Die juristische Welt der Kommentare

Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht – Die juristische Welt der Kommentare
« am: 06. September 2016, 12:34
gefunden auf gez-boykott

Das Fachbuch Hahn (NDR) / Vesting – Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht“ stellt für Juristen das Standardwerk für Rundfunkrecht dar.


(3. Auflage, ISBN 978-3-406-60937-4, 2253 Seiten, Preis: 239 Euro)

Der „Beck’sche Kommentar zum Rundfunkrecht“ wird als Standardwerk des Rundfunkrechts zur Rechtsprechung im Rundfunkbeitragsrecht von den Gerichten als Referenz herangezogen. Dies ist belegt durch zahlreiche Referenzen auf den „Beck’schen Kommentar“ in den Urteilsbegründungen der Gerichte.

Zu finden sind dort zahlreiche Autoren zu den Gesetzeskommentaren, die in Verbindung zu den Rundfunkanstalten stehen.
Eine interessante Konstellation. Die Kommentatoren kommentieren Pro Domo und die Richter an den Verwaltungsgerichten mangels Unabhängigkeit urteilen ebenfalls pro domo. Würden sie das nicht tun, wäre es sehr wahrscheinlich aus mit der Karriere. Das Märchen über den Unabhängigen Richter und die Gewaltenteilung .
Auch auf der Süddeutschen Zeitung wird dazu Klartext geschrieben.

British Accreditation Registy(BAR)

1. Die Vermutung der Öffentlichen Aufzeichnung

Sie bedeutet, dass jede Angelegenheit, die vor ein untergeordnetes Römisches Gericht gebracht wird, eine Sache der Öffentlichen Aufzeichnung ist. Die BAR vermutet das genaue Gegenteil. Diese vermutet nämlich, dass die Sache eine geschäftliche Angelegenheit der privaten BAR-Gilde ist. Besteht man nicht ganz deutlich und klar darauf, dass das Verfahren als Angelegenheit öffentlich aufgezeichnet werden soll, verbleibt die Sache vor privaten BAR Gerichten immer im privaten Bereich der BAR Gilde. Damit unterwirft man sich, ohne es zu wissen deren privater Jurisdiktion.

Link zu Erläuterungen zu BAR

Gebot:
Du sollst Erschaffer des Rechtssystems nicht loben und auch nicht ihre Gehilfen, sondern sie erkennen und bloßstellen.
Diese Vermutung der BAR ist in diesem Blog auf wundersame Weise klar geworden.
Deshalb auch dieses Wehren der Justiz in Hof, wenn man das zu Grunde liegende Grundgesetz anführt.

Anwalt darf Gericht „schlimmer als Roland Freisler“ nennen

Justillon – kuriose Rechtsnachrichten, 18.06.2017
Anwalt darf Gericht „schlimmer als Roland Freisler“ nennen
von Jannina SchäfferZitat

Ein Münchener Rechtsanwalt erhob 2015 eine Anhörungsrüge zum OLG München und verwendete darin auch folgende Passage:

„Der Unterschied zwischen Ihnen und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat“ und „Legitimität“ aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen können. Denn in Wahrheit begehen Sie – zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal – genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Ihnen hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber – zumindest in dem vorliegenden Justizskandal – zuwider.“

Quelle:
https://justillon.de/2017/06/gericht-schlimmer-roland-freisler/

weiterlesen unter
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-muenchen-13ss8117-anwalt-beleidigung-senat-roland-freisler-meinungsfreiheit/?utm_content=buffer4aa24&utm_medium=social&utm_source=facebook.com&utm_campaign=buffer

Die CDU Romanze

„Zur Verwirklichung von Gerechtigkeit gehört auch, gesetztes Recht anzuwenden und zu vollziehen. Wann immer der Staat darauf verzichtet, bestehendes Recht durchzusetzen – ob aus Überforderung, aus Unvermögen oder aus falsch verstandener Liberalität – gerät auch die Autorität des Rechts ins Wanken. Und wer die Herrschaft des Rechts auch nur partiell suspendiert, gefährdet das Ganze.“
(Dr. Roman Herzog auf dem 62. Juristentag in Bremen zitiert nach dem „Weser Kurier“ vom 26. September 1998.)

Wie passt das zu einem Rechtsstaat?

veröffentlicht 21.10.2013 auf spiegel.de verfasst von Dietmar Hipp

Der Berliner Rechtsanwalt Nicolas Becker schreibt im Oktoberheft der Zeitschrift „Strafverteidiger Forum“: Bemerkenswert sei „die Bereitschaft relativ hoher Amtsträger“, sich „für einen gewünschten Ermittlungserfolg ziemlich plump über Recht und Gesetz hinwegzusetzen, Hilfsbeamte in diese Machenschaften einzubeziehen“ – und „behördenintern dafür zu sorgen“, dass niemand Angst vor strafrechtlichen Sanktionen haben müsse, wenn er es wieder so mache.

