Stadt Hof Gasthäuser

Die Stadt Hof erlässt aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und § 24 der Achten Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020 (BayMBl. S.616) folgende

https://www.hof.de/hof/media/files/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/Allgemeinverf-gung-04-11-20.pdf

Das Infektionsschutzgesetz ist seit Mittwoch 18.11.2020 durch ein neues IFSG im Schweinsgalopp ersetzt und vom Bundespräsidenten noch am Abend unterschrieben worden.

Es kann nur allen Gastronomiebetrieben geraten werden, den Verband auf den Umstand hinzuweisen, dass die Schließung der Gastronomie durch Regierung und Kommune am 1. November 2020 mit einem nicht gerichtsfesten Gesetz begründet wurde, damit rechtswidrig war. Deshalb sah sich die Regierung genötigt ein neues IFSG zu beschließen. Bei der Hofer Verwaltung scheint nun Warten auf Godot die Handlungsmaxime zu sein.Wäre ich Gastronom würde ich die Stadt Hof auf Schadenersatz verklagen. Die Anordnung der Schließungen war rechtsmissbräuchlich

Die Ausweisung der roten Zone stellt damit ebenfalls einen Verwaltungsakt dar, der ex tunc nichtig war. Die Grundrechte der Bürger wurden verletzt. Verantwortlich dafür die SPD Bürgermeisterin Eva Döhla.