Archiv der Kategorie: Politik

Offentlich rechtlicher Rundfunk

Behörde oder Unternehmen?

Absender

Rudolf Wöhrle

Bismarckstr.17

95028 Hof

 

An Amtsgericht Hof

Abteilung für Vollstreckungssachen

Gerichtsvollzieher Michael Rehwagen

Richter (ohne Vornamen) Braun

Postfach 1149

95010 Hof

Hof 24.11.2024

Mein Antrag richtet sich gegen die grundrechtswidrigen Androhungen des Obergerichtsvolziehers Michael Rehwagen 3 DR II 1278/24 vom 20.11.2024.

Diese Androhung verletzt mich im Grundrecht Art. 13 GG auf den Schutz der Wohnung.

Den Schutz meiner Wohnung selbstständig zu vollbringen ist mir wegen der hintehaältigen Art elektrische Wellen in alle Winkel der Welt zu senden und damit unabweisbar zu machen, verunmöglicht..

https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/index.html

Nachfolgend: Kopie Ausschnitt aus der Webseite des Bayerischer Rundfunk vom 24.11.2024.

Ich bestreite Schuldner zu sein. Forderung: Aufhebung der Zwangavollstreckung 3 DR II 1278/24

Ich habe mit keinem Rundfunkunternehmen einen Kaufvertrag abgeschlosen. Forderungen irgendwelcher legetimen gesetzlicher Rundfunkbehörden sind bei mir nicht eingegangen.

[….]

Verkehr

mehr Verkehr

Unternehmen – Der BR

[….]

Der Bay. Rundfunk bezeichnet sich als Unternehmen, nicht als Behörde.

Typische Merkmale einer Behörde

sind gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die transparente Regelung wesentlicher Handlungsabläufe, Gestaltungsmöglichkeiten und Eingriffsbefugnisse durch Gesetz, Verordnung oder Satzung. Erforderlich ist zudem, dass das Handeln der Behörde als Verwaltungshandeln erkennbar ist, dass sich Behörde und Behördenmitarbeiter als solche erkennbar verhalten.“
Es wird also deutlich, dass eine Behörde in den Organismus der Staatsverwaltung eingegliedert sein muss und typische Merkmale einer Behörde vorzuliegen haben. Anschließend wird das Landgericht bezogen auf den SWR dann sehr deutlich:
„Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft.

Geschäftsleitung

Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen.

Bereits die Homepage www.swr.de ist mit ‚Unternehmen’ überschrieben, von einer Behörde ist nicht die Rede. Die Rubrik ‚Der SWR’ führt als Menüpunkt ‚Unternehmen’, nicht ‚Behörde’ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen.

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SWR Funkhaus Stuttgart

Wieder der Hinweis zum Unternehmen.Der SWR als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen



Begriffserklärung:

Behörde siehe https://www.juraforum.de/lexikon/behoerde

Eine Behörde ist ein Organ einer Verwaltung und deshalb gegenüber dem Verwaltungsträger berechtigt, außenwirkende Aufgaben der öffentlichen Verwaltung durchzuführen (etwa der Erlass von Verwaltungsakten).
Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie hoheitliche Aufgaben erfüllt.

Unternehmen siehe:https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmen

Ein Unternehmen (oder eine Unternehmung), auch Firma genannt, ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs– und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient.

Rudolf Wöhrle

Rechnung

wegen Verletzung meiner Grungrechte

Rudolf Wöhrle

Bismarckstraße 17
95028 Hof



Frau Oberbürgermeisterin Eva Döhla Hof

Klosterstr. 1
95028 Hof



Datum 26.10.2023



Rechnung für Entschädigung zum Ausgleich erlittener Nachteile oder Einschränkungen gemäß Grundgesetz für Deutschland.

Vom 5.11.2020 bis Heute

Frau Oberbürgermeisterin Eva Döhla erließ eine strikte Maskenpflicht mittels einer Allgemeinverfügung in Hof – bezeichnet als rote Zone – welche gegen geltendes Recht verstieß.

siehe mein Schreiben an Staatsnwaltschaft Hof vom 15.12.2020

Die eigene Allgemeinverfügung der Stadt Hof begründete sich auf das IFSG vor Neufassung 18. Nov. 2020 (Wirksam zum 19.11.2020) und auf die 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8.11.2020.

