Staatsanwaltschaft Hof neu

Ich werde fragen, ob die Imagekampagne der Justiz in Bayern, die ich noch am 25. Februar auf der Hompage des Bayerischen Staatsministerium der Justiz vorfand, ein Jux ist?

Justiz ist für die Menschen da

>>> Recht >>> Sicherheit >>> Vertrauen

Oder nur so eine Sonntagsrede des justizministers ist?

Mein Vertrauen ist gründlichst zerstört.

deshalb

grundrechteunion

Ein Gelber Brief

Durch das Privatunternehmen POST zugestellt von einem Unbekannten  veranlasst. Die Herkunft ist auf dem Umschlag weder auf der Vorderseite noch auf der Rückseite feststellbar. Im Fenster ja.

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Ich konnte den Brief nicht schnell genug aufmachen.

VorblattIMG_800Ein Klick auf das Bild macht es größer

Kaum hatte ich ihn auf, beruhigte ich mich schon wieder, denn es wird der Brief an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet – ich vermute einen Erpressungsversuch. Ich werde natürlich nicht an ein Bankkonto bezahlen, das mir da untergejubelt werden soll.

Aber schön der Reihe nach, erst mal stelle ich alle Schriftstücke anonymisiert hier ein.

Blatt 1 Zwangsvollstreckungssache ein Wappen verwendend vermutlich ein behördliches Schreiben vortäuschen wollend. Was steckt denn dahinter? Egal, das soll der Herr Staatsanwalt herausfinden.

BlattIMG0000_800Ein Klick auf das Bild macht es größer

Die Rückseite enthält viel angsteinflößen wollendes BLA BLA.

Hier die Rückseite

Blatt01_800Ein Klick auf das Bild macht es größer

Das Schreiben enthält keine Hinweise auf den wahren Urheber.  Es fehlt die mit nasser Tinte geschriebene Unterschrift mit Vor- und Zuname der leserlich sein muss. Diese Schriftstücke sind leicht zu fälschen.

Deshalb habe ich bei der Staatsanwaltschaft angefragt:

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof
Staatsanwaltschaft Hof
Berliner Platz 1

  • 95030 Hof

Hof, 17. Dezember 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Rudolf Wöhrle geb. 17.04.1938 um Ermittlung in einer vermutlichen Erpressung oder einem vermutlichen Betrug durch eine unbekannte Person.

Das Schriftstück versucht einen amtlichen Eindruck zu erwecken und auf Grund der vielen Meldungen über Zwangsvollstreckungen bez. des Rundfunks darf hier ein Trittbrettfahrer vermutet werden.

Das Schriftstück erlaubt keinen Rückschluss auf ein Gericht als Absender. Dennoch will hier jemand mit hoheitlichem Handeln drohen. Wohlweislich ist das Schriftstück nicht mit nasser Tinte und lesbarem Vor- und Zunamen unterzeichnet, sondern mit eingescannter Paraphe versehen. Das Dienstsiegel des Gerichtsvollziehers fehlt.

Im Internet fand ich dazu:

Zitat

Im Gegensatz zur Unterschrift ist die Paraphe eine bewusste und gewollte Namensabkürzung. Die Paraphe stellt keine formgültige Unterschrift dar (BGH, NJW 1997, 3380, 3381).

Eine Paraphe kann für bestimmende Schriftsätze geltende Unterschrifterfordernis nicht gerecht werden.

Eine Zwangsvollstreckungssache ist ein bestimmendes Schriftstück.

Ich hoffe sie wissen meine Vorsicht zu schätzen.

Bitte teilen sie mir das Ergebnis ihrer Ermittlungen und das Aktenzeichen mit.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Wöhrle
Anlagen:
1 Vorblatt m. Geschäftsnummer (DR II 1879/15)
1 Schriftstück Vorder- und Rückseite mit (3 DR II 1879/15)
jeweils als Original und 2 Kopien
Um Rückgabe der Originale bitte ich.

