Erneute Antwort an Petri

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof

An den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz

Prof. Dr. Thomas Petri

Postfach 22 12 19, 80502 München

Wagmüllerstraße 18, 80538 München

Hof 26. Febr.. 2019

Sehr geehrte Herr Prof. Dr. Thomas Petri,

Ihre Antwort vom 19. 2. 2019 auf meine Schreiben vom 5. Januar 2019 und 10. Februar 2019 habe ich zur Kenntnis genommen.

Ihr Hinweis auf den Status des Herrn Dr. ohnevornahme/n Haag Ministerialrat als Beamter gibt mir die willkommene Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass das Beamtenstatusgesetz dem Beamten absolute Pflichten auferlegt.

Beamtenstatusgesetz Quelle: https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/33.html

§ 33 Grundpflichten

(1) 1Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. 2Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. 3Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.

Ach übrigens! Auch Sie sind diesen Grundpflichten unterworfen. Ich vermisse diese Einhaltung in Ihrem Hause. Ich ersuche Sie ebenso höflich wie bestimmt, Ihre Haltung gegenüber dem Grundgesetz zu überprüfen.

§ 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit. Quelle: https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/36.html

  1. Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

Im Schreiben des Herrn Dr. ohnevornahme/n Haag Ministerialrat vom 31.1.2019 Ihr Zeichen DSB/3-630-503 stellt Herr Dr. ohnevornahme/n Haag Ministerialrat fest,. dass „es im Bundesmeldegesetz für die hier im Raum stehende Meldedatenübermittlung an den Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio gerade kein Widerspruchsrecht gibt“.

Es ist aber auch keine gesetzlicher Pflicht auffindbar, die die Weitergabe persönlicher Daten durch eine öffentliche Stelle an ein Privatuntenehmen „unser gemeinsamer Rundfunk“ Sprachregelung Framing-Manual „Berkeley Institute“ der Elisabeth Wehling fordert.

Dies ist auch nicht nötig, da sich das Widerspruchsrecht bereits aus den allgemeinen Gesetzen ergibt. Ein Blick in das GG, Ausfertigungsdatum: 23.05.1949

Vollzitat:

„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2347) geändert worden ist“

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 13.7.2017 I 2347

würde auch Ihnen ein Licht aufgehen lassen. Ergänzend empfehle ich Ihnen in Ihrem Haus ein Exemplar der parlamentarischen Protokolle Der Parlamentarische Rat 1948-1949

Akten und Protokolle. 14 Bände Verlag De Gruyter

Hrsg. v. Deutscher Bundestag / Bundesarchiv

Wiss. Beratung v. Risse, Horst / Weber, Hartmut

Für Ihre Mitarbeiter vorzuhalten.

Die nichtöffentliche Stelle( Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio Köln) bedient sich in vollem Umfang bei staatlichen Meldedaten. Das müssen Sie mir schon erklären, wie das im Rahmen der ordentlichen formalen Gesetze zulässig sein soll.

Ihrem Webauftritt – „Mein Team“ entnehme ich die Information:

In der Geschäftsstelle arbeiten derzeit etwa 37 Personen in den Bereichen Recht, Informatik und Service zum Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte.

Die Worte lese ich wohl, alleine Ihr Handeln zeigt auf, dass Ihnen meine Persönlichkeistsrechte herzlich egal sind. Sie und Ihr Team sind anscheinend darauf geeicht, die „FAMILIE“ zu schützen.

Der Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio ist weder gesetzlich definiert, noch ist er gesetzlich legitimiert. Der Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio ist eine Erfindung der Intendanten der Rundfunkanstalten. Der Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio und die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten sind auch keine Behörden welche mit Hoheitsrechten ausgestattet sind. Selbst wenn die Rundfunkanstalten Behörden wären, verlören sie die Hoheitsrechte, da die Rundfunksnstalten als Unternehmen im Wettbewerb am Markt tätig sind.

Die Daten der Bürger werden zum Zwecke der Verwaltung des Gemeinwesens erhoben und haben auch bei den Behörden zu verbleiben. Schranken sind jeweils in den Gesetzen definiert.

In meinem Falle verhöckert eine öffentliche Stelle(Meldebehörde der Stadt 95028 Hof) an eine nichtöffentliche Stelle( Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio Köln) meine Daten ohne dass dies durch ein formelles Gesetz gesetzlich geregelt ist. Meine Zustimmung lag und liegt nicht vor. Die Gesetzesverletzung beging bereits Horst Seehofer mit der Unterzeichnung des gesetzwidrigen Machwerks genannt Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge in 2010 und des Durchboxens im Landtag unter Mißachtung der Bay. Verfassung und des damals gültigen Parlamentsbeteiligungsgesetzes. Siehe dazu:

https://zwangsabzocke-nein.de/meine-anfrage-bei-der-legislative-wegen-verfassungsbruch/

Die Datenübernahme meiner persönlichen Daten, die ich freiwillig der GEZ mit der Anmeldung meines Radios vor 2013 überlies, 2013 in die Datenbank des nicht gesetzlich definierten und legitimierten Beitragsservices in Köln wurde rechtsmißbräuchlich vorgenommen.

Weder die Landtagsverwaltung, noch die ehemalige Landtagspräsidentin Barbara Stamm und auch die heutige Landtagspräsidentin und ehemalige Ministerin Frau Ilse Aigner waren und sind nicht im Stande die formelle Einhaltung der bayerischen Verfassung bei Inkraftsetzung (Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge) zu belegen.

Daher „Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge“ ist ein übles Machwerk zur gesetzwidrigen Ausbeutung aller Menschen in der Bundesrepublik.

Daher „Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge“ ist unheilbar nichtig.

Daher ist die Übermittlung der Daten der Bürger an den Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio Köln rechtswidrig.

Schlussbemerkung:

Es darf festgestellt werden, die Ansammlung von Exekutivbeamten bei dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Zuschreibung, dieser wäre unabhängig ist wohl eine Schimäre.

Empfehlen Sie Ihrem Kumpel Söder er solle diese Stabsabteilung einstampfen. Er soll unabhängige fachlich versierte Rechtanwälte vom Kammerzwang befreien und mit denen eine selbstständige und selbstorgansisierte Überwachungsorganisation ausgestattet mit ausreichenden Geldmitteln einrichten. Without interference by public authority.

Rudolf Wöhrle

Zwangsabzocke NEIN