Archiv der Kategorie: Justiz

Die Verantwortung von Söder

Wähler müssen entscheiden

Der von Söder geschasste Gesundheitsamtschef und Epidemiologe Friedrich Pürner, der schon früh genau das angemahnt hat, was sich mehr und mehr als richtig herausstellte, verweist auf die besondere Verantwortung von Söder: „Das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darf nicht ignoriert werden. ‘Wir wussten es nicht besser‘ gilt als Ausrede nicht. Es gab einen Pandemieplan und kritische Stimmen aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Über beides hat man sich hinweggesetzt. Folgen daraus nun personelle Konsequenzen? Es wäre wünschenswert.“

Tatsächlich steht Söder mit seinem Aktionismus wieder einmal ziemlich nackt da. Zumal der Rechtsverstoß so offensichtlich war, dass selbst die sonst eher gefälligen Verwaltungsrichter im Freistaat schon in vorheriger Instanz gegen den obersten Dienstherren entschieden haben. Das Problem bei dem Urteil ist wohl nur folgendes: Es wird für Söder ohne Folgen bleiben. Es sei denn, die Wähler zeigen sich konsequent und ziehen nächstes Jahr an der Wahlurne die Konsequenz.

Quelle: https://reitschuster.de/post/ohrfeige-fuer-soeder-vom-bundesverwaltungsgericht/

Grundgesetz – Makulatur

Wir erleben derzeit einen Kollaps aller Institutionen. Die Politik hat längst den totalitären Pfad eingeschlagen und jede Rechtsstaatlichkeit weit hinter sich zurückgelassen. Die Kontrollinstanzen, die ein Korrektiv sein sollten, sind eingekauft und korrumpiert, dienen nur noch als Belehrungs- und Erziehungsinstanzen des Systems. Das Grundgesetz ist damit längst schon Makulatur, die Menschen werden dem Markt ausgeliefert und dem Finanzkapital geopfert. Anstatt zu verzweifeln, müssen diese sich jedoch an ihre Funktion als Souverän erinnern und ihr „Personal“ in Politik und Verwaltung in die Schranken weisen. Der Souverän muss sich erheben und in Bewegung setzen. Genau das geschieht im Rahmen einer Aktion, die das Alte begräbt und eine Neuerung schafft.

Quelle: https://www.rubikon.news/artikel/der-souveran-in-bewegung

Aufklären

„Freiheit ist das Recht, alles zu tun, was die Gesetze erlauben … Politische Freiheit findet sich nur in gemäßigten Regierungen. Aber sie ist nicht immer in gemäßigten Staaten zu finden … Damit man die Macht nicht missbrauchen kann, muss die Macht durch die Anordnung der Dinge Grenzen haben“; Montesquieu: De l’esprit des lois. Band 2, Paris: Flammarion 1979, Seite 292.

Übersetzt mit deepl.com

[…]

Quelle:

 „La liberté est le droit de faire tout ce que les lois permettent … La liberté politique ne se trouve que dans les gouvernements modérés. Mais elle n’est pas toujours dans les Ètats modérés … Pour qu’on ne puisse abuser du pouvoir, il faut que, par la disposition des choses, le pouvoir arrete de limites.“; Montesquieu: De l’esprit des lois. Band 2, Paris: Flammarion 1979, Seite 292.

[…]

Die Impfschadenleugner

Samstag, 27. November 2021, 14:00 Uhr von Susan Bonath

Corona hat die dünne Demokratie-Makulatur des Monopolkapitalismus hinweggefegt. Mit existenzbedrohenden Methoden setzt die herrschende Klasse den Impfzwang durch. Eine Gewaltdiktatur mit Überwachungsterror und körperlichen Übergriffen rückt näher. Opfer werden am Ende alle sein, die nicht zur profitierenden Pandemie-Machtelite gehören, auch die Geimpften. Doch viele Menschen sind sich dieser Gefahr nicht bewusst. Die Propaganda-Apparate der Herrschenden überschallen jede fundierte Kritik mit Hetze, Drohungen und Spott. Sie leugnen, vertuschen und verharmlosen Gefahren der gentherapeutischen Impfungen, eingebettet in eine naive Erzählung von Solidarität und Wissenschaft. Doch die Bedenken der als „Impfverweigerer“ Niedergebrüllten sind nicht aus der Luft gegriffen und die Gefahren der Vakzine belegt.

