Buchempfehlungen zu Weihnacht

Gerhard Strate ein ausgewiesener Fachmann wenn es um Strafverfahren geht.

Der Fall Mollath: Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie

Der Amtsermittlungsgrundsatz (auch Untersuchungsgrundsatz, Inquisitionsmaxime, Amtsermittlungspflicht, Amtsaufklärungspflicht) besagt, dass ein Gericht oder eine Behörde verpflichtet ist, den Sachverhalt, der einer Entscheidung zugrunde gelegt werden soll, von Amts wegen, d. h. ohne Antrag eines Betroffenen oder unabhängig davon, zu untersuchen.

Bezogen auf mein anhängiges Verfahren „Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung“ – welches ein Verfahren nach dem Verwaltungsrecht ist – mangels Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit aber von den ordentlichen Gerichten entschieden werden muss, hat die Justiz bisher gräßlich versagt.


Wie bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen.

»Niemand außer dem Bundesverfassungsgericht hat schon so viele Gesetze aus den Angeln gehoben wie diese Einmann-Instanz namens Hans Herbert von Arnim.« (Die Zeit)