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Es verwundert nur eins: Wenn alle anderen Punkte, die von den Beschwerdeführern, deren Fälle die Verfassungsrichter aufgegriffen haben, angesprochen werden, nicht ins Gewicht fallen – warum soll dann ausgerechnet für eine Zweitwohnung kein Beitrag anfallen? Nur weil jemand nicht an zwei Orten gleichzeitig sein kann? Wo doch die tatsächliche Nutzung der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sonst gar keine Rolle spielt, also komplett egal ist? Schon komisch, irgendwie.
https://www.faz.net/redaktion/michael-hanfeld-11123664.html
ich mag gar nicht kommentieren, was der Volksmund über solche Gehirne lästert.
BTW
Goebbels’ beste Idee war der Volksempfänger
Vor 80 Jahren wurde auf der Berliner Funkausstellung das erste Radio für den Massenmarkt vorgestellt. Es erwies sich als perfektes Machtinstrument für die Nationalsozialisten.
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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.