Quelle: https://www.rubikon.news/artikel/die-impfschaden-leugner

historische Verbrechen

Es war ein mal – ich habe das als kleiner Junge noch erlebt – da verschwanden Nachbarn, von denen ich nie mehr hörte. als ich 1978 eine Mietwohnung in Fürth bezog, waren auf dem Dachboden Massivholzmöbel die einen geschnitzten Stern auf der Möbeltüre hatten. Als ich die näheren Umstände erforschte, erzählten mir alte Leute, dass das Haus einst Juden gehörte. Auf den Scheiben des damaligen Geschäftes stand damals „Kauft nicht bei Juden“.

Das NS-Regime raubte den Juden ihren Besitz und vernichtete so ihre wirtschaftliches Existenz.

„Arisierung“ nannten die Nazis die Enteignung jüdischen Besitzes und Vermögens zugunsten von Nichtjuden, den sogenannten Ariern. Im Klartext bedeutete das den Ausschluss der deutschen Juden aus dem Wirtschaftsleben

Heute wird das unauffälliger gemacht. Ein Gastwirt und sein Personal muss geimpft sein, damt er wirtschaftlich überleben kann. Er muss ein Schild an seiner Gastwirtschaft anbringen:

“ Hier gilt die Regel 2G – Nur geimpfte oder Genesene dürfen in die Gastwirtschaft – sie müssen den Nachweis vorzeigen“.

Ein Verstoß bedroht den Gastwirt mit hohen Geldstrafen bis 5000 €-

Jetzt ist mir so einiges klar geworden. Alte Leute erzählten vom Kriegsende 8. Mai 1945. Die alten Nazis wurden schnell wieder hochgespült. Siehe auch meinen Beitrag

Am Freitagabend, 19.11.2021, fanden gezielte Überprüfungen der derzeit geltenden 2G-Coronabestimmungen in diversen gastronomischen Betrieben in Senden statt.

Hierbei wurde ein Gast ohne erforderlichen Impf- bzw. Genesenennachweis festgestellt. Gegen den Betreiber und dem Gast wurde hierzu ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Quelle: https://www.bsaktuell.de/regionalnachrichten/landkreis-neu-ulm/senden-ein-verstoss-und-strafen-bei-kontrolle-der-2g-regeln/263911/

Die Bilder ähneln sich.

Informationsfreiheitsgesetz

gibt es in Bayern nicht.

https://fragdenstaat.de/hilfe/tipps-fur-den-anfrageprozess/bereichsausnahmen

Seit einer Woche berichten deutsche Medien über ein Strategiepapier des Bundesinnenministeriums, das den Umgang der Bundesregierung mit der Corona-Pandemie vorzeichnen soll. Bisher hat das Ministerium das Dokument nicht herausgegeben. Wir dokumentieren es hier.

Quelle: https://fragdenstaat.de/blog/2020/04/01/strategiepapier-des-innenministeriums-corona-szenarien/

Anmerkung des Seitenbetreibers:

Der Bundesinnenminister war 2020 Horst Seehofer(CSU).

Was Seehofer betrifft können sie gern auf diesem blog erfahren. Sie brauchen nur Seehofer in die Suche eingeben.

BVerfG – merkwürdig

Beschluss vom 20. Juli 2021
1 BvR 2756/20, 1 BvR 2777/20, 1 BvR 2775/20
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat.

