Trump-Berichterstattung in ARD und ZDF – Öffentlich-rechtlicher Manipulationsauftrag
Die ARD/ZDF-Berichterstattung über die Amtseinführung von Donald Trump war so einseitig und selektiv, dass es schwerfällt, überhaupt noch von Journalismus zu sprechen. Vorbei die Zeit, als man sich wenigstens noch bemühte, den Schein der Objektivität zu wahren.
VON BEN KRISCHKE am 21. Januar 2025 8 min
Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof
Einschreiben
Frau
Dr. Katja Wildermuth Intendantin des BR persönlich
c/o Bayerischer Rundfunk (BR)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Rundfunkplatz 1
80335 München
Telefon: 089 / 59 00-01
Telefax: 089 / 59 00-18 59 00
Gesetzliche Vertreterin:
Intendantin Dr. Katja Wildermuth
Hof, 24.02.2025
ln Sachen
Wöhrle Rudolf Kontopfändung bei Volksbank Hof
Hallo Frau Dr. Katja Wildermuth,
Ihre Kontopfändung meines Konto´s bei der Volksbank Hof ist rechtsmißbräuchlich.
Ich fordere Sie auf den Vorgang unverzüglich rückgängig zu machen.
Ich habe mit keinem Rundfunkunternehmen einen Kaufvertrag abgeschlossen. Forderungen irgendwelcher legetimen gesetzlicher Rundfunkbehörden sind bei mir nicht eingegangen. Sollten Sie meine Forderung zurückweisen, würde ich einen Betrugsversuch unterstellen und Klage bei Gericht einreichen!
[….]
Der Bay. Rundfunk bezeichnet sich als Unternehmen, nicht als Behörde.
https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/index.html
typische Merkmale einer Behörde
sind gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die transparente Regelung wesentlicher Handlungsabläufe, Gestaltungsmöglichkeiten und Eingriffsbefugnisse durch Gesetz, Verordnung oder Satzung. Erforderlich ist zudem, dass das Handeln der Behörde als Verwaltungshandeln erkennbar ist, dass sich Behörde und Behördenmitarbeiter als solche erkennbar verhalten.“
Es wird also deutlich, dass eine Behörde in den Organismus der Staatsverwaltung eingegliedert sein muss und typische Merkmale einer Behörde vorzuliegen haben. Anschließend wird das Landgericht bezogen auf den SWR dann sehr deutlich:
„Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft.
Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen.
Bereits die Homepage www.BR.de ist mit ‚Unternehmen’ überschrieben, von einer Behörde ist nicht die Rede. Die Rubrik ‚Der BR’ führt als Menüpunkt ‚Unternehmen’, nicht ‚Behörde’ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen.
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[….]
Wieder der Hinweis zum Unternehmen.Der BR als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen
Begriffserklärung:
Behörde siehe https://www.juraforum.de/lexikon/behoerde
Eine Behörde ist ein Organ einer Verwaltung und deshalb gegenüber dem Verwaltungsträger berechtigt, außenwirkende Aufgaben der öffentlichen Verwaltung durchzuführen (etwa der Erlass von Verwaltungsakten).
Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie hoheitliche Aufgaben erfüllt.
Unternehmen siehe:https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmen
Ein Unternehmen (oder eine Unternehmung), auch Firma genannt, ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs– und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient.
NS-Funk – Rundfunkzeitung der NSDAP (1936-39)
Damals wie Heute !!!!!!!!
Wer leugnet da und Lügt tagtäglich?
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Rudolf Wöhrle
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