Die Stadt Hof hat ihre Allgemeinverfügungen aktualisiert und konkretisiert.

Die Stadt Hof erlässt aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.11.2020 (BGBl. I S. 2397)



Die mir zu Last gelegten angeblichen Verfehlungen betreffen den Zeitraum vor der Rechtskraft des angepassten IFSG. Hier greift das Rüchwirkungverbot.



Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

  1. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

     

Frau Eva Döhla verletzt meine Würde ohne dass Sie die geltenden Rechte des Bürgers beachtete.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2
 

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Frau Eva Döhla verletzt mein Recht auf die freie Entfaltung meiner Persönlichkeit, ohne dass Sie die geltenden Rechte des Bürgers beachtete.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5 

(1)

(2)

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Frau Eva Döhla verletzt mein Recht, indem der Staat die Treue zur Verfassung missachtet.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8 

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Frau Eva Döhla verletzt mein Recht, dass der Staat für die Bußgeldbescheide kein wirksames Gesetz anführt.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 19 

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(3)

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20 

(1)

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Eine abgabenfreie und steuerfreie Entschädigung für fahrlässiges Verhalten der Oberbürgermeisterin von Hof Frau Eva Döhla wird verlangt.

Im Rechtsstreit Bußgeldbescheid vom Hof, 5. 11. 2020 über 500 Euro plus Kosten unterzeichnet mit Moser Amtmann Geschäftzeichen der Stadt Hof 32-11-02 ,

wird eine Entschädigung von 1085 Tage – 20 Tage (ohne Gesetz an Lebenszeit verloren gegangen)

= 1065 Tage x 20 Euro = 21.300 Euro.

zuzüglich 20 Tage Erzwingungshaft (ohne Gesetz an Lebenszeit verloren gegengen) =

20 Tage x 75 Euro = 1.500 Euro, Ergibt für den Rechtsakt Geschäftzeichen der Stadt Hof 32-11-02 , vom 5.11.2020 gesamt

Eine Forderung von

22.800 Euro

Im Rechtsstreit Bußgeldbescheid von Hof, 30. 11. 2020 unterzeichnet mit Moser Amtmann über 1000 Euro plus Kosten 20 Tage Erzwingungshaft (ohne Gesetz an Lebenszeit verloren gegengen) = 1060 Tage

Geschäftzeichen dee Stadt Hof .

32-11-02 , wird eine Entschädigung von 1060 Tage – 20 = 1040 Tage (ohne Gesetz an Lebenszeit verloren gegengen) =

1040 Tage x 20 Euro = 20.800 Euro.

Zuzüglich Kosten Erzwingungshaft 20 Tage x 75 Euro = 1.500 = 22.300 Euro (ohne Gesetz an Lebenszeit verloren gegangen)

Eine Forderung von

22.300 Euro

 

Entschädigung

45.100 Euro

Gesamt Entschädigung – Verdoppelung wegen hartnäckiger Uneinsichtigkeit 90.200 Euro

Auuslegung der Verdoppelung: Siehe Begründung im Bußgeldbescheid vom

30.11.2020.

Mir konnte keine Gesetzesverletzung nachgewiesen werden.

 

„Gut dass die Deutschen zu dumm und zu feige sind!“

»Was meinst du damit?«

Ganz einfach, ganz viel, ganz grundlegendes, ganz wissenswertes. Eben alles über den deutschen Selbstbedienungsladen „Geldabzockerei durch Zwangsabgaben, Steuergelder, Vorteilsnahme-, und gabe, Wettbewerbsverzerrung, unlauterer Wettbewerb, Subventionserschleichung u.v.m.)

»Durch wen?«

Durch die Sender, durch die ehemalige GEZ, durch Politiker, durch bestimmte Produzenten, durch Teile der „freien Presse“, durch die Sportlobby und natürlich durch die Filmförderanstalten

Quelle: Online

Quelle: Planet

Causa Schlesinger

Wo und wie soll ich beginnen?