——————————————————–

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof


Staatsanwaltschaft Hof
Berliner Platz 1

  • 95030 Hof

Hof, 12. Februar 2016

Aktenzeichen 227 Js 17430/15

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Sachen des obigen Aktenzeichens bitte ich um Akteneinsicht. Ich bat um Ermittlung gegen eine mir unbekannte Person, die sich als Obergerichtsvollzieher Michael Rehwagen ausgab. Das Einschreiben war vom 17. Dezember 2015.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Wöhrle

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Die Antwort ist unbefriedigend. Wird halt so abgebügelt, ohne mir mitzuteilen, dass der Gerichtsvollzieher gemäß dem Grundgesetz bevollmächtigt ist, Amtshandlungen ausführen zu dürfen.

Sabine Leuthäusser-Schnarrenberger, Strassburg 30. Sept. 2009

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wie man sehen kann fiel die Mahnung von Frau Sabine Leuthäusser-Schnarrenberger nicht auf fruchtbaren Boden.

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 Was mir so merkwürdig vorkommt ist die Unwilligkeit der involvierten Beitragsforderungen stellenden Stellen wie Beitragsservice, Ulrich Wilhelm und Gerichtsvollzieher, auf meine unter Vorbehalt gestellte Zahlungsbereitschaft zielende Aufforderung eine Versicherung der Gestalt zu geben, dass deren Handlung nicht meine Grundrechte verletzt.

Die Staatsanwaltschaft bestätigt nicht das grundgesetzkonforme Handeln des sogenannten Gerichtsvollziehers. Die Staatsanwaltschaft bestätigt nicht, dass der Gerichtsvollzieher in seiner Eigenschaft als Gerichtsvollzieher Beamter im Sinne des Beamtengesetzes ist. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet auch nicht die Gesetze, nach deren Befehlen der Gerichtsvollzieher hoheitlich handeln muss. Da dies oberfaul ist, muss ich wohl dem Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft ein neuerliches Schreiben schicken und um Akteneinsicht bitten. Meiner ersten Bitte um Akteneinsicht ist  die Staatsanwaltschaft bisher nicht nachgekommen. Ich denke, die Akten sind nicht Eigentum der Staatanwaltschaft, sondern werden lediglich von der Staatsanwaltschaft verwaltet. Die Staatsanwaltschaft will mich wieder zu einer Beschwerde verleiten, weil dies dem Staat Gebühren einbringt. Aber was soll ich mit Richtern, die genau so grundgesetzwidrig im Amt sind, wie der angebliche Gerichtsvollzieher.

Abgeschlossen am 3.04.2016

Der Auftrag wurde an den Rundfunk zurückgegeben. Eine Benachrichtigung an mich wurde nicht vorgenommen. Daher ist nicht ersichtlich, ob es der Gerichtsvollzieher in eigener Verantwortung, oder auf Weisung des aufsichtführenden Richters vornahm. Auch wann dies geschah ist nicht feststellbar, jedenfalls erhielt ich datiert auf den 29.3.2016 ein Schreiben der Creditreform Mainz Albert und Naujoks KG.  In dem Schreiben werde ich lapidar aufgefordert an die Rundfunkanstalt zu zahlen.

Auch diese Leute werden freundliche Briefe bekommen, in denen ich meine Entscheidung bekräftige, keine Zahlungen auf diese grundgesetzwidrige Forderung zu leisten.

Aus dm Schreiben geht nicht hervor, wer der Komplize  der Rundfunkanstalt ist. Das Schreiben ist nur mit einer Paraphe abgeschlossen, ohne die erforderliche Unterschrift nach §126 bgb.

creditreformbrief29032016Ein Klick auf das Formular macht es größer

Weiter geht es nun unter dem Menuepunkt Creditreform.

Auch liegt nun weitere Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft Hof vor, die ich in Kürze hier anfügen werde. Die Staatsanwältin will mein Vorbringen bezüglich der Grundrechteverletzungen nicht beachten und so wird es notwendig in der Hierarchie weiter nach oben zu gehen.


