Karlsruhe Heute und Morgen

Verlesung der anwesenden Interessenvertreter des staatsfernen Rundfunks bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht:

„aus der rheinlandpfälzischen Staatskanzlei“
„aus der thür. Landesregierung“
„hessisches Landratsamt“
„Ministerialrat“
„bayrische Staatsregierung Ulrich Wilhelm“
„Landratsamt NRW“
„Bevollmächtigter für die 16 Landesregierungen“
„Bundesregierung“
„Bundeskanzleramt“
„Bundesministerium des Inneren Bau+Heimat“
„Staatsanwalt“
„Regierungsrat“
„SWR-Justiziar“

Es geht um die vier Leitverfahren, die das Bundesverfassungsgericht derzeit untersucht und die Interessenvertreter dazu anhört.

Aktenzeichen: 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17

:mrgreen:

Beschwerdeführer:

Sixt, 3 Privatpersonen,

https://www.abendblatt.de/politik/article214303847/Bundesgericht-verhandelt-ueber-Klagen-zum-Rundfunkbeitrag.html

Rechtsanwalt Sascha Giller aus Jena, der Beitragsverweigerer vertritt, spricht den Öffentlich-Rechtlichen die Neutralität ab. „Die geben gerne vor, dass sie staatsfern sind und eine neutrale Berichterstattung sicherstellen könnten. Aber das stimmt nicht. Denn die Zwangsfinanzierung ist ja durch den Staat sichergestellt – und der Einfluss der Politik auf die Intendanten immer gegeben.“

Siehe den ehemaligen Regierungssprecher der Merkel, Ulrich Wilhelm, der sich plötzlich auf einem fürstlich dotierten Posten wieder findet.

Erschreckend die Aussage von Kirchhof

Dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird eine grundsätzliche Bedeutung für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beigemessen. Hinter den einzelnen Aspekten der Verhandlung stehe „stets die Beurteilung der Notwendigkeit und Rechtfertigung einer Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Abgaben und seiner Rolle für die Meinungsbildung in Demokratie und Gesellschaft“, betonte Verfassungsrichter Kirchhof. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Der öffentlich rechtliche Staatsfunk ist demokratiefeindlich und schadet der Gesundheit.

Im Namen meines Bruders ergeht gegen das deutsche Volk folgendes Schandurteil.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

Ein Satz aus der Urteilsbegründung ist besonders erwähnenswert:

Der Gesetzgeber muss keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen“ (bei der Festlegung der Wohnung als Grund für eine Beitragspflicht).

Nur einmal RF-Beitrag?

Denkste!

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Bruderurteil von 2018 festgelegt, dass jeder Bürger nur einen RF-Beitrag pro Monat zu bezahlen habe.

Der Bürger bezahlt 17,50 Euro pro Monat für RF-Beitrag ohne ein dafür bestehendes formelles Gesetz.

weiterlesen:

https://zwangsabzocke-nein.de/nur-einmal-rf-beitrag/