Vergewaltigung

Leider leben wir in einer Zeit, in der sich das pathetisch klingende Wort „Verrat“ überall aufdrängt. Was haben die 2G-Kirchen noch mit echtem Christentum zu tun, was der Ethikrat mit Ethik, was das Verfassungsgericht mit unserem Grundgesetz, was die parlamentarische Opposition mit Oppositionsarbeit? Und wo üben heutige Medien noch eine Kontrollfunktion gegenüber der Regierung aus? Natürlich ist diese Darstellung arg pessimistisch, denn gewiss gibt es in den Kirchengemeinden und anderen derzeit ziemlich angepassten Bevölkerungsgruppen auch aufrechte …

Noch schlimmere Zahlen — „Omikron“ —, noch härtere Maßnahmen, schließlich der ultimative Zugriff auf die Körper von Millionen Widerstrebenden: die „Impfpflicht“. Der Staat will gegen unseren Willen in uns eindringen und Substanzen in uns einspritzen, die wir — aus welchen verständlichen oder unverständlichen Motiven auch immer — dort nicht haben wollen. In anderem Kontext nennt man das auch Vergewaltigung.

Quelle: https://www.rubikon.news/artikel/nein-heisst-nein

Anmerkung des Seitenbetreibers:

Sellbst die Justiz in Bayern geht mit den nach dem Grundgesetz verbotenen Ausnahmegerichten (siehe gesetzlicher Richter, GG Art 97) gegen die Bürger vor (nach Art. 101 GG und § 16 GVG sind Ausnahmegerichte unzulässig).

Art. 97 Grundgesetz der Bundesrebuplik Deutschland (1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.)

„Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BverfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, s. 1236 <1237>). Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.

Art 1 Grundgesetz

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Wenn ein Rechtsstreit nach einer Grundrechteverletzung durch staatliche Organe vor dem Amtsgericht Hof verhandelt wird, wird ein von der staatlichen Gewalt überwachter Richter(siehe Regelbeurteilung) in Bayern für die Verhandlung eingesetzt.

Bei Bernd Brunn ehemaliger Richter findet man:

Die richterliche Unabhängigkeit ist eine verlogene Angelegenheit, solange dieses System besteht

. Ein ganz böses Kapitel ist die

sogenannte Dienstaufsicht der Exekutive, die tausendHände hat, um den Richter abhängigzu machen und die Rechtsprechung zu beeinflussen

Quelle: https://betrifftjustiz.de/wp-content/uploads/texte/Brunn_richterl_unabh.pdf