Sapere aude ist eine lateinische Redewendung, die „Wage es zu wissen“ bedeutet; sie wird auch frei mit „Wage es, Dinge zu wissen“ oder noch lockerer mit „Wage es, weise zu sein“ übersetzt. Ursprünglich im ersten Buch der Briefe des römischen Dichters Horaz verwendet, wurde die Redewendung Sapere aude mit dem Zeitalter der Aufklärung während des 17. und 18. Jahrhunderts in Verbindung gebracht, nachdem Immanuel Kant sie in dem Aufsatz „Beantwortung der Frage“ verwendet hatte: Was ist Aufklärung? (1)
Aufklärung
Was ist Aufklärung? Immanuel Kant 1. Aufklärung ist das Hervortreten des Menschen aus seinem selbst auferlegten Nicht-Alter. Unmündigkeit ist die Unfähigkeit, den eigenen Verstand ohne fremde Führung zu gebrauchen. Diese Unmündigkeit ist selbstverschuldet, wenn ihre Ursache nicht im Mangel an Verstand, sondern in der Unentschlossenheit und dem Mangel an Mut liegt, sich des eigenen Verstandes ohne fremde Leitung zu bedienen… (2)
(1) https://en.wikipedia.org/wiki/Sapere_aude
(2) Aufklärung https://lyrik.antikoerperchen.de/blog/inhaltsangabe/was-ist-aufklaerung-kant/
Sehr Richtig.
Wie erklären Sie sich das Desinteresse der Deutschen zu ihrem zwar sehr guten Recht (und Gesetz), gerade in Hinsicht ihrer Vergangenheit(sbewältigung?)?
Immerhin spricht man ja auch von Grundrechtsmündigkeit und Handlungsfähigkeit (vgl. Bürgerliches Recht).
Hallo Herr Thomas Schilewa,
lassen Sie mir ein wenig Zeit – ich werde versuchen Ihre Fragen zu beantworten.
Eines vorweg – ein Erlebnis der letzten Tage – Ein pensionierter Lehrer forderte mich auf, ich solle doch die Provokation des Nichtmaskentragens im öffentlichen Setting unterlassen. Sowas ist Beamter – ich kann das nicht fassen.
Guten Morgen Herr Wöhrle.
Natürlich und sehr gerne, ja.
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„[…] ich kann das nicht fassen.“ So etwas erfährt man sogar aus engsten Kreisen […]. Ich erinnere mich dann stets an folgendes Zitat (u.a.):
„Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft – auf sie „pocht“ und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.“
(Prof. Dr. Jörn Ipsen, Staatsrecht II, 13. A., Rn. 72; 76)
Hallo Herr Thomas Schilewa,
zu Ihren Fragen. Hier wurde ich fündig:
„sowie auf der anderen Seite die Unbedarftheit und Naivität der Bevölkerung, begleitet von einer generellen Furcht vor der Freiheit und einem sinnentleerten, hypermoralistischen Solidaritätsrhetorik und der intellektuellen Feigheit und Impotenz ehemals renommierter Philosophen, Publizisten, Schriftsteller und Wissenschaftler.“
Quelle: https://kaisertv.de/2021/06/20/seit-449-tagen-gefangener-der-caf/
Das scheinen Ausprägungen darzustellen, die sich mit der Zeit nicht nur ändern.
Georg Büchner hatte bereits 1834 (Der Hessische Landbote) von solch hündigem Verhalten (vgl. o. Jörn Ipsen) berichtet, als man anstatt sich seines Rechtes zu bemühen, seine Flugschriften lieber der Behörde anzeigte.