Der Initiator der Demo in Berlin am 29.4.2017 gegen den grundgesetzwidrigen Rundfunkbeitrag Renè Ketterer wird mit Haft bedroht. Link zu Gez-Boykott


Die Leute wollen nicht fromm werden, spricht Gott; so muß ich den Teufel an sie schicken, der sie plagt mit dem Gesetze.

Martin Luther
(1483 – 1546), deutscher Theologe und Reformator


„Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat.“   (Pedro Rosso)


„Ich tu das Böse und schreie selbst zuerst. Das Unheil, das ich angestiftet, leg ich den andern dann zu schwerer Last.“ (Shakespeare)

Alle erregen sich über Beckenbauers Scheinheiligkeit. Warum redet niemand über die Finanziers der Scheinheiligkeit? ARD und ZDF stützen mit Gebührenmillionen die korruptesten Organisationen der Welt.  Link zum Artikel auf Spiegel Online


Ein neuer Festsetzungsbescheid ist angekommen, dem ich sofort widerspreche.

Link zum Brief vom 5.4.2017


Deutscher Rechtsanwalt

Ist die Zwangsmitgliedschaft in sogenannten Berufskammern oder berufsständischen Körperschaften bzw. der Verlust der Berufsfreiheit durch den Ausschluss aus einer solchen mit dem Grundgesetz vereinbar?

Die Anwaltsklausel

Expertise: Grundrechtepartei Kammerzwang


BVerfGE 54, S.53 – Fundamentale Prinzipien der Idee der Gerechtigkeit als Prüfungsmaßstab

S.67 f.: „Die Verfasser des Grundgesetzes gingen bei der Abfassung des Art.116 Abs.2 GG von der Überzeugung aus, daß der durch Akte des nationalsozialistischen Staates aus rassenideologischen Gründen angeordnete Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit krasses Unrecht darstellt.
Das beruht auf der Einsicht, daß Geltungsanordnungen, sollen sie als
Recht gelten, diese Qualität nicht lediglich dadurch erlangen, daß sie von der staatlichen Macht im jeweils vorgesehenen Verfahren Gesetz sind, sondern daß sie darüber hinaus inhaltlich nicht fundamentale Prinzipien der Idee der Gerechtigkeit entsprechen dürfen. In diese
m Sinne hat das BVerfG erkannt, daß Geltungsanordnungen des nationalsozialistischen Regimes der Gültigkeit als Recht entbehren, wenn sie fundamentalen Erfordernissen der Gerechtigkeit so offensichtlich widersprachen, daß der Richter, der sie als rechtens beachten wollte, Unrecht statt Recht spräche (vgl. BVerfGE 3, 58, 119; …).”