Brief an den Intendanten des Bayerischen Rundfunks
Auf meinen begründeten Antrag auf Befreiung von dem Anteil für das Fernsehen kam nun eine weitere Mahnung. Mal sehen, wie ich da weiter verfahren werde. Ein gründliches Studium des Internet über die Verquickungen der Politik mit dem öffentlich widerrechtlichen Rundfunk muss ich nun wohl in Angriff nehmen. Denn laut Grundgesetz muss der ö.r.Rundfunk staatsfern sein.
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Jedes Schreiben wird von mir beantwortet, das ist wichtig, nur so wird der Druck aufgebaut. An den Beitragsservice genügt im Allgemeinen auch eine email
Nun kommt wieder vom Beitragsservice eine Mahnung mit der Aufstellung meiner bezahlten vierteljährlichen Rundfunkbeiträge, die wie ich meine die im Grundgesetz garantierte Grundversorgung ermöglichen sollte. Die Unterschichtenbespassung und unnützen Talkrunden sollen diejenigen bezahlen, die auf solch eine schwache Unterhaltung Wert legen.
Auf dieses Schreiben erfolgt ein Widerspruch meinerseits.
Jetzt reagiert der Beitragsservice auf mein Einschreiben, in der ich die Forderung wegen fehlendem Rechtsgrund bestritt.
Nun kommt eine Zahlungserinnerung mit der Androhung eines Beitragsbescheides.
Darauf schickte ich dem Beitragsservice einen Widerspruch
Rudolf Wöhrle
Bismarckstr. 17
95028 Hof
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Postfach 50656 Köln
Hof, 17. Nov. 2013
Beitragsnummer XXXXXXXXXXX
Ihr Schreiben vom 1.11.2013 Zahlung der Rundfunkbeiträge und 1.11.2013 Zahlungserinnerung
Widerspruch
für die in ihren Schreiben behauptete Forderung gibt es keinen Rechtsgrund.
Daher werde ich ihrer Forderung nicht nachkommen.
Ihre Drohungen beeindrucken mich nicht. Sollten sie die altbekannten GEZ-Methoden anwenden wollen, so warne ich sie. Ich erwarte einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung, damit ich gegen die Rundfunkanstalt gerichtlich vorgehen kann.
Rudolf Wöhrle
Drauf erhalte ich eine Erwiderung vom Beitragsservice:
So das war es für das Jahr 2013 – in 2014 geht es weiter.
Jan. bis Juni 2013 | Jan. bis Juni 2014 |