Zweck einer wortmarke

lt. wikipedia muss für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens eine konkrete Eignung gegenüber denen anderer Unternehmen besitzen, um als Unterscheidungsmittel zu gelten.

Hoheitsrechte

Befugnisse eines souveränen Staates zur Erfüllung seiner Aufgaben, u.a. das Recht, Gesetze zu verabschieden und mit Zwang durchsetzen (Gesetzgebungshoheit), das Recht, Steuern zu erheben (Finanzhoheit) und das Recht, bewaffnete Streitkräfte aufzustellen (Wehrhoheit). Zur Verwirklichung eines vereinten Europas kann die Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23 GG Hoheitsrechte auf die EU übertragen.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_23.html

Neuere Rspr. (EuGH, DEI, Rn. 42-46): Staatl. Maßnahmen verstoßen – unabhängig vom tatsächlichen Vorliegen eines Missbrauchs – gg Art. 106 Abs. 1 i.V.m. Art. 102 AEUV, wenn sie die Struktur des Marktes dadurch beeinträchtigen, dass sie ungleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Unternehmen und dadurch die Gefahr eines Missbrauchs einer beherrschenden Stellung schaffen.

Verbot der Schaffung missbrauchsgeneigter Marktstrukturen! Art. 106 Abs. 1 i.V.m. Art. 102 AEUV als strukturbezogener GefährdungsTB.
⇒(P): Welche Gefährdungen werden erfasst?
Verbindung wirtschaftlicher Tätigkeit mit Regulierungsbefugnissen über Wettbewerber
Schaffung/Beibehaltung beherrschender Stellung, wenn sie mit Fähigkeit und Anreiz zur Ausdehnung auf angrenzende Märkte / überschießender Marktabschottungsgefahr verbunden ist.
Preishöhenmissbrauch: Abstrakte Gefahr reicht nicht. Konkrete Preispolitik des Unternehmens in der Vergangenheit / Anreizstruktur zu prüfen.
⇒i.E. strenge Kontrolle des Verhaltens der MS! MS dürfen öff. Unternehmen keine Vorteile im Wettbewerb verschaffen.

www.bundeskartellamt.de

Die Wortmarke ARD:

https://www.ard-design.de/ard/grundlagen/markenfamilie-uebersicht/

Am Wettbewerb teilnehmende Unternehmen können nicht zugleich hoheitlich und privatwirtschaftlich handeln. So genannte „Verwaltungsakte“ der Rundfunkunternehmen sind nichtig. Der Verwaltungsgerichtsrechtsweg ist irreführend. Das Amtsgericht ist im Instanzenzug der Ansprechpartner