Rudolf Wöhrle

Bismarckstrasse 17

95028 Hof

Staatsanwaltschaft Hof

Berliner Platz 1

95030 Hof

Datum: 25.10.2016

Betreff: Strafanzeige wegen Grundrechtsverletzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Beklagten wegen des Verdachts der Verletzung meiner Grundrechte nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte. Siehe dazu die separate Begründung in der Anlage 1.

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Am 16.10.2016 habe ich festgestellt, dass Beklagter folgendes getan hat:

Auszug aus dem Schuldnerregister:

Eintragung Verfahrensnummer D4501R00011304439

AZ DR II 1879/15

Datum 01.02.2016

Nichtabgabe der Vermögensauskunft

Beklagter

Amtsgericht Hof

Für diese hoheitliche Handlung hatte Beklagter keine Ermächtigung nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949.

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren. Ich bitte mir das Aktenzeichen mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Wöhrle

Anlage 1. Begründung

7.11.2016 Schreiben der Staatsanwältin.

staatsanwaeltin_web_anonymEin Klick auf das Formular macht es größer

Ziemlich hochnäsig die Staatsanwältin. Das Grundgesetz juckt die nicht im Geringsten, wie es den Anschein hat. Und so wird weiterer Schriftverkehr notwendig werden.

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An den Oberstaatsanwalt ges. Dokument

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Die Folgeseiten

Ist denn mein Brief so schwer zu verstehen? Es ist doch gesetzlich geregelt, wie ein Staatsanwalt seine Aufgaben zu erledigen hat. Dann muss halt ein weiterer Schriftsatz an den Vorgesetzten gerichtet werden.

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Weiter geht es bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

2 Gedanken zu „Staatsanwaltschaft Hof neu“

  1. Nicht unterkriegen lassen, das kostenfreie Rechtsmittel der Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung gemäß Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. Art.17 GG beim selben Amtsgericht einlegen und bezüglich des Gerichtsvollziehers und seiner Anzeige darauf achten, dass kein bundesdeutscher Staatsanwalt wegen des ausdrücklich nicht geleisteten Beamteneides bei seiner Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nur ein Kaffeeholer von Grundgesetzes wegen ist, seine Anklagen rechtsunwirksam sind und bleiben, daran ändern auch Gerichtsentscheidungen nichts, nichtig bleibt nichtig ohne wenn und aber, so wirkt nun mal das Bonner Grundgesetz völlig aus sich heraus.

