Zurückweisung Gerichtskosten

Ausschnitt aus dem Brief

Amtsgericht Hof

Herrn Amtsgerichtsdirektor XXXXXXXX
Berliner Platz 1

  • 95030 Hof

Hof, 10. Februar 2017

Sehr geehrter Herr Amtsgerichtsdirektor XXXXXXXX,

am 9.2.2017 erhielt ich ein Schreiben aus Ihrem Hause mit dem Zeichen SA 12/III (68) mit Datum vom 7.2.2017.

Sie schreiben:

Ihr Schreiben vom 4.Februar 2017 diente zu meiner Information.“

In dem Schreiben behaupten Sie die Anforderung der Verfahrenskosten nach § 12 GKG enthielten keinen Rechtsverstoß. In § 12 GKG werden aber nur Verfahren nach der Zivilprozessordnung behandelt.

Link zum Gesamtdokument Antwortauf7022017Anonym


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Zwangsabzocke NEIN