Meine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Hof wegen Verletzung meiner Grundrechte durch die Oberbürgermeisterin von Hof wird von dem Stv. Öberstaatsanwalt als Nötigung subsummiert. Mit Datum vom 25.12.2020 bekam ich die Antwort.
(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
Der Stv. Öberstaatsanwalt zieht die Karte § 152 Abs. 2 STPO. Er verweist mich an das Verwaltungsgericht, obwohl er wissen kann, dass es dort keinen gesetzlichen Richter gibt. Die am Verwaltungsgericht tätigen Richter urteilen „pro domo“ wenn sich Bürger gegen den Staat verteidigen müssen.
Als Begründung gibt er die angebliche Pandemie an und die Verantwortung der Stadt Hof die unter der derzeitigen Pandemie leidet. Er führt die fragwürdigen (Link–>) Inzidenzwerte an, die nach Meinung von Fachleuten keine Auskunft über das sogenannte Pandemiegeschehen geben.
Basierend auf vorläufigen Daten registrierte das Statistische Bundesamt im Jahr 2020 bis einschließlich 31. Oktober 788.332 Sterbefälle. Diese Zahl liegt damit exakt zwischen den Werten von 2018 (777.813) und 2019 (799.113) und nur minimal über dem Durchschnitt der vergangenen vier Jahre. Dieser liegt bei 775.526 Sterbefällen bis Ende Oktober. Die Differenz umfasst etwa die Sterbefälle einer Woche.
Stichtag
Bevölkerungsstand
31.12.2014
81 197 537
31.12.2015
82 175 684
31.12.2016
82 521 653
31.12.2017
82 792 351
31.12.2018
83 019 213
31.12.2019
83 166 711
Bevölkerungsentwicklung nach destatis.de
Wenn man sich das Ganze altersspezifisch anschaut, dann sind es vor allem die über 80-Jährigen, die davon betroffen waren. Dort lagen die Zahlen teilweise 20 Prozent über dem Vorjahres-Durchschnitt. Man muss allerdings berücksichtigen, dass mittlerweile mehr über 80-Jährige in Deutschland leben als in den letzten Jahren. Wenn man die Sterbefälle ins Verhältnis zur Bevölkerung setzt, ergeben sich immer noch erhöhte Sterberaten von 10 Prozent für diese Altersgruppe – und das trotz der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um das Infektionsgeschehen so weit wie möglich einzudämmen.
Es gibt eine gewisse Korrelation zur Arbeitsmigration um das Jahr 1960.
In der Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Vollbeschäftigung in den 1950er und 1960er Jahren fehlte es in Westdeutschland an Arbeitskräften für gering qualifizierte Tätigkeiten, vor allem in der Montan- und Automobilindustrie, Stadt- und Gebäudereinigung. Im europäischen Ausland wurden seit 1955 mithilfe von Anwerbebüros und bilateralen Anwerbeabkommen anfänglich vor allem weibliche, danach praktisch nur noch männliche Gastarbeiter angeworben.[3][4]
Es waren damals junge Frauen und Männer die angeworben wurden und viele von Ihnen blieben für immer in Deutschland. Viele von Ihnen dürften heute das Alter um 80 Jahre erreicht haben.
Auch in den Jahren 2016 bis 2019 gibt es Zeiten mit (deutlicher) Übersterblichkeit. Besonders markant zeigen sie sich im Frühjahr 2017 und 2018, sowie in den Sommermonaten 2018 und 2019. Betrachtet man die Entwicklung der Sterbefallzahlen nach Jahr, zählt 2020 zu den unauffälligen Jahren.
es gibt laut einer Studie aus dem August 2020 keinerlei evidenzbasierte Beweise, dass die „AHA“-Regeln dazu beigetragen haben, dass das Infektionsgeschehen und die Todesraten abgenommen haben.
Daten gefunden im Internet
Anmerkung des Seitenbetreibers:
Einzig allein wird die Zahl kleiner und mittlerer Erwerbsbetriebe – Kosmetik, Gastronomie, Frisöre, Boutiquen und Kleingewerbetreibenden – abnehmen. Damit verlieren viele Mütter und Väter mit Kindern ihren Job. Die Städte werden veröden.
Tolle Leistung von Merkel, Söder, Spahn und Lauterbach.
Ich hasse meine Feinde nicht. Ichsetzemichan den Fluss undwartebis ihre Leichen vorüber schwimmen.
Spahn verbreitet Fehlinformation zu Corona-TotenIrreführende Angaben auch in vielen Medien
Veröffentlicht am
Wenn allerdings ausgerechnet der Bundesgesundheitsminister Falschinformationen zu den Corona-Todeszahlen verbreitet, die dazu angetan sind, Angst und Panik zu schüren, dann ist das doch der Beachtung wert. Umso mehr, wenn mit diesen falschen, irreführenden Zahlen dann auch noch begründet wird, dass es keine Lockerungen geben dürfe.
