Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof
An den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
Prof. Dr. Thomas Petri
Postfach 22 12 19, 80502 München
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Hof 20. Dez. 2018
Sehr geehrte Herr Prof. Dr. Thomas Petri,
das im Anhang sich befindende Schreiben musste ich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Hof richten, weil meiner Meinung nach dort mit meinen Daten willkürlich umgegangen wird. Daher ersuche ich Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Hof dahingehend zu ermahnen, dass er seine Aufgaben gründlich erfüllt.
Annahme:
In unseren Verwaltungen beschäftigen wir doch hochqualifiziertes und vorzüglich ausgebildetes Personal. Das hat sich doch verpflichtet, die Gesetze und auch das Grundgesetz stets zu beachten.
Daher kann ich nur vermuten, dass das Verschweigen von Fakten Gründe haben muss. In diversen Schreiben an die Stadt Hof , die ich hier auf meinem Blog veröffentlichte und an die Datenschutzaufsicht der Stadt Hof habe ich die Weitergabe meiner Daten an den Bayerischen Rundfunk untersagt.
Weder die Untersagung noch die erfolgte automatisierte Datenweitergaben ist im Antwortschreiben des Datenschutzbeauftragten Karl Spahn enthalten.
Für Ihre Bemühungen mir zu helfen und dabei mitzuwirken, dass öffentliche Stellen sich den Gesetzen verpflichtet fühlen danke ich Ihnen
Es folgt 1 Anhang
Anhang
Karl Spahn – Hof, 20. 12.2018
Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof
Einwohnermeldeamt Hof
Bürgeramt – Bürgerbüro –
Bürgerservice – Meldeamt – Meldestelle
Bürgeramt z. Hd.
Datenschutzbeauftragten Herrn Karl Spahn
Karolinenstraße 40
95028
Hof
Datum 20. Dez. 2018
Sehr geehrte Herr Karl Spahn,
ich schreibe Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Datenschutzbeauftragter / Datenschutzverantwortlicher für die Stadt Hof. Als Bürger der Stadt Hof bat ich um Zugang zu meinen personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung.
Ihre ungenügende Antwort vom 10.12.2018 ist erwartungsgemäß bei mir eingegangen. Die Auskunftsfreude Bayerischer Behörden ist bekanntermaßen sehr restriktiv. Das scheinen die Fachabteilungen Ihnen gegenüber auch zu exekutieren.
Sie wurden nicht darüber informiert, dass ein geforderter Sperrvermerk für den Weiterverkauf meiner persönlichen Daten an den Bayerischen Rundfunk der Kommune in Hof vorliegt.
Diesen Sperrvermerk finde ich nicht in Ihrer Auskunft.
Ebenfalls finde ich nicht den Weiterverkauf meiner persönlichen Daten an den Bayerischen Rundfunk in Ihrer Auskunft. Für diesen Weiterverkauf liegt mir ein Schriftwechsel mit dem Bürgeramt vor.
So etwas läßt natürlich sehr viel Spielraum für Spekulationen.
Meine persönlichen Daten werden von der Kommune ausschließlich für die Verwaltung der Bürger erhoben, gespeichert und verarbeitet.
§ 3 – Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Artikel 1 G. v. 30.06.2017 BGBl.
I S. 2097 (Nr.
44)
Geltung ab 25.05.2018; FNA: 204-4 Datenschutz
1
frühere Fassung | Drucksachen
/ Entwurf / Begründung | wird
in 69 Vorschriften zitiert
Teil 1 Gemeinsame Bestimmungen
Kapitel 2 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 3 Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen
§ 3 wird in 6 Vorschriften zitiert
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche
Stelle ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der
Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in
Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen
wurde, erforderlich ist.Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) neugefasst durch B. v. 14.01.2003 BGBl. I S. 66;
aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2097
Auch
in der Vorgängerversion neugefasst durch B. v. 14.01.2003 BGBl. I S.
66 ist keine dafür erorderliche Anwendungsvorschrift enthalten.
Der Verkauf meiner persönlichen Daten an den Bayerischen Rundfunk ist durch die vorstehende Vorschrift § 3 nicht der Kommune übertragen.
Welche weiteren Datenschutzverstöße der Kommune zu kontrollieren sind, ist Ihre Aufgabe.
Sollten Sie Rückfragen haben, stehe ich Ihnen natürlich zur Verfügung.
Rudolf Wöhrle