Beschwerde an Prof. Petri

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof

An den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz

Prof. Dr. Thomas Petri

Postfach 22 12 19, 80502 München

Wagmüllerstraße 18, 80538 München

Hof 28. Nov. 2018

Sehr geehrte Herr Prof. Dr. Thomas Petri

Willkommen

Datenschutz ist ein Grundrecht, das Ihre Privatsphäre schützt.
Es ermöglicht Ihnen, über die Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten grundsätzlich selbst zu entscheiden. Damit ist Datenschutz auch eine wichtige Voraussetzung für einen freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat. Ihre Datenschutzrechte gegenüber der bayerischen öffentlichen Verwaltung zu wahren, ist mein Auftrag.

So steht es auf Ihrer Webpräsenz. (heruntergeladen 28.11.2018)

hiermit zeige ich Ihnen an, mein an den Intendanten des Bayerischen Rundfunks gerichteter Auskunftsanspruch(DSGVO Neu)(siehe Anhänge) wurde von dem Intendanten des Bayerischen Rundfunks nicht in der vorgeschriebenen Frist vorschriftsmäßig beantwortet.

Daher ersuche ich Sie mir bei der Verteidigung meiner gesetzlichen Rechte Hilfestellung zu geben. Für mich besteht eine begründete Besorgnis, dass meine Daten missbraucht wurden.

Rudolf Wöhrle

Es folgen 2 Anhänge

Anhänge

Ulrich Wilhelm Intendant – Hof, 09. 10.2018

Ulrich Wilhelm Intendant – Hof, 26. 10.2018

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof

Ulrich Wilhelm Intendant

Bayerischer Rundfunk
Rundfunkplatz 1
80385 München

Hof, 09. 10.2018

Subjekt: Datenschutzanfrage gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung.

Leiten Sie diese Anfrage an den für ihr Unternehmen zuständigen Datenschutzbeauftragten / Datenschutzverantwortlichen weiter.

Hallo Datenschutzbeauftragter / Datenschutzverantwortlicher ich schreibe Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Datenschutzbeauftragter / Datenschutzverantwortlicher für die zuständige LRA(Landesrundfunkanstalt). Als Bürger Bayerns bitte ich um Zugang zu meinen personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Ich habe Sorge, dass die Informationsverarbeitungspraktiken der LRA meine persönlichen Daten einem ungebührlichen Risiko aussetzen oder Sie, ähnlich wie bei letztem Datenskandal in den Medien. z.B. Facebook & Cambridge Analytica, sogar gegen Ihre Verpflichtung verstoßen haben könnten, meine persönlichen Daten angemessen zu sichern.

Meine Identität ist Ihnen bekannt aus unzähligen Schreiben an ihr Unternehmen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, erreichen Sie mich gerne jederzeit postalisch unter oben angegebener Adresse.

Bitte informieren Sie mich über folgende Punkte:

1. Bitte bestätigen Sie mir, ob meine persönlichen Daten verarbeitet werden oder nicht. Wenn dies der Fall ist, teilen Sie mir bitte die Kategorien der persönlichen Daten mit, die Sie über mich in Ihren Dateien und Datenbanken haben.

1a) Bitte sagen Sie mir insbesondere, was genau Sie in Ihren Informationssystemen über mich wissen, ob diese Daten sich in Datenbanken befinden oder nicht  –  einschließlich E-Mails, Dokumenten, Audio-Dateien oder in Medien-Formaten, die Sie verwenden.

1b) Bitte teilen Sie mir außerdem mit, in welchen Ländern meine persönlichen Daten gespeichert sind oder von wo aus Sie darauf zugreifen können. Wenn Sie Cloud-Dienste zum Speichern oder Verarbeiten meiner Daten nutzen, geben Sie bitte die Länder an, in denen sich die Server befinden und wo meine Daten gespeichert sind oder waren (in den letzten 12 Monaten).

1c) Bitte stellen Sie mir eine Kopie von oder Zugang zu meinen persönlichen Daten zur Verfügung, die Sie haben oder bearbeiten.

2. Bitte geben Sie mir einen detaillierten Bericht über die spezifischen Verwendungen, die Sie mit meinen persönlichen Daten gemacht haben, machen oder machen werden.

3. Bitte geben Sie eine Liste aller Dritten an, mit denen Sie meine persönlichen Daten teilen, geteilt haben oder geteilt haben könnten.

