wer jetzt über 70 ist und noch lebt müsste als Kreuzimmun angesehen werden. Die Coraona-bedingten Grundrechteverletzungen müssen für diese Personen aufhoren.
wer jetzt über 70 ist und noch lebt müsste als Kreuzimmun angesehen werden. Die Coraona-bedingten Grundrechteverletzungen müssen für diese Personen aufhoren.