Quelle; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-069.html

Art. 5 Abs, 1 Satz 2 lautet:

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Anmerkung des Seitenbetreibers:

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung werden auf jeden Fall gewährt.

Der Bürger jedoch kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes, welches Grundgesetzkonform entstanden sein muss, zur Beitragsleistung herangezogen werden. Daher obliegt es den Ländern, die den Vertrag zur Rundfunkfinanzierung beschlossen haben, die Finanzierung zu leisten.

Damit würde auch deutlich, dass Rundfunk de facto Staatsfunk ist

Eine neue Wortschöpfung „föderaler Verantwortungsgemeinschaft“ kommt in Jura – auch im Grundgesetz – nicht vor. Dies widerspricht dem Gedanken des Förderalismus.

In der Bundesrepublik ist der Föderalismus durch Artikel 20 des Grundgesetzes ein Staatsstrukturprinzip und somit grundlegender Teil des politischen Systems. Die Ewigkeitsklausel legt fest, dass er unabänderlich festgeschrieben ist.

Im föderalen Bundesstaat sind die staatlichen Aufgaben zwischen Bund und Gliedstaaten so aufgeteilt, dass beide politischen Ebenen für bestimmte (verfassungsgemäß festgelegte) Aufgaben selbst zuständig sind. Die Autonomie der Gliedstaaten in einem föderativen System zeigt sich darin, dass die Mitglieder des Bundes über eigene Legitimität, Rechte und Kompetenzen verfügen. So hat jedes Land eine eigene Landesverfassung (Verfassungsautonomie) und dementsprechend eigenständige politische Institutionen für die Exekutive, die Judikative und die Legislative.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung

Verwaltung der Angst

20. Juni 2021 © Gunnar Kaiser 2020 | Cologne | Germany

Sie wird aufrecht erhalten durch ein Konglomerat von Interessen und Desinteressen: Auf der einen Seite das Machtstreben, den Lobbyismus und die Korrumpierbarkeit in der Politik, die Profitinteressen der Wirtschaft, vor allem der Big Tech und Big Pharma Unternehmen und die Gesellschaftsklempnerei und Planwirtschaftsspiele der Utopisten sowie auf der anderen Seite die Unbedarftheit und Naivität der Bevölkerung, begleitet von einer generellen Furcht vor der Freiheit und einem sinnentleerten, hypermoralistischen Solidaritätsrhetorik und der intellektuellen Feigheit und Impotenz ehemals renommierter Philosophen, Publizisten, Schriftsteller und Wissenschaftler.

Quelle:https://kaisertv.de/2021/06/20/seit-449-tagen-gefangener-der-caf/

Beschluss Masken In Schulen Weimar

Erstveröffentlichug 19. April 2021

AG Weimar, Beschluss vom 08.04.2021 – 9 F 148/21

Durchsuchungen, beschlagnahmte Datenträger: Der Nordkurier sprach mit dem Anwalt von Richter Christian Dettmar. Dieser verbot die Corona-Maßnahmen an zwei Schulen, jetzt wird wegen Rechtsbeugung ermittelt. Simone Schamann

Dr Gerhard Strate Hamburg verteidigt den Richter am Amtsgericht Weimar.

Link zum Artikel Nordkurier https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/anwalt-nennt-vorgehen-in-weimar-irrsinn-und-rechtswidrig-2743309804.html

https://rumble.com/vg65dr-razzia-bei-richter-der-rechtsstaat-lst-sich-auf.html

Update 28.5.2021

Oberlandesgericht Karlsruhe stützt Weimarer Richter

Von: NEOPresse 5. Mai 2021

Der Urteilskraft des Richters, dem unterstellt wurde, sich mit „Querdenkern“ gemeinzumachen oder Rechtsbeugung begangen zu haben, wurde mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe der Rücken gestärkt. Christian Dettmar hat nicht, wie vom Kultusministerium Thüringen kolportiert, den Pfad der Legalität verlassen. Im Gegenteil: Er ist seiner richterlichen Pflicht, den Sachverhalt sorgfältig zu untersuchen und aufgrund von unabhängigen Fachgutachten Recht zu sprechen, tadellos nachgekommen.