Quelle: Link zu spiegel.de

Alternative Fundstellen Link zu duckduckgo

Sie waren auf das Grundgesetz vereidigt

Bildquelle:  Unter den Talaren Muff von 1000 Jahren bei spiegel.de gefunden

Tod von Benno Ohnesorg „Bitte nicht schießen!“

1968, das Jahr der Studentenrevolte, begann schon am 2. Juni 1967: am Tag, als Benno Ohnesorg starb. Der tödliche Schuss eines Polizisten veränderte Deutschland. Was im Berliner Hinterhof geschah – eine Rekonstruktion.

[…]

Benno Ohnesorg und Götz Friedenberg haben es fast geschafft. Nur ein paar Meter, und sie wären wieder draußen auf der Straße bei den anderen. Könnten untertauchen. Wegrennen. Und hätten noch mal Glück gehabt.

Quelle:

https://www.spiegel.de/

Unabhängig? Politiker in ARD und ZDF

ZAPP | 14.03.2012 | 23:20 Uhr

 

Dabei ist Kretschmanns Regierung längst eingestiegen in das Geschacher: Als eine der ersten Amtshandlungen wechselte Grün-Rot mehrere Mitglieder in den Kontrollgremien des Südwestrundfunks aus. Vier CDU-Leute der Vorgängerregierung mussten hier gehen, Grün-Rot schickte lieber eigenes Personal. Solange sich die Spielregeln nicht ändern, mauscheln auch die Grünen gerne mit.

Nikolaus Brender: „Die Parteien haben das Gefühl der Allzuständigkeit, wenn Sie so wollen auch der Allmacht. Und aus diesem Gefühl heraus nehmen sie die Kompetenz und nehmen sie das Recht, auch Personalien mitzubestimmen, bis hinein auch ins Programm zu funken.“

Die Politiker funken rein, so lange niemand dagegen protestiert. Und die Sender geben sich unabhängig. Es gibt nur einen Verlierer: den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/gremien101.html

Es hat sich seit 2008 nichts geändert – Ausnahme: die Ertragslage hat sich drastisch erhöht. 2016 ca. 8.1 Milliarden Euro. 2008 genügten noch ca. 4,5 Milliarden Euro.

Der Initiator der Demo in Berlin am 29.4.2017 gegen den grundgesetzwidrigen Rundfunkbeitrag Renè Ketterer wird mit Haft bedroht. Link zu Gez-Boykott


Die Leute wollen nicht fromm werden, spricht Gott; so muß ich den Teufel an sie schicken, der sie plagt mit dem Gesetze.

Martin Luther
(1483 – 1546), deutscher Theologe und Reformator


„Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat.“   (Pedro Rosso)


„Ich tu das Böse und schreie selbst zuerst. Das Unheil, das ich angestiftet, leg ich den andern dann zu schwerer Last.“ (Shakespeare)

Alle erregen sich über Beckenbauers Scheinheiligkeit. Warum redet niemand über die Finanziers der Scheinheiligkeit? ARD und ZDF stützen mit Gebührenmillionen die korruptesten Organisationen der Welt.  Link zum Artikel auf Spiegel Online


Ein neuer Festsetzungsbescheid ist angekommen, dem ich sofort widerspreche.

Link zum Brief vom 5.4.2017


Deutscher Rechtsanwalt

Ist die Zwangsmitgliedschaft in sogenannten Berufskammern oder berufsständischen Körperschaften bzw. der Verlust der Berufsfreiheit durch den Ausschluss aus einer solchen mit dem Grundgesetz vereinbar?

Die Anwaltsklausel

Expertise: Grundrechtepartei Kammerzwang


BVerfGE 54, S.53 – Fundamentale Prinzipien der Idee der Gerechtigkeit als Prüfungsmaßstab

S.67 f.: „Die Verfasser des Grundgesetzes gingen bei der Abfassung des Art.116 Abs.2 GG von der Überzeugung aus, daß der durch Akte des nationalsozialistischen Staates aus rassenideologischen Gründen angeordnete Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit krasses Unrecht darstellt.
Das beruht auf der Einsicht, daß Geltungsanordnungen, sollen sie als
Recht gelten, diese Qualität nicht lediglich dadurch erlangen, daß sie von der staatlichen Macht im jeweils vorgesehenen Verfahren Gesetz sind, sondern daß sie darüber hinaus inhaltlich nicht fundamentale Prinzipien der Idee der Gerechtigkeit entsprechen dürfen. In diese
m Sinne hat das BVerfG erkannt, daß Geltungsanordnungen des nationalsozialistischen Regimes der Gültigkeit als Recht entbehren, wenn sie fundamentalen Erfordernissen der Gerechtigkeit so offensichtlich widersprachen, daß der Richter, der sie als rechtens beachten wollte, Unrecht statt Recht spräche (vgl. BVerfGE 3, 58, 119; …).”

Wir in Flensburg Bürgervereinigung

Antrag der WiF
Ratsfraktion
Antrag:
Nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (GG) sind die Ge-
 setzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die vollziehende Gewalt an Gesetz und Rechtgebunden. Die Stadt Flensburg verfügt über „besondere Organe“ der vollziehenden Gewalt gemäß Artikel 20 Absatz 2 GG. Erhalten diese Organe Kenntnis bereits von der Möglichkeit grundgesetz-
widrigen Vorgehens, haben sie ihr Handeln umgehend zu prüfen und gegebenenfalls ganz einzu stellen.

Zwangsabzocke NEIN