Impfschaden: Meldung, Anerkennung, Entschädigung
Autor: Carina Rehberg
Aktualisiert: 26 Oktober 2020
Treten nach einer Impfung Symptome auf, fällt es schwer, diese richtig zu deuten. Sie könnten rein zufällig entstanden sein. Es könnte aber auch ein Zusammenhang mit der Impfung bestehen. Ärzte sind selbst dann zur Meldung beim Gesundheitsamt verpflichtet, wenn sie eine Impfkomplikation auch nur vermuten. Oft jedoch wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen.
Impfschaden: Betroffene werden oft im Stich gelassen
Es gibt wohl kaum ein anderes medizinisches Thema, das derart heiss diskutiert wird wie das Thema „Impfung“. Während Impfverfechter Impfungen für eine der essentiellsten Errungenschaften der Medizingeschichte halten und Impfunwillige – z. B. durch Einführung der Impfpflicht – am liebsten kriminalisieren würden, zweifeln Impfgegner die Sinnhaftigkeit von Impfungen grundsätzlich an.
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Besonders problematisch erscheint in diesem Zusammenhang, dass Impfgeschädigte und Mitbetroffene meist nicht nur alleingelassen, sondern auch noch alles andere als ernstgenommen werden. Denn kommt es durch Impfstoffe zu Schäden, sind Pharmaunternehmen, Ärzte, Sachverständige und Gerichte selten dazu bereit, diese anzuerkennen und die Betroffenen dafür zumindest finanziell zu entschädigen.