SchreibenanWilhelmvom 27072020

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof

Ulrich Wilhelm Intendant und

c/o
Bayerischer Rundfunk
Rundfunkplatz 1
80385 München

Hof, 27. 7.2020

Hallo Ulrich,

Beitragsnummer 268 867 981  wird abgelegt unter https://www.zwangsabzocke-nein.de
das von dir vermutlich veranlasste Schreiben des Bayerischer Rundfunk Beitragsservice vom 2. 7. 2020 – „Festsetzungsbescheid des Bayerischen Rundfunks“ meine Person betreffend die angebliche Beitragsschuld, die ich bestreite, habe ich am 22. 7. 2020 geschrieben von „Mit freundlichen Grüßen – Bayerischer Rundfunk ohne Unterschrift erhalten. Gleichwohl gehe ich davon aus, dass du den Inhalt gelesen und für gut befunden hast. Denn du bist der dafür verantwortliche Chef.

Du behauptest, ich solle vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth klagen. Die Verwaltungsgerichtsordnung § 50 ist nicht zuständig, siehe weiter unten. Wie komme ich dazu? Klage einfach du, du willst doch was von mir. Auch verkennst du deine Rechtsposition. Bis heute hast du mir noch nicht nachgewiesen, dass der Beitragsservice oder der Bayerische Rundfunk mit Hoheitsrechten in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz stehend, beliehen worden ist. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ähnelt meiner Meinung nach eher einem Erpresserbrief.

Die von dieser nicht rechtsfähigen Firma behauptete Forderung – die behauptet in deinem Namen zu handeln – bezieht sich auf eine pseudostaatliche Gesetzgebung, die nichtig aus folgendem Grunde ist. Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde unter Mißachtung der Freiheitsgrundrechte der Bürger der BRD konzipiert. Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag verletzt mich in meinem Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen.

Du zitierst zwar das vorstehende Grundrecht Artikel 5 Abs. 1 – aber du zitierst falsch. Du läßt in leicht durchschaubarer Weise das Adjektiv „ungehindert“ unter den Tisch fallen – damit versuchst du das Grundgesetz zu ändern. Das ist dir nicht erlaubt, Änderungen der Gesetze sind nur dem Gesetzgeber erlaubt.

Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist eine allgemein zugängliche Quelle.

Bedeutung „ungehindert“ laut Duden

„durch nichts behindert, aufgehalten, gestört „

Die Forderung dafür bezahlen zu müssen stellt eine Hinderung dar.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art. 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Art. 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

  1. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 34 

Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

Aus den vorstehenden Gesetzen geht klar hervor, dass die Streitigkeiten über den Rundfunkbeitrag verfassungsrechtlicher Natur sind.


Der guten Ordnung halber möchte ich dich daran erinnern, dass meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014 und vom 24. Juni 2014 – wie schon in meinem Schreiben vom 14. Oktober 2014 bemängelt – noch nicht beantwortet wurden. Gleichzeitig möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine weitere Antwort auf das Schreiben vom 2..10.2015 an dich bereits unbeantwortet blieb. . Auch mein Schreiben vom  12.10.2015 wurde nicht beantwortet ebenso nicht die Schreiben vom 15.10.2015, 8.11.2015, 14.12.2015. Auch das Schreiben vom 23.  Dezember 2015 harrt noch auf eine Antwort. Meiner Aufforderung mir Auskunft über die bei dir gespeicherten Daten zu geben, bist du ebenfalls nicht nachgekommen.
Deshalb ging ich davon aus, dass du meinen Einwendungen, gegen dein Vorgehen bezüglich der gesetzwidrigen Zwangsabzocke beschönigend “Rundfunkbeitrag” genannt, zustimmst.

Für deine Forderungen gibt es keinen Rechtsgrund. Deshalb werde ich auch keinen Cent an Dich bezahlen.

Nur Gesetze dürfen in die Grundrechte eingreifen.