Wer mich kennt, weiß, dass ich mich seit 2002 dafür einsetze, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren. Von 2002 bis 2020 – also 18 Jahre lang – habe ich mit unendlicher Mühe eine Plattform geschaffen, die sich abseits von Populismus, Hass und Verschwörung kritisch mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung auseinandersetzt.

Quelle: online Boykott

Altersdiskriminierung in Deutschland – Behördenwahnsinn

https://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=10840

unter vorstehender Adresse finden sie einen Behördenwahnsinn des digitalen Zeitalters.

Zitat

03.09.2023 – von Hanne Schweitzer

Das folgende Beispiel einer Beschwerde über digitale Diskriminierung ist keine Entscheidung, die von Algorithmen getroffen wurde. Es sind leibhaftige Menschen, die in Ministerien arbeiten und eine Benachteiligung von MitbürgerInnen in Kauf nehmen und veranlassen. Vielleicht, weil sie die Digitalisierung mit der Brechstange durchsetzen wollen. Sicher aber ohne Rücksicht auf Leute ohne Smartphone, Rechner oder Kenntnisse für das Ausfüllen von Online-Formularen.

Anlass für die massenhafte digitale Diskriminierung insbesondere der älteren BürgerInnen ist ein im Dezember 2022 gefasster Beschluss des Bundestags. Er besagt, dass allen Haushalten und Gewerben, die 2022 mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks) geheizt haben, 80 Prozent der Mehrkosten erstattet werden, die über die Verdoppelung eines festgelegten Referenzwertes hinausgehen.

Die Verantwortung von Söder

Wähler müssen entscheiden

Der von Söder geschasste Gesundheitsamtschef und Epidemiologe Friedrich Pürner, der schon früh genau das angemahnt hat, was sich mehr und mehr als richtig herausstellte, verweist auf die besondere Verantwortung von Söder: „Das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darf nicht ignoriert werden. ‘Wir wussten es nicht besser‘ gilt als Ausrede nicht. Es gab einen Pandemieplan und kritische Stimmen aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Über beides hat man sich hinweggesetzt. Folgen daraus nun personelle Konsequenzen? Es wäre wünschenswert.“

Tatsächlich steht Söder mit seinem Aktionismus wieder einmal ziemlich nackt da. Zumal der Rechtsverstoß so offensichtlich war, dass selbst die sonst eher gefälligen Verwaltungsrichter im Freistaat schon in vorheriger Instanz gegen den obersten Dienstherren entschieden haben. Das Problem bei dem Urteil ist wohl nur folgendes: Es wird für Söder ohne Folgen bleiben. Es sei denn, die Wähler zeigen sich konsequent und ziehen nächstes Jahr an der Wahlurne die Konsequenz.

Quelle: https://reitschuster.de/post/ohrfeige-fuer-soeder-vom-bundesverwaltungsgericht/

Geldsegen für Rechtsextreme!

Die AfD klagt gerade vor dem Bundesverfassungsgericht. Heute verhandeln die Richter*innen über Steuermillionen, die die Partei für ihre Stiftung fordert. Damit Anspruchshaltungen wie diese zukünftig keine Chance haben, muss die Ampelkoalition mit einem Gesetz klarmachen: Demokratiefeindlichen Stiftungen stehen keine Fördermittel zu.

Rechtssichere Lösung gefragt:

Keine Steuermillionen für Parteien und Parteinahe Organisationen!

Ist nur eine Meinung eines Bürgers, der unter der Last von Covidiotie und Inflation ächzt.

Da fehlen einem die Worte

Spiegel-Kolumnistin macht wegen „Long Covid“ Stimmung bei staatlicher „Aufklärungskampagne“

VERÖFFENTLICHT AM 14. Okt 2022

https://reitschuster.de/post/unfassbar-jetzt-sollen-wir-auch-im-freien-wieder-maske-tragen/

Keine Kommentare

[…]

Dass Lauterbach & Co. immer wieder die Impfung als wirksamen Schutz gegen Long Covid angepriesen haben, nun aber mit Stokowski jemand darüber klagt, der dreifach geimpft wurde – das wird nicht thematisiert in dem Bericht der Berliner Zeitung. Und auch auf der Bundespressekonferenz wird es nur kurz und handzahm angesprochen, ohne wirklich kritisches, hartes Nachhaken. Dabei liegt auf der Hand, was Leser Fritz Frei hier unter dem Artikel kommentierte: „Lauterbach macht mit einer jungen Mehrfachgeimpften, an Long-Covid leidenden Frau Werbung für Impfstoffe die genau das verhindern sollen. Da fehlen mir die Worte!“

