Von meiner Bank wurde mir der Dispo gestrichen. Die Bank konnte mir nicht den Verbrecher benennen, der mir den Schufa-Eintrag bescherte. Zwei kämen dafür in Frage, die sich jedoch feige versteckten!
Von meiner Bank wurde mir der Dispo gestrichen. Die Bank konnte mir nicht den Verbrecher benennen, der mir den Schufa-Eintrag bescherte. Zwei kämen dafür in Frage, die sich jedoch feige versteckten!
Vorsicht!
Der für mich zuständige Gerichtsvolllzieher in Hof trägt, trotz Zurückweisung und Bestreitens der grundgesetzwidrig erhobenen Forderung ohne Klage vor einem Amtsgericht durch die zuständige Rundfunkanstalt, mich als Schuldner in das Schuldnerregister ein. Meiner Aufforderung die gesetzlichen Grundlagen des Handelns der Justiz in Hof(Gerichtsvollzieher, Aufsicht führender Richter) darzulegen wurde nicht entsprochen.
»Ein Richter oder ein anderer Amtsträger, der vorsätzlich ein geltendes Gesetz nicht und/oder ein ungültiges Gesetz anwendet, weil er ein anderes Ergebnis für gerechter, für politisch opportuner oder aus anderen Gründen für zweckmäßiger hält, erfüllt den Tatbestand der Rechtsbeugung.«
Wie in verschiedenen Kommentaren hier bereits kundgetan, verhält sich die Justiz hier in Hof wie zu unseligen braunen Zeiten des Usurpators und Massenmörders Adolf Hitler, nach dem Motto, was interessiert mich das Gesetz. wir machen unsere Gesetze selbst. Die Folge daraus, die Bank streicht mir den Dispo, bereits im Februar dieses Jahres geschehen. Ich bemerkte das erst jetzt, da ich den Dispo nicht in Anspruch nehme.
„Die Vorstellung, daß eine Regierung lügen könnte, geht nicht leicht in die Köpfe der Deutschen ein. Die angeborene Achtung, die sie vor der gesetzmäßigen Autorität haben, bringt sie dazu, sich allem unterzuordnen, was von ihr ausgeht.“ (BONN / FRANCOIS-PONCET Ein Zeuge tritt ab, Spiegel, 02.03.1955)
Gerade aktuell:
Quelle:
https://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332
Meine Bitte an euch alle, die ihr hier lest, dieser Blog wendet sich an aufgewachte Menschen.
Dieser Blog dokumentiert meine Vorgehensweise gegen den verfassungswidrigen Zwang Politpropaganda zu finanzieren. Manches mag etwas durcheinander erscheinen, jedoch ist in diesem Blog mein Vorgehen des Lernens während des Arbeitens ersichtlich. Als Nichtjurist stand ich anfänglich der angsteinflößenden Staatsmacht gegenüber, bis ich erkannte, dass diese Staatsmacht verdammt ohnmächtig sein kann, wenn man deren Gesetze gegen sie anwendet.
Der Rundfunkbeitrag wird grundgesetzwidrig erhoben, denn der in Widersprüchen der öffentlichen Gewalt enthaltene dreiste Satz:
„Vielmehr besteht eine unbedingte gesetzliche Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Rundfunkbeiträge (§§ 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).“
Gesetzliche Pflichten entstehen für den einzelnen Grundrechteträger erst dann, wenn das jeweilige einfache Gesetz in allen seinen Teilen grundgesetzkonform zustande gekommen ist. Gesetzesregelungen, die absolute Grundrechte einschränken, sind per se null und nichtig, so dass sich die vermeintlichen gesetzlichen Pflichten sodann automatisch selbst pulverisiert haben, weil am Grundgesetz die öffentliche Gewalt nur durch Lug und Betrug vorbeikommt und das auch nur scheinbar, denn der Wortlaut und Wortsinn des Grundgesetzes in seiner Fassung vom 23.05.1949 gilt noch heute, weil die einfachgesetzlichen grundgesetzwidrigen Regelungen alle samt und sonders null und nichtig geblieben sind, denn ansonsten macht die ranghöchste Rechtsnorm mit der absoluten Bindewirkung der öffentlichen Gewalt keinen Sinn.
Das Grundgesetz bietet dem Bürger den Schutz vor Staatswillkür und Allmachtphantasien der Staatsbediensteten.
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