Behörde oder Unternehmen?
Absender
Rudolf Wöhrle
Bismarckstr.17
95028 Hof
An Amtsgericht Hof
Abteilung für Vollstreckungssachen
Gerichtsvollzieher Michael Rehwagen
Richter (ohne Vornamen) Braun
Postfach 1149
95010 Hof
Hof 24.11.2024
Mein Antrag richtet sich gegen die grundrechtswidrigen Androhungen des Obergerichtsvolziehers Michael Rehwagen 3 DR II 1278/24 vom 20.11.2024.
Diese Androhung verletzt mich im Grundrecht Art. 13 GG auf den Schutz der Wohnung.
Den Schutz meiner Wohnung selbstständig zu vollbringen ist mir wegen der hintehaältigen Art elektrische Wellen in alle Winkel der Welt zu senden und damit unabweisbar zu machen, verunmöglicht..
https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/index.html
Nachfolgend: Kopie Ausschnitt aus der Webseite des Bayerischer Rundfunk vom 24.11.2024.
Ich bestreite Schuldner zu sein. Forderung: Aufhebung der Zwangavollstreckung 3 DR II 1278/24
Ich habe mit keinem Rundfunkunternehmen einen Kaufvertrag abgeschlosen. Forderungen irgendwelcher legetimen gesetzlicher Rundfunkbehörden sind bei mir nicht eingegangen.
[….]
Verkehr
Unternehmen – Der BR
[….]
Der Bay. Rundfunk bezeichnet sich als Unternehmen, nicht als Behörde.
Typische Merkmale einer Behörde
sind gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die transparente Regelung wesentlicher Handlungsabläufe, Gestaltungsmöglichkeiten und Eingriffsbefugnisse durch Gesetz, Verordnung oder Satzung. Erforderlich ist zudem, dass das Handeln der Behörde als Verwaltungshandeln erkennbar ist, dass sich Behörde und Behördenmitarbeiter als solche erkennbar verhalten.“
Es wird also deutlich, dass eine Behörde in den Organismus der Staatsverwaltung eingegliedert sein muss und typische Merkmale einer Behörde vorzuliegen haben. Anschließend wird das Landgericht bezogen auf den SWR dann sehr deutlich:
„Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft.
Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen.
Bereits die Homepage www.swr.de ist mit ‚Unternehmen’ überschrieben, von einer Behörde ist nicht die Rede. Die Rubrik ‚Der SWR’ führt als Menüpunkt ‚Unternehmen’, nicht ‚Behörde’ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen.
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Wieder der Hinweis zum Unternehmen.Der SWR als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen
Begriffserklärung:
Behörde siehe https://www.juraforum.de/lexikon/behoerde
Eine Behörde ist ein Organ einer Verwaltung und deshalb gegenüber dem Verwaltungsträger berechtigt, außenwirkende Aufgaben der öffentlichen Verwaltung durchzuführen (etwa der Erlass von Verwaltungsakten).
Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie hoheitliche Aufgaben erfüllt.
Unternehmen siehe:https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmen
Ein Unternehmen (oder eine Unternehmung), auch Firma genannt, ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs– und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient.
Rudolf Wöhrle