Dreiundzwanzigster Staatsvertrag
Staatskanzlei Niedersachsen
zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
– Entwurf – Stand: 05.06.2019
Nach § 10 wird folgender § 10 a eingefügt:
Ҥ 10 a
Vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide vollständig automatisiert erlassen, sofern weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.”
Seit 2013 streite ich wegen Nichtigkeit der Festsetzungsbescheide des bay. Rundfunks. Erst jetzt soll es eine gesetzliche Regelung geben. Die Außenstelle des bayerischen Rundfunks in Hof Berliner Platz 1 interessierte das nicht die Bohne
Update 22.3.2020
Der Bayerische Landtag hat nun diesen Staatsvertrag durchgewunken.
3.Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat den Staatsvertrag in seiner 28. Sitzung am 18. März 2020 endberaten und mit folgendem Stimmergebnis:
CSU:Zustimmung
B90/GRÜ: Zustimmung
FREIE WÄHLER: Zustimmung
AfD: Ablehnung
SPD: Zustimmung
FDP: Zustimmung
Z u s t i m m u n g empfohlen.
Quelle: Beschlussempfehlung und Bericht