„Zur Verwirklichung von Gerechtigkeit gehört auch, gesetztes Recht anzuwenden und zu vollziehen. Wann immer der Staat darauf verzichtet, bestehendes Recht durchzusetzen – ob aus Überforderung, aus Unvermögen oder aus falsch verstandener Liberalität – gerät auch die Autorität des Rechts ins Wanken. Und wer die Herrschaft des Rechts auch nur partiell suspendiert, gefährdet das Ganze.“
(Dr. Roman Herzog auf dem 62. Juristentag in Bremen zitiert nach dem „Weser Kurier“ vom 26. September 1998.)