertrag legal entstehen darf.

Nun muss eine weitere Anfrage gestartet werden.

Zwangsabzocke NEIN