wegen Verletzung meiner Grungrechte
Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof
Frau Oberbürgermeisterin Eva Döhla Hof
Klosterstr. 1
95028 Hof
Datum 26.10.2023
Rechnung für Entschädigung zum Ausgleich erlittener Nachteile oder Einschränkungen gemäß Grundgesetz für Deutschland.
Vom 5.11.2020 bis Heute
Frau Oberbürgermeisterin Eva Döhla erließ eine strikte Maskenpflicht mittels einer Allgemeinverfügung in Hof – bezeichnet als rote Zone – welche gegen geltendes Recht verstieß.
siehe mein Schreiben an Staatsnwaltschaft Hof vom 15.12.2020
Die eigene Allgemeinverfügung der Stadt Hof begründete sich auf das IFSG vor Neufassung 18. Nov. 2020 (Wirksam zum 19.11.2020) und auf die 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8.11.2020.
Die Stadt Hof hat ihre Allgemeinverfügungen aktualisiert und konkretisiert.
Die Stadt Hof erlässt aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.11.2020 (BGBl. I S. 2397)
Die mir zu Last gelegten angeblichen Verfehlungen betreffen den Zeitraum vor der Rechtskraft des angepassten IFSG. Hier greift das Rüchwirkungverbot.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
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Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Frau Eva Döhla verletzt meine Würde ohne dass Sie die geltenden Rechte des Bürgers beachtete.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Frau Eva Döhla verletzt mein Recht auf die freie Entfaltung meiner Persönlichkeit, ohne dass Sie die geltenden Rechte des Bürgers beachtete.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1)
(2)
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Frau Eva Döhla verletzt mein Recht, indem der Staat die Treue zur Verfassung missachtet.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Frau Eva Döhla verletzt mein Recht, dass der Staat für die Bußgeldbescheide kein wirksames Gesetz anführt.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3)
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1)
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Eine abgabenfreie und steuerfreie Entschädigung für fahrlässiges Verhalten der Oberbürgermeisterin von Hof Frau Eva Döhla wird verlangt.
Im Rechtsstreit Bußgeldbescheid vom Hof, 5. 11. 2020 über 500 Euro plus Kosten unterzeichnet mit Moser Amtmann Geschäftzeichen der Stadt Hof 32-11-02 ,
wird eine Entschädigung von 1085 Tage – 20 Tage (ohne Gesetz an Lebenszeit verloren gegangen)
= 1065 Tage x 20 Euro = 21.300 Euro.
zuzüglich 20 Tage Erzwingungshaft (ohne Gesetz an Lebenszeit verloren gegengen) =
20 Tage x 75 Euro = 1.500 Euro, Ergibt für den Rechtsakt Geschäftzeichen der Stadt Hof 32-11-02 , vom 5.11.2020 gesamt
Eine Forderung von
22.800 Euro
Im Rechtsstreit Bußgeldbescheid von Hof, 30. 11. 2020 unterzeichnet mit Moser Amtmann über 1000 Euro plus Kosten 20 Tage Erzwingungshaft (ohne Gesetz an Lebenszeit verloren gegengen) = 1060 Tage
Geschäftzeichen dee Stadt Hof .
32-11-02 , wird eine Entschädigung von 1060 Tage – 20 = 1040 Tage (ohne Gesetz an Lebenszeit verloren gegengen) =
1040 Tage x 20 Euro = 20.800 Euro.
Zuzüglich Kosten Erzwingungshaft 20 Tage x 75 Euro = 1.500 = 22.300 Euro (ohne Gesetz an Lebenszeit verloren gegangen)
Eine Forderung von
22.300 Euro
Entschädigung |
45.100 Euro |
Gesamt Entschädigung – Verdoppelung wegen hartnäckiger Uneinsichtigkeit 90.200 Euro
Auuslegung der Verdoppelung: Siehe Begründung im Bußgeldbescheid vom
30.11.2020.
Mir konnte keine Gesetzesverletzung nachgewiesen werden.