[…]

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/corona-pandemie-long-covid-karl-lauterbach-kampf-gegen-covid-19-margarete-stokowski-ich-kann-nur-raten-im-freien-maske-zu-tragen-li.276636

Sterblichkeit durch Corona

Schon mit Delta lag die Sterblichkeitsrate im Gesamtdurchschnitt bei etwa 0,1 Prozent und mit jeder weiteren Variante wird sie abnehmen. Sogar der britische Telegraph berichtet, dass Corona zumindest seit Omikron nicht mehr ist, als eine Grippe. In dem Bericht wird die Sterblichkeitsrate von Corona mit 0,06 Prozent beziffert. Ein Massensterben sieht anders aus. Ein solches hat es nie gegeben und wird es auch nicht mehr geben. Diverse Studien aus Großbritannien und Indien haben schon vor Längerem gezeigt, dass das Risiko, an Covid-19 zu sterben, dem Risiko der normalen Sterblichkeit entspricht. Wie auch schon Verantwortliche diverser Länder zugegeben haben, sind die Todeszahlen dramatisch überschätzt worden. Hieran zeigt sich, dass auch schon vor Omikron Corona nie mehr war als eine saisonale Grippe. Lediglich die Schätzungen, Modellierungen und betrügerische Statistiken haben die Wahrnehmung verzerrt.

weiterlesen: https://www.rubikon.news/artikel/die-falsche-pandemie

Bevölkerung Deutschland

Entwicklung bis Mitte 2022

Bevölkerungswachstum

Damit relativiert sich die von der Schwurbelpresse und Lauterbachs lauthals probaGIERte Gefährlichkeit der angeblichen Pandemie.

Eine größere Bevölkerung hat auch eine höhere natürliche Sterbezahl im Gefolge.

endgame

Schöne neue Welt 2030

[…]

Catherine Austin Fitts bezeichnet die Zeit in der wir leben treffend als das „endgame, which is all about centralization“. Und darum müssen alle, die sich nicht „zentralisieren“ lassen und in einer humanen Gesellschaft leben wollen, auf die Suche nach einem völlig neuen politischen System begeben und auch aus den Erkenntnissen und Erfahrungen früherer Kämpfe von Befreiungsbewegungen lernen. Es geht um nichts weniger als um die Befreiung von Bevormundung, Unterdrückung und schleichender Versklavung.

[…]

https://www.rubikon.news/artikel/staatsstreich-der-globalfaschisten-2

Der Faschist

Der Totalitarismus stützt sich auf die Mehrheit der willigen Mitläufer.

Freitag, 25. März 2022, 14:00 Uhr von Felix Feistel

Wie seit jeher, stützt sich auch dieser faschistische Totalitarismus auf die große Menge der passiven Mitläufer. Sie sind die ganz normalen Faschisten, die jede Grausamkeit des Systems möglich machen.

Der ganz normale Faschist ist ein kleiner Geist, nicht die hellste Kerze auf dem Kuchen. Er hat sich sein ganzes Leben in autoritäre Strukturen eingefunden, es sich darin regelrecht gemütlich gemacht.

Jede abweichende Meinung, jede andere Sicht auf die Welt ist für den ganz normalen Faschisten unerträglich, vor allem dann, wenn sie zur Folge hat, dass man sich staatlichem Handeln eben nicht unterwirft. Es führt ihm seine eigene Kleingeistigkeit, seine Abhängigkeit von der staatlichen Ideologie vor Augen und eröffnet eine alternative Art zu leben, die er sich selbst jedoch ganz und gar verwehrt.

Ebenso selbstverständlich übt er aber auch Macht aus. Denn durch seine ständige Unterdrückung staut sich in ihm ein unbewusster Frust auf, dem die eigene Machtausübung als Ventil dient. Ganz normale Faschisten findet man daher oft im öffentlichen Dienst, als Beamte oder auch als Schaffner im Zug. Jedes kleine bisschen Macht, das ihm gewährt wird, nutzt er zu despotischem Verhalten maximal aus.