3a) Wenn Sie die spezifischen Dritten, denen Sie meine persönlichen Daten mitgeteilt haben, nicht mit Sicherheit identifizieren können, geben Sie bitte eine Liste von Dritten an, denen Sie möglicherweise meine persönlichen Daten mitgeteilt haben.

3b) Bitte geben Sie auch an, auf Grund welcher Rechtsgrundlage, wie oben in 1b) beschrieben, diese dritten Parteien, mit denen Sie meine persönlichen Daten geteilt oder geteilt haben könnten, auf meine persönlichen Daten zugreifen oder diese speichern konnten. Bitte geben Sie auch einen Einblick in die rechtliche Grundlage für dieÜbermittlung meiner persönlichen Daten an diese Rechtsordnungen. Bitte informieren Sie mich, ob Sie dies auf der Grundlage geeigneter Sicherheitsvorkehrungen getan haben oder tun, und legen Sie bitte eine Kopie dieser bei.

3c) Darüber hinaus würde ich gerne wissen, welche Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf diese Dritten getroffen wurden, die Sie in Bezug auf die Übermittlung meiner persönlichen Daten identifiziert haben.

4. Bitte geben Sie an, wie lange Sie meine persönlichen Daten speichern. Wenn die Speicherung auf der Kategorie personenbezogener Daten basiert, geben Sie bitte an, wie lange die einzelnen Kategorien aufbewahrt werden.

5. Wenn Sie zusätzlich personenbezogene Daten über mich von einer anderen Quelle als mir erheben, stellen Sie mir bitte alle Informationen über diese Quelle gemäß Art. 14 der DSGVO zur Verfügung.

6. Wenn Sie automatisierte Entscheidungen über mich treffen, einschließlich Profilerstellung, ob auf der Grundlage von Art. 22 der Datenschutz-Grundverordnungoder nicht, geben Sie mir bitte Informationen über die Grundlagen für die Logik solcher automatisierter Entscheidungen und die Bedeutung und Konsequenzen von solcher Verarbeitung.

7. Ich würde gerne wissen, ob meine persönlichen Daten in der Vergangenheit versehentlich von Ihrem Unternehmen oder aufgrund einer Sicherheits- oder Datenschutzverletzung offengelegt wurden.

7a) Wenn ja, bitte informieren Sie mich über die folgenden Details jedes einzelnen Verstoßes:

7a-i. eine allgemeine Beschreibung dessen, was passiert ist;

7a-ii. Datum und Uhrzeit des Verstoßes (oder die bestmögliche Schätzung);

7a-iii. das Datum und die Uhrzeit, zu der der Verstoß entdeckt wurde;

7a-iv. die Quelle des Verstoßes (entweder Ihre eigene Organisation oder ein Dritter, dem Sie meine persönlichen Daten übermittelt haben);

7a-v. Details meiner persönlichen Daten, die veröffentlicht wurden;

7a-vi. die Einschätzung Ihres Unternehmens bezüglich des Risikos eines Schadens für mich als Folge des Verstoßes;

7a-vii. eine Beschreibung der getroffenen oder geplanten Maßnahmen, um weiteren unbefugten Zugriff auf meine persönlichen Daten zu verhindern;

7a-viii. Kontaktinformationen, damit ich mehr Informationen und Unterstützung in Bezug auf einen solchen Verstoß erhalten kann, und

7a-ix. Informationen und Ratschläge darüber, was ich tun kann, um mich vor Schäden zu schützen, einschließlich Identitätsdiebstahl und Betrug.

7b) Wenn Sie nicht mit Sicherheit ausschließen können, dass ein solcher Verstoß stattgefunden hat, geben Sie bitte an, welche mildernden Maßnahmen Sie unter Verwendung geeigneter Technologien ergriffen haben, wie z.B.

7b-i. Verschlüsselung meiner persönlichen Daten;

7b-ii. Datenminimierungs-Strategien;

7b-iii. Anonymisierung oder Pseudonymisierung;

7b-iv. sonstige Mittel

8. Ich würde gerne Ihre Informationspolitik und -standards kennen, die Sie in Bezug auf den Schutz meiner persönlichen Daten befolgen, z.B. ob Sie ISO27001 zur Informationssicherheit einhalten, und insbesondere Ihre Praktiken in Bezug auf Folgendes:

8a) Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie meine persönlichen Daten auf Band, Diskette oder anderen Medien gesichert haben und wo sie gespeichert sind und wie sie gesichert sind, einschließlich der Schritte, die Sie unternommen haben, um meine persönlichen Daten vorVerlust oder Diebstahl zu schützen, und ob diese Schritte Verschlüsselung mit einschließen.

