Zitat aus GEZ-Boykott

Bezogen auf die Rundfunkbeitragspflicht für Betreibsstätten und der Behauptung über den daraus zu ziehenden Nutzen.

die Unternehmensführung wird diesen aber nicht aus dem Konsum von Rundfunksendungen während der Geschäftszeit ziehen. Welchen Nutzen sollen Unternehmen aus Sendungen am Tag ziehen mit Titeln wie

– In aller Freundschaft – Die jungen Ärzte
– Elefant, Tiger & Co
– In aller Freundschaft
– Hochzeit in Rom
– Sturm der Liebe
– Panoramabilder
– Länder-Menschen-Abenteuer
– Dings vom Dach
– Kunst und Krempel
– Notruf Hafenkante
– Bares für Rares
etc.

Man fragt sich, wie kann man Richter am BVerwG werden? Mit der frühzeitigen Entscheidung zur Lobotomie oder dem vollständigen Ersatz des Hirns durch ein halbes, trockenes Brötchen?

M. Boettcher

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27288.msg171426/topicseen.html?PHPSESSID=8a261da14b92391096e2e0265c3db8b7#msg171426

Kommentar des Seitenbetreibers:

Hallo Herr Boetcher – haben sie das noch nicht verstanden – jeder Richter weiß mit Eintritt in die Berufsrichterlaufbahn unterwirft er sich nahezu bedingungslos der Regelbeurteilung durch die Exekutive und der Hoheit des Justizministers über seine Beförderungen und damit auch über sein Einkommen und seine Versorgung bis an sein Lebensende. Die Versorgung seiner langjährigen Ehefrau ist damit eingeschlossen. In seinen Entscheidungen ist er selbstverständlich frei. Eine Parabel besagt, ein Hund beisst nicht die Hand, die ihn füttert.