Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde vom 17.11.2017
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Seit kurzem gerichtsbekannt hat sich der Vertreter des Gläubigers zu dieser Frage in einer Klarstellung zum Rundfunkbeitrag unmissverständlich wie folgt geäußert:
„Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar.“ (www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html)…
Die Aussage zum Behördenstatus traf Hermann Eicher – DER JUSTITIAR –
siehe auch „Frag den Staat“:
https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-ltranspg-vig/
Damit dürfte klar sein, dass das Handeln der Gerichtsvollzieher in Bayern in Sachen rückständiger Rundfunkbeiträge rechtswidrig ist.
Damit dürfte auch klar sein, dass das Handeln der Hofer Justiz rechtswidrig ist.