8b) Bitte geben Sie auch an, ob Sie über eine Technologie verfügen, mit der Sie mit hinreichender Sicherheit wissen können, ob meine persönlichen Daten offengelegt wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

8b-i. Einbruchs-Erkennungssystem;

8b-ii. Firewall-Technologien;

8b-iii. Zugangs- und Identitätsmanagement-Technologien;

8b-iv. Datenbankprüfungs- und / oder Sicherheitstools;

8b-v. Verhaltensanalyse-Tools, Log-Analyse-Tools oder Audit-Tools;

9. In Bezug auf Mitarbeiter und Auftragnehmer, informieren Sie mich bitte über Folgendes:

9a) Mit welchen Technologien oder Prozessen Sie sicherstellen, dass Personen innerhalb Ihrer Organisation überwacht werden, um sicherzustellen, dass sie nicht absichtlich oder unabsichtlich personenbezogene Daten außerhalb Ihres Unternehmens per E-Mail, Webmail, Instant Messaging oder auf andere Weise weitergeben.

9b) Hatten Sie in den letzten zwölf Monaten Situationen, in denen Mitarbeiter oder Auftragnehmer entlassen wurden und / oder strafrechtlich belangt wurden, weil Sie auf meine persönlichen Daten oder, wenn Sie dies nicht genau feststellen können, auf Bürgerdaten Bayerns unangemessen zugegriffen haben.

9c) Bitte geben Sie an, welche Schulungs- und Sensibilisierungs-Maßnahmen Sie ergriffen haben, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung auf meine persönlichen Daten zugreifen und diese verarbeiten.

Ich möchte Sie übrigens wissen lassen, dass ich, gemäß Art. 12 der DSGVO, eine Beantwortung meiner Anfrage innerhalb eines Monats erwarte, andernfalls werde ich diese Anfrage mit einer Beschwerde an die zuständige übergeordnete Datenschutzbehörde, weiterleiten.

Sollten Sie Rückfragen haben, stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Ansonsten freue ich mich auf Ihre Rückmeldung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Rudolf Wöhrle

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Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof

Ulrich Wilhelm Intendant

Bayerischer Rundfunk
Rundfunkplatz 1
80385 München

Hof, 26. 10.2018

Subjekt: Datenschutzanfrage gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung.- mein Schreiben vom 9.10.2019 – Ihr Schreiben vom 17. 10. 2018

Aus gegebenem Anlass weise ich Sie darauf hin, dass ich keine Kommunikation mit dem inkompetenten und nicht gesetzlich legitimierten Beitragsserviceunternehmen wünsche. Der bayerische Rundfunk unter Ihrer Leitung ist die für meinen Wohnort zuständige Landesrundfunkanstalt.

Die von Ihnen veranlaßte Antwort vom 17. 10. 2018 durch den Beitragsservice ist ungenügend und ist zurückzuweisen.

Sie beziehen sich auf § 8 RBSTV

§ 8
Anzeigepflicht

(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Absatz 4 (Änderungsmeldung). Eine Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Absatz 4 Nr.7 ist jeweils bis zum 31.März eines Jahres anzuzeigen; diese Änderung wirkt ab dem 1.April des jeweiligen Jahres.

(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).

(3) Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt.

(4) Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt folgende, im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:

    1. Vor- und Familienname sowie frühere Namen, unter denen eine Anmeldung bestand,
    2. Tag der Geburt,
      1. Vor- und Familienname oder Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
    3. gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte und jeder Wohnung, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung,
    4. letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners,
    5. vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
    6. Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
    7. Beitragsnummer,
    8. Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
    9. Zugehörigkeit zu den Branchen und Einrichtungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1,
    10. Anzahl der beitragspflichtigen Hotel- und Gästezimmer und Ferienwohnungen und
    11. Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.

(5) Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:

    1. Datum des Endes des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
    2. der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt und
    3. die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners.

