Gesetzbankert

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zeigt auf, zu was kranke Juristengehirne fähig sind. Diese beiden Verträge zu einem unzulässig für das gesamte Bundesgebiet verbundenen Gesetz zwingen den Bürger zu lebenslanger Schuldknechtschaft. Dies gibt das Grundgesetz jedoch nicht her. Den Lackmustest ob der pH-Wert des Bundesverfassungsgerichtes noch im erlaubten Bereich liegt, steht uns bevor.