Urteile lesen statt Richter mobben

Rechtsstaatlich sehr robuste und resiliente Rechtsschutzstruktur

Damit nicht genug. Der Amtsrichter hat auch weit über seinen Einzelfall hinaus (in einem sog. „obiter dictum“) zusätzlich die spätere Gesetzeslage als rechtswidrig beschrieben. Wollte das OLG nun vorsorglich auch für die Zukunft klarstellen, dass „Abstandsverbrecher“ mit Ahndungen zu rechnen haben, müsste es die zusätzlichen Argumente des Amtsgerichtes präventiv gleich mit aus dem Weg räumen und ein entsprechendes eigenes obiter dictum mitliefern.

In der Zwischenzeit kann allerdings auch jedermann, der irgendwo sonst in Deutschland einen Bußgeldbescheid wegen zu großer mitmenschlicher Nähe kassiert und dagegen erfolglos Einspruch hat, seinerseits unter Berufung auf die Argumente aus Weimar Rechtsbeschwerde zu seinem OLG (in Berlin: zum Kammergericht) einlegen und damit sämtliche Obergerichte in Bußgeldsachen veranlassen, sich ebenfalls zu der Thematik zu äußern. So lange nicht alle Obergerichte übereinstimmend jeden einzelnen Kritikpunkt des AG Weimar gegen die Corona-Verordnung ausgeräumt haben – jedes Gericht für die entsprechende Verordnung in dem jeweiligen Bundesland – ist es heikel, „Täter“ ordnungsrechtlich zu sanktionieren.

https://www.achgut.com/artikel/urteile_lesen_statt_richter_mobben

Verfassungs–Beschwerde gegen das Infektionsschutz–Gesetz

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 23.04.2021 / 06:00

Gemeinsam mit Florian Post (MdB SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern habe ich gestern gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, der ohne Zweifel einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler ist, vertritt uns.

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Im Namen des Wahnsinns

03. März 2021 um 12:06 Ein Artikel von: Jens Berger

Der Frühling zeigt seine ersten Knospen, die Tage werden länger und unser Land verfällt so langsam dem kollektiven Wahnsinn. Hubschrauber kontrollieren die Maskenpflicht in Parks, die Staatsmacht liefert sich hollywoodreife Verfolgungsjagden mit Jugendlichen, die es gewagt haben, ihre Freunde zu umarmen. Im Harz jagt man derweil unmaskierte Rodler, in Sachsen gilt die Maskenpflicht nun auch für Autofahrer und wer am Rheinufer Goethes Rat „Verweile doch!“ befolgt, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen.

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An staatsanwaltschaft Hof

Meine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Hof wegen Verletzung meiner Grundrechte durch die Oberbürgermeisterin von Hof wird von dem Stv. Öberstaatsanwalt als Nötigung subsummiert. Mit Datum vom 25.12.2020 bekam ich die Antwort.

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 152 Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz

(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

Der Stv. Öberstaatsanwalt zieht die Karte § 152 Abs. 2 STPO. Er verweist mich an das Verwaltungsgericht, obwohl er wissen kann, dass es dort keinen gesetzlichen Richter gibt. Die am Verwaltungsgericht tätigen Richter urteilen „pro domo“ wenn sich Bürger gegen den Staat verteidigen müssen.

Als Begründung gibt er die angebliche Pandemie an und die Verantwortung der Stadt Hof die unter der derzeitigen Pandemie leidet. Er führt die fragwürdigen (Link–>) Inzidenzwerte an, die nach Meinung von Fachleuten keine Auskunft über das sogenannte Pandemiegeschehen geben.

Link zu meiner Anzeige gegen Frau Döhla.