  2. Aufklärung:
    Gerichtsvollzieher seit August 2012 keine Beamten mehr

    Die Gerichtsvollzieher waren bis Ende Juli 2012 i.S.d. alten Gerichtsvollzieherordnung,
    § 1 GVO, Beamte i.S.d. Beamtenrechts.
    Doch dies hat sich laut Auskunft von Herrn Rechtsanwalt Torsten Ramm mit der Änderung der GVO (Gerichtsvollzieherordnung) und ihrem Stand seit dem 1. August 2012 geändert. Denn § 1 GVO ist aufgehoben worden.
    Dies bedeutet nach weiterer Auskunft von Herrn Rechtsanwalt Ramm, dass Gerichtsvollzieher nicht mehr Beamte i.S.d.
    Beamtenrechts sind und somit nur noch als Privatpersonen und selbstständige Unternehmer handeln.
    Das wiederum hat zur Folge, dass keine Gerichtsvollzieherin und kein Gerichtsvollzieher rechtlich mehr dazu in der Lage ist noch irgendwelche Vollstreckungshandlungen (hoheitliche Aufgaben)
    vornehmen zu können und zu dürfen.
    Zum Bereich der Vollstreckung gehören bzw. gehörten insbesondere die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung.
    Privatpersonen und/oder selbständige Unternehmer sind jedoch nicht dazu befugt, direkte Vollstreckungshandlungen vorzunehmen, insbesondere sind sie nicht dazu befugt, eidesstattliche Versicherungen abzunehmen.
    Mit anderen Worten ist kein Mensch in Deutschland mehr dazu verpflichtet , gegenüber einer Gerichtsvollzieherin oder
    einem Gerichtsvollzieher die “eidesstattliche Versicherung” abzugeben bzw. sich von diesem Personenkreis die
    eidesstattliche Versicherung abnehmen zu lassen.
    Hinzuzufügen ist zudem, so Herr Rechtsanwalt Ramm, dass das Gesetz zur Umwandlung des Offenbarungseides, so wares noch vor dem Beitritt der DDR zur BRD, in die “Eidesstattliche
    Versicherung” mit Art. 53 des 1. Bundesbereinigungsgesetzes
    im Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2006 gestrichen worden ist.
    Danach stellt sich die Frage, ob die Aufforderung zur Abgabe einer “Eidesstattlichen Versicherung” überhaupt noch zulässig ist
    /war.
    Wenn zu keinem Zeitpunkt der Offenbarungseid rechtlich in eine
    “Eidesstattliche Versicherung” umgewandelt worden ist, so besteht wenn überhaupt nur die Pflicht, einen Offenbarungseid abzugeben, abgesehen davon, dass eine “Eidesstattliche Versicherung” und auch ein “Offenbarungseid” nicht mehr von Gerichtsvollziehern abgenommen werden kann.
    Was kann der Mensch in der Bundesrepublik in Deutschland nun tun. Er kann nicht nur eine Zurückweisung gegen die Abnahme der “Eidesstattlichen Versicherung” und “Erinnerung” gegen
    die Art und Weise der Zwangsvollstreckung einlegen.
    Er muss im Allgemeinen das Recht, eine derartige Er
    klärung nicht abgeben.
    Hierzu kann er sich auf Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz berufen und zivilen Ungehorsam leisten.
    Auch andere Rechte von Gerichtsvollziehern bestehen nicht mehr. Steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür, verlangen Sie stets dass
    er sich ausweist, auch mit seinem Personalausweis. Zeigt er Ihnen
    einen “Dienstausweis”, so sorgen Sie für Zeugen und rufen die Polizei. Ein Gerichtsvollzieher, der Ihnen jetzt noch einen Dienstausweis vorzeigt, begeht hier mehrere Straftatbestände, angefangen ggf. von der Urkundenfälschung über den Betrug und möglicher weiterer Straftaten.
    Darüber hinaus sind die Gerichtsvollzieher dazu verpflichtet, ihren Personalausweis mit sich zu führen und diesen auf
    Verlangen vorzuzeigen (Personenfeststellung erlaubt die vorl.
    Festnahme gem. 127 StPO). Kommt er dieser Aufforderung
    nicht nach, rufen Sie ebenfalls die Polizei und erklären Sie die
    Situation. Auch hier kommen ggf. mehrere Straftaten in Betracht.
    Sorgen in jeden Fall, wenn möglich, immer für Zeugen. Lassen Sie sich nichts von einen Gerichtsvollzieher gefallen.
    Denn eine Privatperson bzw. ein selbstständiger Unternehmer hat Ihnen gegenüber keine sog. hoheitlichen Rechte.
    Er darf weder ihr Grundstück ohne ihre Erlaubnis
    betreten oder auch nur ihre Wohnung und den dazu gehörenden Flur und sogar Ihren PKW.
    Steht also die Gerichtsvollzieherin od
    er der Gerichtsvollzieher vor der Tür, so wehren Sie sich.
    Bleiben Sie aber zunächst immer stets höflich und versuchen Sie, diesen Personenkreis über die Sachlage aufzuklären.
    Der aller größte Teil der Gerichtsvollzieher kennt nämlich noch nicht die Rechtslage, auch ihm wird alles
    durch die Exekutive und die Judikative verschwiegen. Holen Sie im Zweifel auf jeden Fall die Polizei hinzu.
    Bleiben Sie aber auch der Polizei gegenüber stets höflich, denn auch die Polizei kennt noch nicht alle Änderungen in diesem Rechtssystem

    Quelle:
    http://wemepes.ch/pdf/Aufklaerung-GV.pdf

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