Im § 8 RBSTV ist nicht geregelt, dass die Daten beim Beitragsservice in Köln gespeichert werden dürfen. Ihr Vorgehen und das Vorgehen des Beitragsservice ist rechtsmißbräuchlich und wilkürlich.

Sie beziehen sich auf den im nachfolgenden Abschnitt

Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 17. Mai 2011 dem im Zeitraum vom 15. Dezember 2010 bis 21. Dezember 2010 unterzeichneten Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend bekannt gemacht.

München, den 7. Juni 2011

bekanntgegebenen Beschluss des Landtages des Freistaates Bayern, welcher nichtig ist aus folgendem Grunde:

Der parlamentarische Weg der Gesetzgebung

Gesetzesinitiative
Die Gesetzesvorlagen werden vom Ministerpräsidenten oder von der Ministerpräsidentin namens der Staatsregierung oder aus der Mitte des Landtags eingebracht( Art. 71 Bayerische Verfassung). Alle Gesetzesvorlagen werden bei der
Landtagspräsidentin oder bei dem Landtagspräsidenten eingereicht und dann auf die Tagesordnung der Vollversammlung gesetzt.

Erste Lesung
In der Ersten Lesung in der Vollversammlung werden nur die Grundsätze einer Vorlage besprochen. Änderungsanträge können dabei nicht gestellt werden. Wird die Vorlage nicht abgelehnt, weist die Vollversammlung sie dem federführenden Ausschuss zur Weiterbehandlung zu.

Der Entwurf des „Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wurde nicht auf die Tagesordnung der Vollversammlung gesetzt.

Meine diesbezüglichen Anfragen an den Landtag, die Staatskanzlei und Frau Landtagspräsidentin Barbara Stamm brachten kein Ergebnis. Damit darf ich schließen, der „Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) ist nichtig.

Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich schlüssig die Rechtswidrigkeit des „Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)“ und der Speicherung meiner Daten bei dem Beitragsservice in Köln. Es fehlt dazu die Rechtsgrundlage.

Erinnerung

Der guten Ordnung halber möchte ich Sie daran erinnern, dass meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014 und vom 24. Juni 2014 – wie schon in meinem Schreiben vom 14. Oktober 2014 bemängelt – noch nicht beantwortet wurden. Gleichzeitig möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine weitere Antwort auf das Schreiben vom 2..10.2015 an Sie bereits unbeantwortet blieb. . Auch mein Schreiben vom  12.10.2015 wurde nicht beantwortet ebenso nicht die Schreiben vom 15.10.2015, 8.11.2015, 14.12.2015. Auch das Schreiben vom 23.  Dezember 2015 harrt noch auf eine Antwort.

Deshalb ging ich davon aus, dass Sie meinen Einwendungen, gegen Ihr Vorgehen bezüglich der gesetzwidrigen Zwangsabzocke beschönigend “Rundfunkbeitrag” genannt, zustimmen.

Für Ihre Forderungen gibt es keinen Rechtsgrund. Deshalb werde ich auch keinen Cent an Sie bezahlen.

Nur Gesetze dürfen in die Grundrechte eingreifen.

Das wissen Sie zwar selbst, aber mittels der Ihnen im Studium beigebrachten Kenntnisse der eristischen Dialektik gelingt es Ihnen auf die Gesetze zu scheißen.

Die im genannten Antwortschreiben behaupteten Forderungen sind aus den oben angeführten Fakten nichtig, denn es existieren keine rechtmäßigen Verwaltungsakte. Ein Verwaltungsakt, der einem nichtigen Verwaltungsakt folgt ist ex tunc nichtig. Folglich kann ich auch kein Beitragsschuldner sein.

Die von Ihnen vorgenommene rechtswidrige Anstiftung des Gerichtsvollziehers Michael Rehwagen in Hof ist nur deshalb noch nicht gerichtlich geahndet, weil die Justiz in Hof nicht unabhängig urteilen will und deshalb meiner Klage noch nicht stattgegeben hat.

Die Datenschutzanfrage gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung ist damit weiterhin offen!

Die Löschung meiner rechtswidrig durch Ihr Unternehmen erhobenen Daten sollen Sie nun umgehend veranlassen. Bestätigen sie mir die Löschung umgehend.

Der bereits bei Ihnen vorliegende Schriftwechsel meine Person betreffend ist Bestandteil dieses Schreibens.

mit freundlichen Grüßen

Rudolf Wöhrle

Zwangsabzocke NEIN