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Das Zitiergebot

Das Wort „muss“ hat Befehlscharakter, eröffnet keinen Ermessensspielraum und ist keiner späteren
richterlichen Auslegung zugänglich.
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Manuskript zum Film von Werner May
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Ergänzung 5.7.2020

Das ZitiergebotManuskript zum Filmvon Werner May

Ich versuche mal mit einfachen Worten zu vermitteln, was Juristen unter dem Zitiergebot verstehen oder verstehen sollten.Es gibt eine Expertise des Richter (im Ruhestand) Günter Plath zum Thema „Zitiergebot“, die ich als Grundlage verwende.Beginnen will ich mit einen Blick in das Grundgesetz, das bekanntlich der Grund aller Gesetze sein soll und von vielen fälschlicher Weise als Verfassung bezeichnet wird.Im Art. 19 Abs.1 GG heißt es:„Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“ Wenn also ein Grundrecht durch ein Gesetz eingeschränkt werden soll, muss das Gesetz den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes benennen. Das Wörtchen „muß“ besagt, dass es sein muss, also nicht nur sein kann oder sein soll. Oder wie Juristen sagen:Das Wort „muss“ hat Befehlscharakter, eröffnet keinen Ermessensspielraum und ist keiner späterenrichterlichen Auslegung zugänglich.

https://grundrechtepartei.de/expertise/zitiergebot

Die Neue Rheinische Zeitung NRhZ berichtet über den Prozess gegen den Richter im Ruhestand Günter Plath

Link zum Beitrag der Neue Rheinische Zeitung NRhZ

März 2015 ab 9.15 Uhr droht dem Strafrichter im Ruhestand Günter Plath im Amtsgericht Cuxhaven wegen seiner politischen Aktivitäten als Bundessprecher der Grundrechtepartei sowie als Prozessbevollmächtigtem eines Mandanten offenbar selbst eine strafrechtliche Verurteilung

Legal, illegal, scheißegal!

Art. 10 EMRK und Art. 11 GrCh

der Staat und seine Handelnden haben sich vollständig aus meiner Meinungsbildung herauszuhalten.

Gemäß beiden Regelwerken ist es unabdingbar, daß Einschränkungen nur im Rahmen der Vorgaben dieser jeweiligen Regelwerke erfolgen dürfen.

Die für EuGH und EGMR notwendig darlegbare Selbstbetroffenheit wird mir insofern gelingen, wenn ich es auf die vom Staat vorgenommene Zwangsvollstreckungen ankommen lasse.

Ausübung von Zwang auf einen Verbraucher ist unzulässig; „Verbraucher“ ist jede natürliche Person. Was ist ein Verbraucher?

§ 13 BGB - Verbraucher
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__13.html
§ 13 Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Der Normadressat hat mit der Rundfunkanstalt kein Rechtsgeschäft abgeschlossen. Ich bin der Normadressat.

Jetzt wende ich das auf die von Art. 10 EMRK und Art. 11 GrCh geregelten Bereiche an, nehme die von EU und Bund vorgegebene Unternehmensgleichbehandlung noch dazu, und fertig ist die staatliche Einflußnahme auf mein Medienverhalten, bewirkt durch den Richter am Amtsgericht und den Gerichtsvollzieher Michael Rehwagen(Gerichtsvollzieher in Hof), die für den Rundfunk Büttel spielen, anstatt diesen auf den ordentlichen Rechtsweg zu verweisen, der für alle Unternehmen kraft EU und Bund der vorgegebene Rechtsweg ist, wenn Forderungen gegenüber Verbrauchern geltend zu machen sind.

Man muss nun berücksichtigen, daß sich der Landesnormgeber mit der Formulierung der „Schickschuld“ weder über den europäischen Normgeber, noch über den des Bundes hinweggesetzt hat; die Mißachtung der europäischen und bundesrechtlichen Normen bewirkt erst der lokale Büttel, der nicht begriffen hat, daß er die Pflicht hat, sich der europäischen wie bundesrechtlichen Norm vor der Norm des Landes zu unterwerfen, denn das Höhere bricht das Niedere, belegt durch Art. 31 GG.

Und das höhere Recht bestimmt halt, daß die staatliche Einmischung/Störung/Einflußnahme in allen Belangen der Information und Meinung nicht zu dulden ist.

Hoffen wir, dass Europa die Mißachtung von Europa in keinem Falle hinnehmen wird!

Sollten diese Ausführungen der Grund dafür sein, dass meine Klage gegen den Gerichtsvollzieher Michael Rehwagen(Gerichtsvollzieher in Hof) noch immer beim Amtsgericht Hof unter der Leitung von Herrn Amtsgerichtdirektor Reiner Chwoyka schlummert?

Link zu meiner Klage gegen Michael Rehwagen „Obergerichtsvollzieher“

Eine Sachpfändung und Pfändungsversuche in meine Konten wurden nicht versucht.

Der bei mir vorgenommene Eintrag in das Schuldenregister ist ein offensichtlicher Rechtsbruch, den ich nur deshalb nicht sanktionieren lassen kann, weil mir die dafür nötige Zeit und das dafür notwendige Kapital fehlt.

Für eine Mitgliedschaft im öffentlich rechtlichen Rundfunk besteht meinerseits kein Interesse und auch keine Bereitschaft diesen zu finanzieren

Fundstellen für Teile dieser Betrachtung sind das Internet!