Ausschnitt aus dem Brief
Amtsgericht Hof
Herrn Amtsgerichtsdirektor XXXXXXXX
Berliner Platz 1
- 95030 Hof
Hof, 10. Februar 2017
Sehr geehrter Herr Amtsgerichtsdirektor XXXXXXXX,
am 9.2.2017 erhielt ich ein Schreiben aus Ihrem Hause mit dem Zeichen SA 12/III (68) mit Datum vom 7.2.2017.
Sie schreiben:
„Ihr Schreiben vom 4.Februar 2017 diente zu meiner Information.“
In dem Schreiben behaupten Sie die Anforderung der Verfahrenskosten nach § 12 GKG enthielten keinen Rechtsverstoß. In § 12 GKG werden aber nur Verfahren nach der Zivilprozessordnung behandelt.
Link zum Gesamtdokument Antwortauf7022017Anonym
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