Art. 10 EMRK und Art. 11 GrCh

der Staat und seine Handelnden haben sich vollständig aus meiner Meinungsbildung herauszuhalten.

Gemäß beiden Regelwerken ist es unabdingbar, daß Einschränkungen nur im Rahmen der Vorgaben dieser jeweiligen Regelwerke erfolgen dürfen.

Die für EuGH und EGMR notwendig darlegbare Selbstbetroffenheit wird mir insofern gelingen, wenn ich es auf die vom Staat vorgenommene Zwangsvollstreckungen ankommen lasse.

Ausübung von Zwang auf einen Verbraucher ist unzulässig; „Verbraucher“ ist jede natürliche Person. Was ist ein Verbraucher?

§ 13 BGB - Verbraucher
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__13.html
§ 13 Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Der Normadressat hat mit der Rundfunkanstalt kein Rechtsgeschäft abgeschlossen. Ich bin der Normadressat.

Jetzt wende ich das auf die von Art. 10 EMRK und Art. 11 GrCh geregelten Bereiche an, nehme die von EU und Bund vorgegebene Unternehmensgleichbehandlung noch dazu, und fertig ist die staatliche Einflußnahme auf mein Medienverhalten, bewirkt durch den Richter am Amtsgericht und den Gerichtsvollzieher Michael Rehwagen(Gerichtsvollzieher in Hof), die für den Rundfunk Büttel spielen, anstatt diesen auf den ordentlichen Rechtsweg zu verweisen, der für alle Unternehmen kraft EU und Bund der vorgegebene Rechtsweg ist, wenn Forderungen gegenüber Verbrauchern geltend zu machen sind.

Man muss nun berücksichtigen, daß sich der Landesnormgeber mit der Formulierung der „Schickschuld“ weder über den europäischen Normgeber, noch über den des Bundes hinweggesetzt hat; die Mißachtung der europäischen und bundesrechtlichen Normen bewirkt erst der lokale Büttel, der nicht begriffen hat, daß er die Pflicht hat, sich der europäischen wie bundesrechtlichen Norm vor der Norm des Landes zu unterwerfen, denn das Höhere bricht das Niedere, belegt durch Art. 31 GG.

Und das höhere Recht bestimmt halt, daß die staatliche Einmischung/Störung/Einflußnahme in allen Belangen der Information und Meinung nicht zu dulden ist.

Hoffen wir, dass Europa die Mißachtung von Europa in keinem Falle hinnehmen wird!

Sollten diese Ausführungen der Grund dafür sein, dass meine Klage gegen den Gerichtsvollzieher Michael Rehwagen(Gerichtsvollzieher in Hof) noch immer beim Amtsgericht Hof unter der Leitung von Herrn Amtsgerichtdirektor Reiner Chwoyka schlummert?

Link zu meiner Klage gegen Michael Rehwagen „Obergerichtsvollzieher“

Eine Sachpfändung und Pfändungsversuche in meine Konten wurden nicht versucht.

Der bei mir vorgenommene Eintrag in das Schuldenregister ist ein offensichtlicher Rechtsbruch, den ich nur deshalb nicht sanktionieren lassen kann, weil mir die dafür nötige Zeit und das dafür notwendige Kapital fehlt.

Für eine Mitgliedschaft im öffentlich rechtlichen Rundfunk besteht meinerseits kein Interesse und auch keine Bereitschaft diesen zu finanzieren

Fundstellen für Teile dieser Betrachtung sind das Internet!