Das weißt du zwar selbst, aber mittels der dir im Studium beigebrachten Kenntnisse der eristischen Dialektik gelingt es dir auf die Gesetze zu scheißen.

Sollte dir der Schriftwechsel beginnend mit dem Jahr 2013 nicht vorliegen, so kannst du diesen im Internet abrufen unter der Webadresse zwangsabzocke-nein.de .


Ausdrücklich hinweisen möchte ich dich auf die Möglichkeit mich vor einem ordentlichen Gericht zu verklagen, denn wir leben schließlich in einem Rechtsstaat.

Ich glaube das stimmt so nicht!

Tatsächlich denke ich ständig darüber nach, ist möglicherweise die Bezeichnung für den derzeitigen Zustand Rechtsbankrott eher zutreffend?

Rechtsbankrott

ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise R., wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).

Die Forderungen aus 2013 bis 2015 wären – falls diese rechtmäßig erhoben worden wären – bereits verjährt, denn du hast versäumt deine Forderung gerichtlich geltend zu machen. Deine Anstiftung des in Hof arbeitenden privaten Inkassounternehmers Michael Rehwagen aufgrund eines rechtswidrig selbst erstellten Titels in betrügerischer Absicht – siehe dazu Artikel 34 Grundgesetz, GVO, GVGO – zu handeln wird keinen Erfolg haben.


Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
§ 40 

(1) Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, soweit die Streitigkeiten nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen sind. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet des Landesrechts können einem anderen Gericht auch durch Landesgesetz zugewiesen werden.

Verwaltungsgerichtsordnung
§ 50
[Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster Instanz]

(1) Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug

1.über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern und zwischen verschiedenen Ländern,
2.über Klagen gegen die vom Bundesminister des Innern nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Vereinsgesetzes ausgesprochenen Vereinsverbote und nach § 8 Abs. 2 Satz 1 des Vereinsgesetzes erlassenen Verfügungen,
3.über Streitigkeiten gegen Abschiebungsanordnungen nach § 58a des Aufenthaltsgesetzes und ihre Vollziehung,
4.über Klagen, denen Vorgänge im Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes zugrunde liegen,
5.über Klagen gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach § 44a des Abgeordnetengesetzes, nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages, nach § 6b des Bundesministergesetzes und nach § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre in Verbindung mit § 6b des Bundesministergesetzes,
6.über sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren für Vorhaben betreffen, die in dem Allgemeinen Eisenbahngesetz, dem Bundesfernstraßengesetz, dem Bundeswasserstraßengesetz, dem Energieleitungsausbaugesetz, dem Bundesbedarfsplangesetz oder dem Magnetschwebebahnplanungsgesetz bezeichnet sind.

(2) (weggefallen)

(3) Hält das Bundesverwaltungsgericht nach Absatz 1 Nr. 1 eine Streitigkeit für verfassungsrechtlich, so legt es die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.


Wie du möglicherweise erkennen kannst stellt das von dir beigefügte Blatt „Pressemitteilung des

Bundesverwaltungsgerichts“ eine Täuschung im Rechtsverkehr dar. In der

Verwaltungsgerichtsordnung
§ 50
[Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster Instanz]

kommt der Bürger nicht vor und ist alleine schon deshalb nicht anwendbar.

Was soll man von solchen Richtern halten, die um ihre Grundgesetzwidrigkeit wissen und trotzdem wegen niederer Beweggründe(angenehme Versorgung bis ans Lebensende ohne große eigene Verantwortung) diesen Beruf ausüben.

Das Schaubild entnahm ich https://www.gewaltenteilung.de/ einer Veröffentlichung von Udo Hochschild Richter im Ruhestand.

Wie du dem Schaubild leicht entnehmen kannst, sind Richter eng mit der Exekutive verknüpft. Die von dir im Schreiben angeführten Gerichtsurteile von Verwaltungsgerichten wurden von den Richtern für das eigene Haus(pro domo) ausgesprochen.

Rudolf Wöhrle

Zwangsabzocke NEIN