Sollte ihnen der Beitragsservice mit einer Zwangsanmeldung drohen, so können sie dem in folgender Weise begegnen.
Ihr Angebot Mitglied in ihrem Verein zu werden lehne ich ab. Da keine übereinstimmende Willenserklärung stattfand, tritt der Vertrag nicht in Kraft.
Dies können sie jederzeit machen, denn niemand verbietet ihnen dass sie schlauer werden. Auch wenn sie bereits bezahlt haben, können sie sich darauf berufen, dass dies ihrer zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen Unwissenheit zu zurechnen ist.
Fordern sie daher auch alle bereits seit 1.1.2013 gezahlten Beiträge zurück. Begründen sie dies mit der vom Beitragsservice und der ARD, ZDF und Deutschlandradio verursachten arglistigen Täuschung.
Dies stellt keine Rechtsberatung dar, nur meine Meinung, ein Rechtsanwalt kann ihnen möglicherweise Rat geben.
Auf heise online fand ich einen tollen Artikel zu unserem Problem
Aus einem meiner Schreiben an die „GEZ“:
Sie wollen mir bitte mitteilen, wann der § 58 Verwaltungsverfahrensgesetz aufgehoben worden ist:
Verwaltungsverfahrensgesetz Teil IV Öffentlich-rechtlicher Vertrag §§ 54 – 62
§ 58 – Zustimmung von Dritten und Behörden
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt. Zitat Ende
Habe auch das Bundesjustizministerium angeschrieben, wann dieser § 58 aufgehoben worden ist.