Quelle: https://www.rubikon.news/artikel/der-ganz-normale-faschist

siehe auch:

https://www.nachdenkseiten.de/wp-content/uploads/2021/12/211213_am_02.png

Bausteine einer Pandemie

[…]Im Dezember 2021 legte er gemeinsam mit dem Datenanalysten Tom Lausen ein weiteres Werk nach. Darin beschreiben sie das ganze Ausmaß der institutionalisierten Korruption und organisierten Kriminalität im deutschen Gesundheitswesen, nennen die Akteure hinter den Kulissen und enthüllen unglaubliche Fakten.

Doch was bringt all die Aufklärungsmühe, wenn wir noch immer von einer Mehrheit an Menschen umgeben sind, die von all dem nichts wissen wollen oder sagen: „Das kann ich mir nicht vorstellen.“

Quelle und weiterlesen:

https://www.rubikon.news/artikel/bausteine-einer-pandemie

kalkulierter Verfassungsverstoß

Multipolar:

Sie sagen, hier gilt das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die 3G-, 2G-, 1G-Regel ist gegen die Verfassung. Wieso wird dann nicht eingegriffen?

[…]

Seibert:

Weil diese Regeln inzwischen im Bundesgesetz mit den § 28 a und 28 b – das war der letzte Notnagel, die sogenannte Notbremse –, in eine Gesetzesform gekleidet sind. Das ist nach meinem Dafürhalten insgesamt ein Grundgesetzverstoß gewesen. Es ist ein Verstoß gegen die Staatsorganisation durch das Seuchengesetz, das seit 1900 im früheren Reich und dann auch im Übrigen in der Bundesrepublik galt, dort erst Anfang der 2000er Jahre umgetauft worden ist und seitdem Infektionsschutzgesetz heißt. Das Seuchengesetz war angelegt auf begrenzte, lokale, für Kranke vorgesehene Maßnahmen. Das, was wir jetzt, und zwar in kürzester Zeit, innerhalb von anderthalb Jahren erlebt haben, ist die Umstellung dieses Gesetzes auf Maßnahmen gegen Gesunde, gegen sogenannte Nichtstörer, die aber krank werden könnten, möglicherweise einen Keim dazu in sich tragen, von dem sie nicht wissen, dass er vorhanden ist, und von dem man ja im Übrigen weder bei einer Impfung noch bei einem Test weiß, ob er nicht doch da sein könnte.

Quelle: https://multipolar-magazin.de/artikel/kalkulierter-verfassungsverstoss

Auswandern aus einem irren Land

[…]Ich kann jeden/ jede verstehen, der auswandern will und würde mich selbst vom bevorstehenden medizinischen Zwangsexperiment sehr bedroht fühlen. (Mengele würde sich die Hände reiben…) Dennoch würde ich niemandem pauschal raten, auszuwandern. Meiner Ansicht nach wäre es wichtig, dass sehr viele Menschen gegen diesen Wahnsinn klagen, klagen, klagen,…. bis endlich Nürnberg 2.0 stattfindet.

Quelle: https://corona-blog.net/2022/03/20/auswandern-wuerdet-ihr-es-in-betracht-ziehen-und-wenn-ja-was-sind-eure-beweggruende/#comment-39589

Anmerkung: Klagen ist eine sehr gute Idee. Aber das ist für viele zu schwer. Es braucht Ausdauer und wieder Ausdauer und die Bereitschaft sich in die Juristerei einzulesen. Mir ist das gelungen(als Renter hat man viel Zeit) mit dem Zwangsregime in Bayern mit den Figuren Söder und Klaus Holetschek, zuvor habe ich die ZwangsABZOCKE(beschönigend Rundfunkbeitrag genannt) abgewehrt. Es bedurfte allerdings mehr als 1000 Stunden lernen und wieder lernen. Hervorragend ist es auch einen entsprechenden Blog zu betreiben. Da kann man den Juristenunsinn gut sezieren. Angelpunkt für dies alles ist unsere Verfassung. UNSERE VERFASSUNG E.V. sucht Mitkämpfer. Ich bin nicht der Betreiber oder Beteiligter.