Die wichtigste Aufgabe in heutiger Zeit ist es, einen inneren Wandel durchzuführen. Ganz nach dem Motto: „Ändere dich selbst und du veränderst die Welt!“
Schiller ruft uns seit mehr als 200 Jahren zu: Die Herrschenden hören auf zu herrschen, wenn die Kriechenden aufhören zu kriechen.
„Des Menschen größtes Glück ist die Befreiung von der Angst“ — Johann W. von Goethe.
Die Verwaltung in Hof samt euerer Oberbürgermeisterin lehrt euch gerade was sie mit euch machen können, wann immer es ihnen beliebt.
Euch wird gerade der Vorhang geöffnet, weil die euch beherrschenden Figuren es nicht mehr für notwendig erachten, per Fasaden-Demokratie euch den schönen Schein von Rechtstaatlichkeit vorzugaukeln.
Haltet euch das mal vor Augen, euere Verwaltung will mit Zwangsgeld bis 25.000 Euro durchsetzen, dass ihr euere Wohnungen/Häuser nicht verlässen dürft, alles unter dem Vorwand einer angeblichen Pandemie.
Was gegenwärtig passiert, ist die Verletzung des Rechtsstaatsprinzips.
Euere Verwaltung erläßt Verordnung nach Verordnung, denen jegliche Prüfung auf Verletzung des Übermaßverbotes oder auch Verhältnismäßigkeit fehlt. Die Voraussetzung dass staatliches Handeln nach dem Grundgesetz zu erfolgen hat.
Journalismus ist etwas zu bringen, was gewisse Leute nicht lesen möchten. Alles andere ist Öffentlichkeitsarbeit. 99 % der Öffentlichkeitsabeit ist Gehirnmanipulation.
Rechtsstaatlichkeit bedeutet die rechtliche Bindung aller staatlichen Gewalt. DerBürger soll nicht der Willkür staatlichen Handelns ausgesetzt sein.
Dabei teilt sich das Rechtsstaatsprinzip, wie die anderen Verfassungsprinzipien auch, in verschiedene Unterprinzipien auf. Die wichtigsten „Unterprinzipien“ sind:
Gewaltenteilung, Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, Rechtssicherheit (Be-stimmtheitsgebot und Rückwirkungsverbot), Verhältnismäßigkeitsprinzip und das
Gebot effektiven Rechtsschutzes.
Beachte:
Das Rechtsstaatsprinzip wird als solches nicht in
Art. 20 I GG, sondern
nur in Art. 28 I GG genannt. Man stützt das Rechtss
taatsprinzip aber auf
Art. 20 II, III GG, da diese beiden Absätze der Vorschrift wesentliche Gedanken des Rechtsstaatsprinzips ausdrücken (Gewaltenteilung und Bindung der Verwaltung an das Gesetz).
lt. RKI werden für die Inzidenz die Infektionszahlen verwendet, die durch einen PCR-Test im Laufe einer Woche ermittelt werden. Im Extremfall könnten wegen der Genauigkeit des PCR-Tests, alle infizierten Probanden, gesunde Menschen sein. Die Einschränkungen der Bevölkerung lassen sich daher mit unserer Rechtsordnung nicht in Einklang bringen. Eine Infektion ist keine Erkrankung.
Die mit tatkräftiger Mithilfe von Politikern veranlassten Reduzierungen von Krankenhäusern und Pflegepersonal fällt den Politikern nun auf die Füße. Durch fehlendes Pflegepersonal ist nun auch die Stillegung der Intensivbehandlungsbetten verursacht. Unser Gesundheitssystem ist marode und korrupt.
Abgeordnetenwatch: Pharmalobby kauft sich Zugang zur Politik
Dienstag, 15. Januar 2019
Wie ein Sprecher des Pharmaunternehmens heute bestätigte, leitet Hugendubel seit dem 1. Januar dessen Hauptstadtbüro. Hennrich ist als Berichterstatter für Arzneimittel und Apotheken Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags.
Inzwischen werden mehr als eine Million Tests pro Woche durchgeführt – bei verhältnismäßig deutlich weniger positiven Ergebnissen. „Unter Berücksichtigung der niedrigeren Positivquote käme man aktuell auf einen Schwellenwert von 84 pro 100.000“, so Gassen. Auch der Epidemiologe Gérard Krause vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung rät von einer reinen Fokussierung auf die Infektionszahlen ab. Gegenüber dem „Deutschlandfunk“ sagte Krause: „Es ist wichtig zu bedenken, dass die Infektionszahlen eigentlich nicht unser Kernfokus sein sollten, sondern die Erkrankungszahlen.“
3.2 Der Aufenthalt in von der Stadt Hof mit Allgemeinverfügung vom 16.12.2020 festgelegten zentralen Begegnungsflächen an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorüberge-hend aufhalten im Sinne des § 24 Abs. 1 Nr. 1 der 11. BayIfSMV ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe im Sinne des § 2 der 11. BayIfSMV erlaubt. Kein triftiger Grund ist insbesondere das Musizieren und das Darbieten von Kleinkunst.
