https://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=10840
unter vorstehender Adresse finden sie einen Behördenwahnsinn des digitalen Zeitalters.
Zitat
03.09.2023 – von Hanne Schweitzer
Das folgende Beispiel einer Beschwerde über digitale Diskriminierung ist keine Entscheidung, die von Algorithmen getroffen wurde. Es sind leibhaftige Menschen, die in Ministerien arbeiten und eine Benachteiligung von MitbürgerInnen in Kauf nehmen und veranlassen. Vielleicht, weil sie die Digitalisierung mit der Brechstange durchsetzen wollen. Sicher aber ohne Rücksicht auf Leute ohne Smartphone, Rechner oder Kenntnisse für das Ausfüllen von Online-Formularen.
Anlass für die massenhafte digitale Diskriminierung insbesondere der älteren BürgerInnen ist ein im Dezember 2022 gefasster Beschluss des Bundestags. Er besagt, dass allen Haushalten und Gewerben, die 2022 mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks) geheizt haben, 80 Prozent der Mehrkosten erstattet werden, die über die Verdoppelung eines festgelegten Referenzwertes hinausgehen.