Jan. bis Juni 2013

Gerade aktuell:

Neues Urteil des Landgerichts Tübingen Beschluss vom 16.9.2016

Quelle:

https://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332

weiterlesen:

Meine Bitte an euch alle, die ihr hier lest, dieser Blog wendet sich an aufgewachte Menschen.

Dieser Blog dokumentiert meine Vorgehensweise gegen den verfassungswidrigen Zwang Politpropaganda zu finanzieren. Manches mag etwas durcheinander erscheinen, jedoch ist in diesem Blog mein Vorgehen des Lernens während des Arbeitens ersichtlich. Als Nichtjurist stand ich anfänglich der angsteinflößenden Staatsmacht gegenüber, bis ich erkannte, dass diese Staatsmacht verdammt ohnmächtig sein kann, wenn man deren Gesetze gegen sie anwendet.

Der Rundfunkbeitrag wird grundgesetzwidrig erhoben, denn der in Widersprüchen der öffentlichen Gewalt enthaltene dreiste Satz:

„Vielmehr besteht eine unbedingte gesetzliche Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Rundfunkbeiträge (§§ 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).“

Gesetzliche Pflichten entstehen für den einzelnen Grundrechteträger erst dann, wenn das jeweilige einfache Gesetz in allen seinen Teilen grundgesetzkonform zustande gekommen ist. Gesetzesregelungen, die absolute Grundrechte einschränken, sind per se null und nichtig, so dass sich die vermeintlichen gesetzlichen Pflichten sodann automatisch selbst pulverisiert haben, weil am Grundgesetz die öffentliche Gewalt nur durch Lug und Betrug vorbeikommt und das auch nur scheinbar, denn der Wortlaut und Wortsinn des Grundgesetzes in seiner Fassung vom 23.05.1949 gilt noch heute, weil die einfachgesetzlichen grundgesetzwidrigen Regelungen alle samt und sonders null und nichtig geblieben sind, denn ansonsten macht die ranghöchste Rechtsnorm mit der absoluten Bindewirkung der öffentlichen Gewalt keinen Sinn.

Das Grundgesetz bietet dem Bürger den Schutz vor Staatswillkür und Allmachtphantasien der Staatsbediensteten.

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Jan. bis Juni 2013

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