Ungeachtet dessen, dass der RBStV* kein den Bürger belastendes Gesetz darstellt muss man anmerken, dass hier ein vielfacher Betrug an den Bayerischen Bürgern vollzogen wird.
Aus meinem Bekanntenkreis kenne ich zwei Fälle bei denen auf Grund des schlampig gemachten Vertrages RBStV der Rundfunk gegen die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes für eine Wohnung zwei Beiträge kassiert werden.
Siehe auch: Nur einmal Rundfunkbeitrag
4. Ein Beitragsschuldner darf zur Abschöpfung desselben Vorteils nichtmehrfach herangezogen werden.Inhaber mehrerer Wohnungen dürfen für die Möglichkeit privaterRundfunknutzung nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rund-funkbeitrag belastet werden.
Fall 1. Ein mehr als 90 Jahre alter allein lebender Mann hat eine Wohnung und eine Zweitwohnung. Der Bayerische Rundfunk unter der Verantwortung des nimmersatten Intendanten Ulrich Wilhelm kassiert von diesem Mann für die Hauptwohnung einen Beitrag und auch für die Zweitwohnung einen Beitrag.
Fall 2. Ein Paar mit ausländischen Wurzeln lebt gemeinsam in einer Wohnung. Das Paar wird mit zwei Beiträgen von dem Bayerischen Rundfunk unter der Verantwortung des nimmersatten Intendanten Ulrich Wilhelm abgezockt.
Die Inhaber einer Wohnung sind nicht immer auch angebliche „Beitragsschuldener“. Es darf nur einer sein. Die gesetzwidrigen Meldedatenübermittlungen erfüllen nicht den korrekten Tatbestand für den angeblichen „Beitragsschuldner„.
Der Murks: Der über alle Maßen umfangreiche Datenbestand des Bayerischen Rundfunks über die Bevölkerung Bayerns weiß nichts über die Wohnung. Nur die Adresse.
Das kann kein Versehen sein.
*RBStV – 15. Rundfunkstaatsvertrag aus 2013