14.04.2020
Sind die Maßnahmen des Bundes und der Länder zum sogenannten Shut-Down nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verfassungswidrig?
Fragt Tobias Gall Rechtsanwalt aus Berlin
und begründet dies sehr ausführlich.
Es dürfte mit einiger Sicherheit feststehen, dass die ergriffenen Maßnahmen, die vermutlich die weitreichendste Wirtschaftskrise der Moderne auch in Deutschland zur Folge haben werden, am Maßstab des Verhaltnismäßigkeitgrundsatzes des Grundgesetzes unverhältnismäßig und damit insgesamt verfassungswidrig sind.
https://www.rechtsanwaltgall.de/news_details/corona-ma%C3%9Fnahmen-verfassungswidrig-2