Ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bindendes Recht für Verbraucher?

EuGH C-81/19 – Begriff „bindendes Unionsrecht“

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34190.0.html

wonach nur eine gesetzliche Norm eine Bindungswirkung entfaltet.

Satzungen sind selbst nicht „gesetzlich“ normiert und enthalten auch dann keine „gesetzlichen“ Normen, wenn Recht oder Pflicht zur Erstellung einer Satzung bestehen.

Nur der Gesetzgeber schafft „gesetzliche“ und damit bindende Normen.

mehr lesen unter:

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34199.msg207689/topicseen.html?PHPSESSID=e68ff66ebc39c47e11a5056ba9b1735b#msg207689

Für die Zahlpflicht des Rundfunkbeitrages hat der Gesetzgeber kein förmliches Gesetz erlassen.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist dieses Gesetz nicht, ebenso wenig die Satzungen der Rundfunkanstalten.