11. BayIfSMV
Teil 6 Sonderbereiche und inzidenzabhängige Regelungen
§ 24 Weitergehende Maskenpflicht, Alkoholverbot, Nachverfolgung von Infektionsketten
(1) Es besteht Maskenpflicht
1.auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten,
Anmerkung des Seitenbetreibers:
Das Verwaltungsgericht Stuttgart
Muss in der Innenstadt generell eine Maske getragen werden? Nein, sagt das Verwaltungsgericht Stuttgart am Beispiel Ludwigsburg. Zwei Bürger hatten mit einem Antrag Erfolg.
Übermaßverbot nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ableitende übergreifende Leitregel allen staatlichen Handelns, die besagt, dass staatliche Eingriffe in den Rechtskreis der Bürger nur dann rechtmäßig sind, wenn sie geeignet, erforderlich (notwendig) und verhältnismäßig sind.
Das Grundgesetz garantiert grundlegende Freiheits-, Gleichheits- und Unververletzlichkeitsrechte, die dem Einzelnen in Deutschland gegenüber dem Staat, aber auch allgemein in der Gesellschaft zustehen (Art.1-17, 33, 101-104 GG). Die meisten dieser Grundrechte sind zugleich Menschenrechte, das bedeutet, nicht nur deutsche Staatsbürger können sich auf sie berufen, sondern alle Menschen, die in Deutschland leben.
Eine BILD-Umfrage bei den Bundesländern zeigt: Ein großer Teil der Menschen, die in den vergangenen Wochen an oder mit Corona starben, lebte in Alten- und Pflegeheimen! So meldete Hessen im…
mehr als 1000 Corona Tote innerhalb 24 Stunden. Das RKi sagt uns nur die halbe Wahrheit. Das durchschnittliche Sterbealter wird nicht veröffentlicht.
Im Jahr 2019 starben vom 16.12 bis 31.12 mehr als 2.400 Menschen täglich, das Maximum war am 20.12 mit 2.801. Die Todesursachen waren vielfältig. Suizide wegen Lebensüberdruss bis zur Verzweiflung über rechtswidrige Verwaltungsakte. Aber auch krankheitsbedingt mit und ohne Virus. In Säugetieren(ja auch der Mensch ist eines) sollen ca. siehe nach auf Focus:
Auf der einen Seite seien die Impfungen angelaufen, auf der anderen Seite stünden hohe Infektions- und Sterbezahlen. „1129 Familien werden diesen Jahreswechsel in Trauer erleben“, sagte Spahn mit Blick auf die aktuell gemeldeten Todesfälle.
Waschinski, Gregor – Handelsblatt – Mittwoch, 30. Dezember 2020
Der Pharmalobbyist spart wiederum sehr mit den beurteilungsrelevanten Fakten. An welchem Tag, welches Durchschnittsalter? Wurden die Toten obduziert. Er suggeriert, Tod durch Corona.
Die jährlichen Infektionszahlen durch vielfältige Viren, Bakterien,Pilze u.s.w werden nicht kommuniziert. Es ist was faul im Staate Deutschland. Selbst gegen das Grippevirus geimpfte Menschen sterben.
2019 starben am letzten Tag des Jahres mehr als 2400 Menschen. Irgendwie gehört das Sterben zum Leben, nur Wenige überschreiten die Lebens-Durchschnittsaltersgrenze von 81 Jahren in Deutschland.
Udate 31.12.2020
BILD titelt
Bis zu 86 % aller Corona-Toten aus Altersheimen.
Frage: Wieviele Menschen starben in Altersheimen in den Vorjahren?
Maskenpflicht 1. auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten,
(1) Diese Verordnung tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 10. Januar 2021 außer Kraft.
Wer die „Seuchenzone“ nur vorübergehend begeht, unterfällt nicht der Maskenpflicht. Ist besonders wichtig für ältere Menschen, die schon ohne Maske nur schlecht Luft bekommen. Aber das richtige Leben kennt Frau Eva Döhla Oberbürgermeisterin nicht. So wurde es unterlassen, die Ordnungsamtsmitarbeiter von der neuen Regelung in Kenntnis zu setzen.
Auch der Aushang an den Einmündungen in die „Seuchenzone“ enthält keinen derartigen Hinweis, obwohl bereits die 9. BayIfSMV (§ 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 20. Dezember 2020 außer Kraft.)
Wie die Gesundheitsbehörde des Landkreises und der Stadt Hof mitteilt, gibt es fünf weitere Todesfälle in Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Dabei handelt es sich aus dem Landkreis Hof um eine 96-jährige Frau und eine 90-jährige Frau, die mit dem Corona-Virus gestorben sind. In der Stadt Hof sind eine 84-jährige und eine 93-jährige Frau sowie ein 83-jährige Mann mit dem Virus gestorben.