Grundversorgungsauftrag

Die Notwendigkeit der Definition des Grundversorgungsauftrages wurde bereits in der Präambel zum 5.Rundfunkstaatsvertrag im Jahr 2000 (!!) erkannt. Es wurde eine Frist bis zum 31.12.2003 gestellt, eine solche Definition zu erstellen. Einen erneuten Anlauf gab es 2008 in einer gemeinsamen Beschlussvorlage der damaligen CDU/SPD Regierungskoalition in Sachsen. Damals wurde die Forderung nach einer eindeutigen Definition des Grundversorgungsauftrages bis zum 31.05.2009 gestellt. Passiert ist in beiden Fällen nichts!!

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