Abgeordnetenbestechung

ein windelweicher Paragraph § 108e Strafgesetzbuch, mit der Folge, dass unredliche Politiker nicht bestraft werden können.

[…]

Das Ergebnis: Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung wird so gut wie nie erfüllt und selbst offenkundig korrupte Politiker:innen können legal davonkommen!

Deshalb fordern wir eine grundlegende Reform des Paragraphen 108e des Strafgesetzbuches. Wenn ein:e Abgeordnet:e ihren politischen Einfluss nutzt, um sich zu bereichern, muss das bestraft werden!

[…]

Quelle: 19.05.2022 12:18 – bundestag-legale-korruption-beenden-reform-von-108e-jetzt.htm

Ein Gedanke zu „Abgeordnetenbestechung“

  1. Eine der wohl aussagekräftigsten Aussagen ist wohl diese:

    Jörg van Essen – FDP: “ … die Kontrolle der Abgeordneten erfolge über die Öffentlichkeit – der Verlust des Mandats beim Verdacht auf Verfehlungen gehe mit gesellschaftlicher Ächtung einher – eine höhere Strafe könne auch ein Strafrichter nicht verhängen“.
    https://www.youtube.com/watch?v=-Cn6lpfYfko&t=6s

    Siegfried Kauder ( sinngemäß): 152 Staaten haben die Völkerrechtsvereinbarung unterschrieben. Wenn 152 Staaten ins Meer springen, sollen wir dann hinterherspringen?

    https://www.youtube.com/watch?v=DqO23jZ_ins&t=50s

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